Lizenz und Nachnutzung
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Das darfst du – ohne zu fragen, auch im beruflichen und kommerziellen Rahmen: die Texte vervielfältigen und weitergeben (etwa im Kollegium, in Weiterbildungen, in Behördenunterlagen), sie bearbeiten, kürzen, übersetzen und in eigene Materialien einbauen.
Unter drei Bedingungen:
- Namensnennung. Nenne Urheber und Quelle, zum Beispiel so: Daniel Hofmann, Einmaleins.Schule (einmaleins.schule), Lizenz CC BY-SA 4.0.
- Änderungen kennzeichnen. Wenn du einen Text bearbeitet hast, mach das kenntlich.
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Bearbeitungen gibst du unter derselben Lizenz weiter. So bleibt das Wissen frei – auch in seinen Ableitungen.
Ausgenommen von dieser Lizenz sind: Zitate aus Fachliteratur und anderen Werken (sie bleiben beim jeweiligen Rechteinhaber und sind als Zitate gekennzeichnet), amtliche Texte wie Gesetze und Verordnungen (sie sind gemeinfrei) sowie allfällig besonders gekennzeichnete Abbildungen Dritter. Die Kinderzeichnung auf der Startseite (Titelbild) ist von dieser Lizenz ausgenommen; alle Rechte liegen bei der Zeichnerin.
Zitiervorschlag nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs), wie sie die Pädagogischen Hochschulen empfehlen: Hofmann, D. (2026). Titel des Beitrags. Einmaleins.Schule. Zugriff am TT.MM.JJJJ unter https://einmaleins.schule/adresse-der-seite – ohne Punkt am Ende der Adresse.
Für Nutzungen, die über diese Lizenz hinausgehen – oder wenn du unsicher bist, ob dein Vorhaben gedeckt ist –, schreib an info@einmaleins.schule. Eine Antwort kostet nichts, und in aller Regel findet sich ein Weg.
Symbole. Die Symbole in der Kopfzeile sowie das Seitensymbol (Favicon) stammen aus dem Icon-Satz Lucide (ISC-Lizenz, © Lucide Icons and Contributors) und sind unter dieser Lizenz frei verwendbar.
Kantonswappen. Beiträge, die das Recht eines Kantons beschreiben, tragen unter dem Titel dessen Wappen. Die Zeichnungen stammen aus Wikimedia Commons und sind gemeinfrei: Wappen Zürich und Wappen Thurgau nach den Vorlagen der Schweizer Armee (2007), Wappen St. Gallen nach dem Regierungsbeschluss über das Kantonswappen (sGS 113.11). Die Wappen sind Hoheitszeichen; ihre Abbildung in Nachschlagewerken ist nach Art. 8 Abs. 4 lit. a des Wappenschutzgesetzes (SR 232.21) zulässig. Sie kennzeichnen hier den Geltungsbereich eines Beitrags und stehen nicht unter der CC-Lizenz dieser Website.