Fallbeispiel A: Verdacht durch Lehrperson
Fallbeispiel A: Verdacht durch Lehrperson
Stufe-4-Sofortregel
Nicht selbst ermitteln, nichts löschen, nichts konfrontieren – die Anstellungsbehörde entscheidet. Kind schützen, wörtlich dokumentieren, Vier-Augen-Prinzip. Einstieg: Notfall – die ersten 30 Minuten.
Eine Lehrperson beobachtet Anzeichen sexuellen Missbrauchs. Vorgehen: Gesprächsführung nach Leitlinien, sofortige Dokumentation, Weiterleitung an Schulleitung und Fachstellen.
Verbindungen
- gespraechsfuehrung-mit-kindern
- dokumentation-beweissicherung
Literatur
- Pülschen, S. (2022). Sexueller Kindesmissbrauch. Pädagogisches Handeln im Verdachtsfall. Stuttgart: Kohlhammer. https://doi.org/10.17433/978-3-17-038473-6