Amokdrohungen und Bedrohungsmanagement
Sofortregel
Jede Drohung wird ernst genommen und weitergegeben – nie intern «erledigt», nie allein bewertet. Bei unmittelbarer Gefahr: Polizei 117. Sonst: die bezeichnete Ansprechperson zum kantonalen Bedrohungsmanagement. Nicht selbst ermitteln, nicht konfrontieren, nichts löschen.
Fragen, die hierher führen
«Ein Schüler sagt, er bringe morgen ein Messer mit» · «Auf Instagram kursiert eine Drohung gegen unsere Schule» · «Wie ernst ist das gemeint?» · «Wen muss ich anrufen?» · «Müssen wir die Schule schliessen?»
Bedrohungsmanagement ist der fachliche Gegenentwurf zur Frage «Ist das ernst gemeint?». Sein Ausgangspunkt ist ein empirischer Befund: Schwere zielgerichtete Gewalt ist nie ein plötzlicher Ausbruch, sondern der Endpunkt eines krisenhaften Prozesses – begleitet von prinzipiell erkennbaren Signalen im Verhalten und in der Kommunikation. Daraus folgt die Prämisse, die jede Schulleitung kennen sollte: Das Ziel ist nicht, Gewalt vorherzusagen, sondern sie zu verhindern.
Zielgerichtete Gewalt – der präzisere Begriff
«Amok» ist ein Medienwort. Fachlich geht es um zielgerichtete Gewalt: einen geplanten, potenziell tödlichen Angriff auf bestimmte Personen oder Gruppen, bei dem die Schule bewusst als Tatort gewählt wird. Untersuchungen aus den USA und dem deutschsprachigen Raum zeigen, dass die scheinbar sehr verschiedenen Fälle – Mehrfachtötung oder Einzelangriff auf eine Lehrperson – ähnlichen Verhaltensmustern folgen und vergleichbare Vorlaufdynamiken haben. Das ist die Rechtfertigung dafür, dieselbe Methodik auf sehr unterschiedliche Fälle anzuwenden.
Der Weg zur Tat: Entwicklungsstufen
Nicht einzelne Verhaltensweisen zählen, sondern Muster über die Zeit:
- Identifikation mit Gewalt – wachsende Faszination für Waffen und Militaria, Hineinwachsen in eine «Kriegeridentität», Identifikation mit realen oder fiktionalen Gewalttätern, oft mit früheren Attentätern.
- Realisierungsphantasien – die Vorstellungen werden konkret: Todeslisten, Angriffspläne, unmissverständliche Racheäusserungen, Recherche darüber, wie andere ihre Taten vorbereitet haben.
- Vorbereitung – die Lage erscheint der Person ausweglos, der Rückzug aus dem sozialen Umfeld nimmt zu, das Handeln richtet sich auf die Umsetzung.
Die Kommunikation solcher Vorhaben im Vorfeld – Leaking – ist der häufigste Zugang für Schulen. Sie geschieht selten als offene Ankündigung an die Lehrperson und meistens beiläufig gegenüber Mitschülerinnen, in Chats, in Aufsätzen, in Bildern. Deshalb ist das Wichtigste, was eine Schule aufbauen kann, kein Detektionssystem, sondern ein Klima, in dem Jugendliche solche Beobachtungen melden.
Was Bedrohungsmanagement nicht ist
Drei Verwechslungen sind in der Praxis verbreitet und schaden:
- Mobbingprävention ist keine Amokprävention. Nach Winnenden wurde flächendeckende Mobbingprävention empfohlen – sinnvoll für sich, aber ohne Spezifität für zielgerichtete Gewalt. Wer das eine tut und das andere für erledigt hält, hat eine Lücke.
- Kein psychiatrisches Etikett. Persönlichkeitsakzentuierungen kommen vor, psychotische Störungen sind selten. Vor einer Überpsychiatrisierung ist zu warnen: Sie erzeugt bei Lehrpersonen, Schulleitungen und Polizei den falschen Eindruck, nur Fachärztinnen seien handlungsfähig – und lähmt genau die Stellen, die den Zugang hätten.
- Keine Verdächtigungsmaschine. Weil im frühen Stadium Stützung und Krisenlösung im Vordergrund stehen und nicht Repression, entsteht auch nicht der befürchtete Stigmatisierungseffekt. Wer früh hinschaut, muss weniger hart eingreifen.
Der Schweizer Weg: kantonales Bedrohungsmanagement
Die Kantone haben in den letzten Jahren Fachstellen aufgebaut, die genau diese Aufgabe übernehmen – ein Verbund aus Polizei, Behörden, Gemeinden und Institutionen, mit bezeichneten Ansprechpersonen als Bindeglied.
- Zürich: Verbund «Kantonales Bedrohungsmanagement» (kbm.zh.ch) mit dem Dienst Gewaltschutz der Kantonspolizei als zentraler Anlaufstelle; Fallmanagement mit forensisch-psychiatrischer Fachexpertise, schriftliche Risikoabklärungen mit Empfehlungscharakter, und als Instrument die Gefährderansprache.
- Thurgau: Fachstelle Gefahrenabwehr und Bedrohungsmanagement (GABM) bei der Kantonspolizei, aufgebaut 2013; in Ämtern und Gemeinden sind Ansprechpersonen geschult.
- St. Gallen: Bedrohungs- und Risikomanagement der Kantonspolizei, ergänzt durch den Gewaltschutz der Stadtpolizei.
Für die Schulleitung heisst das konkret: vorher wissen, wer die eigene Ansprechperson ist und wie sie ausserhalb der Bürozeiten erreicht wird. Diese Information gehört in den Notfallordner, nicht ins Gedächtnis.
Ablauf im Ereignisfall
- Sichern und dokumentieren. Wortlaut, Zeit, Quelle, Zeuginnen. Screenshots erstellen, nichts löschen, das Gerät der meldenden Person nicht durchsuchen.
- Nicht allein bewerten. Die Einschätzung ist Sache der Fachstelle; die Schule liefert Beobachtungen.
- Melden – an Anstellungsbehörde und kantonale Fachstelle; bei akuter Gefahr zuerst 117.
- Betroffene schützen. Wer namentlich bedroht ist, wird informiert und in die Schutzüberlegungen einbezogen.
- Kommunikation bündeln – eine Stimme, abgestimmt mit Polizei und Behörde (siehe Krisenkommunikation).
- Den Jugendlichen nicht fallenlassen. Fast alle Fälle enden nicht in einer Tat, sondern in einer Krise, die bearbeitet werden muss. Die Schule bleibt zuständig für das, was danach kommt.
Nie öffentlich: die eigenen Schutzmassnahmen
Nach einer Amokdrohung äusserte sich der stellvertretende Rektor einer Schweizer Kantonsschule im Fernsehen zu den Schutzmassnahmen seiner Schule – inklusive der internen Codewörter, seither im Internet abrufbar. Notfallpläne, Alarmierungswege und Codes gehören nie in eine Medienauskunft: Sie fliessen in künftige Tatplanungen ein.
Verbindungen
- Notfall – die ersten 30 Minuten – der Entscheidungsbaum für den Ereignisfall; hier steht die Logik davor
- Krisenkommunikation – warum bei zielgerichteter Gewalt die Nachahmungsgefahr die Kommunikationsregeln bestimmt
- Schulinterne Krisenteams und Notfallpläne – wo die Ansprechpersonen und Abläufe hinterlegt werden
- Gewalt und körperliche Übergriffe – die alltägliche Gewalt, von der zielgerichtete Gewalt kategorial zu trennen ist
- Neue Autorität nach Omer – Präsenz und Beziehungsarbeit als das, was im frühen Stadium tatsächlich wirkt
- Kooperation mit Fachstellen, Polizei und Jugendhilfe – die Partner und ihre Zuständigkeiten
- Schülersuizid – Selbst- und Fremdgefährdung überschneiden sich in den Vorlaufdynamiken häufiger, als die getrennten Fachdebatten nahelegen
Literatur
- Drewes, S. & Seifried, K. (Hrsg.) (2012). Krisen im Schulalltag. Prävention, Management und Nachsorge. Stuttgart: Kohlhammer. https://doi.org/10.17433/978-3-17-023196-2 – Krisen im Schulalltag*: Hoffmann, Bedrohungsmanagement, S. 176–187 (Begriff der zielgerichteten Gewalt S. 176, Prämisse Verhinderung statt Vorhersage S. 178, Entwicklungsstufen S. 179, Mobbing-Verwechslung S. 180, Warnung vor Überpsychiatrisierung S. 181); Kunigkeit et al., Die Androhung einer Gewalttat, S. 54 ff.; Robertz, Prävention von Amok, S. 188 ff.; Sommer et al., NETWASS, S. 198 ff.; Kahr & Robertz, Umgang mit den Medien im Krisenfall, S. 157–164 (Notfallpläne in Medienauskünften S. 162). Seitenoffset geprüft.
- Robertz, F. J. & Kahr, R. (2016). Die mediale Inszenierung von Amok und Terrorismus. Zur medienpsychologischen Wirkung des Journalismus bei exzessiver Gewalt. Wiesbaden: Springer. – Die mediale Inszenierung von Amok und Terrorismus*, zur Nachahmungswirkung.
- Kantonale Fachstellen: Kantonales Bedrohungsmanagement Zürich (kbm.zh.ch), Fachstelle GABM der Kantonspolizei Thurgau, Bedrohungs- und Risikomanagement Kanton St. Gallen; Übersicht bei der Schweizerischen Kriminalprävention (skppsc.ch).
Verweise auf diese Seite
- Krisenkommunikation (intern und extern) Zettelkasten