Bildungsrats-Beschlüsse und Lehrplan 21 — Weisungen und Standards
Bildungsrats-Beschlüsse und Lehrplan 21 — Weisungen und Standards
Kernaussage
Der Bildungsrat setzt kantonale Standards (z. B. obligatorische Lehrmittel, Qualitätsstandards, Lehrplan 21). Verbindlich für Schulen.
Praxisrelevanz (Schulleitung)
- Aktuelle VZE‑Weisung in Stellenplanung integrieren.
- Klassengrössen/Teilungsregeln in Jahresplanung berücksichtigen.
Verbindungen
- Volksschulverordnung (VSV, LS 412.101) — operative Vorgaben – die Beschlüsse stützen sich rechtlich auf die VSV und konkretisieren deren operative Vorgaben
- Bildungsgesetz (BiG, LS 410.1) — Rahmen und Bildungsrat – das BiG ist die Grundlage, auf der der Bildungsrat überhaupt Beschlüsse fassen kann
Verweise auf diese Seite
- Bildungsgesetz (BiG, LS 410.1) — Rahmen und Bildungsrat Zettelkasten
- Lehrplan 21 Zettelkasten
- Richtlinien und Weisungen der Bildungsdirektion (VSA) Zettelkasten
- Volksschulverordnung (VSV, LS 412.101) — operative Vorgaben Zettelkasten