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Lehrplan 21

Lehrplan 21

Der Lehrplan 21 ist der gemeinsame Lehrplan der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone für die obligatorische Volksschule (Zyklen 1–3, Kindergarten bis 9. Klasse). Er wurde 2014 von der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) verabschiedet und in den Kantonen ab 2017 etappiert eingeführt. Rechtsgrundlage für die kantonsübergreifende Harmonisierung ist das HarmoS-Konkordat (2007) und Artikel 62 Absatz 4 BV.

Strukturmerkmale

Bedeutung für die Schulleitung

Die Schulleitung ist verantwortlich dafür, dass der Lehrplan 21 in ihrer Schule wirksam umgesetzt wird. Das umfasst:

Kantonale Umsetzung

Trotz gemeinsamem Lehrplan bleibt die kantonale Souveränität in Umsetzungsfragen erhalten – ein klassisches Phänomen der Schweizer Educational Governance. Die Kantone regeln Stundentafel, Beurteilungssystem, Übertrittsverfahren, Lehrmittelkonkordat, Einführungszeitpunkt und Begleitprogramme eigenständig. Daraus entstehen teils erhebliche Unterschiede zwischen den Kantonen, die für SL relevant sind, wenn sie kantonsübergreifend arbeiten oder den Stellenwechsel ins Auge fassen.

Der Kanton Zürich hat den LP21 ab 2018/19 eingeführt, der Kanton Thurgau ab 2017/18, der Kanton St. Gallen ab 2017/18 – jeweils mit eigenen Beschlüssen und Weisungen des kantonalen Bildungsrats.

Verbindungen

Literatur