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Förderansätze in der Schule

Förderansätze in der Schule

Förderung in der Schule ist kein einzelnes Instrument, sondern ein gestuftes Repertoire — von gutem Unterricht für alle bis zur verstärkten Sonderschulung. Die ordnende Logik ist die der abgestuften (mehrstufigen) Förderung: zuerst niederschwellig im Regelunterricht, intensiver und formeller erst, wenn die niedrigere Stufe nachweislich nicht trägt. Zwei Prinzipien rahmen das Ganze — integrativ vor separativ (vgl. Integration und Inklusion) und präventiv vor reaktiv: Förderung beginnt, bevor ein Defizit zur Diagnose wird.

Diese Notiz ist die Landkarte der Ansätze — das Was und Wie der Förderung. Wer auf welcher Stelle und in welcher Trägerschaft fördert, steht im Unterstützungssystem der Volksschule; wie aus einer Auffälligkeit eine Massnahme wird, im Zuweisungsverfahren; die Begriffe im Glossar Sonderpädagogik.

Stufe 1 – Förderung im Regelunterricht (für alle)

Förderung beginnt nicht mit einer Massnahme, sondern mit gutem Unterricht für eine heterogene Klasse (vgl. Heterogenität in den Klassen). Hierher gehören die innere Differenzierung, der adaptive Unterricht, strukturierende Settings wie das Churermodell und die individuelle Lernzeit (ILZ), getragen von der Kompetenz- und Lernzielorientierung des Lehrplans 21. Entscheidend ist die Doppelrichtung — «Fordern und Fördern»: gemeint sind beide Enden des Leistungsspektrums, die rechnungsschwache wie die besonders begabte Schülerin (Hadeler 2015). Diese Stufe wirkt präventiv und ohne Etikettierung: Sie braucht keine Diagnose und keinen Zeugnisvermerk.

Stufe 2 – gezielte zusätzliche Förderung (einfache Massnahmen)

Reicht der differenzierte Regelunterricht nicht, folgt — gestützt auf Förderdiagnostik und Förderplanung — gezielte zusätzliche Förderung. Das ist das Feld der einfachen sonderpädagogischen Massnahmen: die integrative Förderung (IF) durch die schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotorik, Deutsch als Zweitsprache (DaZ) sowie die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF). Niederschwellig gesteuert über schulische Pools, ohne formelle Verfügung. Auf dieser Stufe greift auch der Nachteilsausgleich — er gleicht behinderungs- oder störungsbedingte Nachteile in der Prüfung aus, ohne die Lernziele zu senken; der häufigste Anlass dafür ist die Lese-Rechtschreib-Störung. Individuelle Lernförderung auf dieser Stufe ist gut belegt wirksam, sofern sie diagnosegeleitet und nicht bloss «mehr vom Gleichen» ist (Fischer & Rott 2015; Rechter 2011).

Stufe 3 – verstärkte, intensive Förderung (verstärkte Massnahmen)

Trägt auch die gezielte Förderung über längere Zeit nicht, kommt die intensivste Stufe — mit formellem Verfahren (Abklärung, ggf. standardisiertes Abklärungsverfahren, Verfügung; siehe Zuweisungsverfahren). Dazu zählen die Lernzielanpassung (die Lernziele werden gesenkt, mit Zeugnisfolge), die integrierte oder separative Sonderschulung sowie intensive Therapien. Die Dispensation (Befreiung von einem Fachbereich) ist der subsidiäre Sonderfall am Ende dieser Stufe. Verstärkte Massnahmen entscheidet die Schule nicht allein — das ist Erbgut des NFA-Übergangs 2008 und des Sonderpädagogik-Konkordats.

Das verbindende Prinzip

Die drei Stufen sind kein starres Etagenmodell, sondern eine Reihenfolge der Verhältnismässigkeit: Man steigt nur so hoch, wie nötig, und kehrt zurück, sobald möglich. Drei Leitlinien halten das zusammen:

Eine Spannung bleibt sichtbar: Das System knüpft Ressourcen oft an eine Diagnose («Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma») — was der inklusiven Idee einer voraussetzungslosen Förderung für alle widerspricht (Integration vs. Inklusion; Göppel & Rauh 2016).

Kantonale Unterschiede

Das Repertoire ist schweizweit ähnlich: Das EDK-Sonderpädagogik-Konkordat (2007) definiert ein gemeinsames Grundangebot — Beratung und Unterstützung, heilpädagogische Früherziehung, Logopädie, Psychomotorik, sonderpädagogische Massnahmen in Regel- oder Sonderschule, Betreuung in Tagesstrukturen. Unterschiedlich sind Bezeichnungen, Trägerschaft und Steuerung:

Die feinkörnige kantonale Auflösung (Begriffe, Zuständigkeiten ZH/TG/SG) steht im Glossar, im Unterstützungssystem und im NFA-Übergang 2008.

Für die Schulleitung

Die Leitungsaufgabe ist nicht, selbst zu fördern, sondern das Stufenmodell zum Laufen zu bringen: Pools und Förderplanung organisieren, multiprofessionelle Zusammenarbeit ermöglichen, und im Einzelfall die richtige Stufe und Stelle wählen — niederschwellig zuerst, verstärkt erst nach Abklärung. Interview-tauglich: Förderung ist zuerst guter Unterricht für alle; erst wenn der nicht trägt, kommt die gezielte Massnahme, und erst zuletzt die verstärkte — möglichst integrativ.

Verbindungen

Literatur