Drehtürmodell: Wer den Unterricht verlässt, was hinter der Tür geschieht und warum die Auswahl darüber entscheidet

Kanton Zürich

Das Drehtürmodell ist die bekannteste organisatorische Form der Begabungs- und Begabtenförderung: Ein Kind verlässt für eine festgelegte Zeit den Regelunterricht und arbeitet anderswo an etwas anderem. Miceli beschreibt es als Methode, «in deren Rahmen eine Schülerin oder ein Schüler den Unterricht für eine bestimmte Zeit verlassen darf, um an weiterführenden und vertiefenden Aufgaben zu arbeiten» – einzeln oder in einer Gruppe (Miceli 2023, S. 148). Für die Schulleitung ist es deshalb interessant, weil es Förderung ermöglicht, ohne das Kind aus seiner Klasse herauszulösen.

Die Tür dreht sich in beide Richtungen

Der Name ist kein Zufall. Lehwald beschreibt das schulische Drehtürprinzip als Verfahren, «dass man partiell den Unterricht verlässt und nach der Problemlösung wieder betritt, um den Mitschüler/innen das gefundene Ergebnis mitzuteilen» (Lehwald 2017, S. 83). Der Rückweg gehört zum Modell. Wer die Drehtür nur als Ausgang denkt, baut ein Pull-out-Angebot mit anderem Namen; wer den Rückweg mitplant, macht die Vertiefung für die Klasse sichtbar und nimmt dem Angebot den Beigeschmack des Privilegs.

Enrichment oder Akzeleration?

Die Literatur ordnet das Modell unterschiedlich ein, und die Differenz ist aufschlussreich. Miceli und Fiebeler führen es unter Enrichment – das Kind geht in die Tiefe (Miceli 2023, S. 160). Weigand et al. nennen «Akzelerationsangebote wie z. B. das Drehtürmodell» (Weigand et al. 2020, S. 91), und Steinheider ordnet es den zeitlich und fachlich begrenzten Akzelerationsmassnahmen zu (Steinheider 2014, S. 114).

Beides stimmt, je nachdem, was hinter der Tür geschieht. Arbeitet das Kind an einem eigenen Projekt, ist es Enrichment. Besucht es den Unterricht einer höheren Klasse oder überspringt es Stoff, ist es Akzeleration. Die organisatorische Hülle ist dieselbe, die pädagogische Logik nicht – und mit ihr unterscheiden sich Begründung, Risiken und Rückweg.

Formen und Umfang

Vier Ausgestaltungen sind gängig: die jahrgangsübergreifende Forschergruppe, das kursähnliche Angebot zu einem Fachthema, das Differenzierungsangebot im Regelunterricht und die blosse Freistellung für eigene Projektarbeit (Miceli 2023, S. 160). Der Umfang reicht von zwei Lektionen pro Woche bis zu ganzen Tagen.

Zwei Befunde sind für die Planung wichtiger als die Form. Die Dauer: Miceli hält fest, dass die Angebote «konstant und idealerweise mindestens ein Schuljahr lang regelmäßig stattfinden sollten, um einen positiven Effekt zu erzielen» (ebd.). Ein Semesterversuch misst sich selbst. Und die Zusammensetzung: «Gerade jahrgangsübergreifende Maßnahmen führen häufig zu hoher Motivation» (ebd.), stärker als jahrgangsspezifische.

Der Angelpunkt: die Nomination

Hier entscheidet sich, ob das Modell trägt. Steinheider berichtet, negative Effekte wie «Leistungsprobleme, Leistungsängste und Leistungsblockaden» stellten sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein, wenn bei der Auswahl «die kognitive Befähigung nicht sorgfältig genug überprüft wurde» (Steinheider 2014, S. 113). Die Schwierigkeiten seien dann «nicht der generellen Untauglichkeit der Maßnahme, sondern der fehlerhaften Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler zuzurechnen» (ebd., S. 114). Nicht das Modell scheitert, sondern die Auswahl.

Genau dort liegt aber eine systematische Verzerrung. Nominieren allein die Lehrpersonen, so gilt: «diese tendieren dazu, leistungsstarke Schüler:innen zu bevorzugen»; besonders die begabten Underachiever werden dabei oft nicht erkannt (Miceli 2023, S. 148). Der Talentpool nach Renzulli antwortet darauf mit einer einfachen Regel: Etwa die Hälfte der Plätze wird nach Noten und Lernstandserhebungen vergeben, «die andere Hälfte der Plätze soll nach pädagogischen Kriterien verteilt werden, die keine Leistungskriterien sind» (Miceli 2023, S. 149) – Vorschläge aus dem Kollegium, Eltern-, Peer- und Selbstnomination, ausgeprägtes Interesse. Wer nur nach Zeugnis auswählt, fördert die, die ohnehin liefern.

Rechtslage im Kanton Zürich

Die VSM zählt ausgeprägte Begabung zu den Gründen eines besonderen pädagogischen Bedürfnisses (§ 2 Abs. 2 VSM, S. 1). Ein Anspruch folgt daraus nicht: Nach § 5 VSM können die Gemeinden für solche Schülerinnen und Schüler «auf eigene Kosten» über die Massnahmen der Verordnung hinausgehende Angebote bereitstellen (S. 1). Ein Drehtürmodell ist im Kanton Zürich also eine kommunale Option mit lokaler Finanzierung – kein kantonal zugeteiltes Pensum. Das erklärt die grossen Unterschiede zwischen den Gemeinden und verlagert den Entscheid in die Pensenplanung und ins Budget der Schulpflege.

Zwei Abgrenzungen gehören dazu. Der separative Gegenweg steht in § 14 VSG (S. 4): Der Regierungsrat kann für besonders begabte Kinder Schulen mit abweichenden Rahmenbedingungen bewilligen. Und die Dispensation nach § 29 VSV trägt die Drehtür nicht – die Verordnung nennt «aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen» (lit. e, S. 10), von kognitiver Begabung ist dort nicht die Rede. Wer Kinder in ein Drehtürangebot schickt, dispensiert sie nicht vom Unterricht, sondern organisiert Unterricht anders.

Für die Schulleitung

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