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Das Unterstützungssystem der Volksschule – wer macht was

Das Unterstützungssystem der Volksschule – wer macht was

Um ein Kind mit Schwierigkeiten steht in der Volksschule ein ganzes Ensemble von Fachpersonen und Diensten: schulische Heilpädagogik (SHP), Logopädie (Logo), Psychomotoriktherapie (PMT), Schulsozialarbeit (SSA), der Schulpsychologische Dienst (SPD), dazu medizinisch-psychiatrische Stellen. Für eine Schulleitung, die Ressourcen steuert und das richtige Kind zur richtigen Stelle leitet (vgl. Schulleitung und sonderpädagogische Massnahmen), ist die erste Aufgabe nicht Detailwissen, sondern Orientierung: Wer arbeitet auf welcher Ebene, mit welchem Leit-Fokus, in welcher Trägerschaft? Diese Notiz ist diese Karte. Die fein ausgearbeiteten Einzelvergleiche hängen an ihr — PMT ↔ Ergotherapie ist der erste; SHP ↔ Schulsozialarbeit der zweite.

Ein Prinzip vorab, das die ganze Karte ordnet: Die Disziplinen liegen nicht alle auf einer Ebene. Die für die Steuerung wichtigste Unterscheidung ist die zwischen parallel leistungserbringenden Disziplinen (die im Graubereich dasselbe Kind übernehmen könnten — hier braucht es eine Weiche) und einem vorgelagerten Knoten (dem Schulpsychologischen Dienst, der für alle Massnahmen abklärt und empfiehlt).

Die Ebenen im Überblick

Disziplin / DienstEbeneLeitfrageProfession und AusbildungOrt und TrägerschaftRechtliche Einordnung
Schulische Heilpädagogik (SHP)FörderungWie lernt dieses Kind, und wie passe ich Unterricht und Förderung an?Lehrperson mit sonderpäd. Master (HfH / PH)in der Schule, beim Schulträgersonderpäd. Massnahme: IF (einfach) bis integrierte Sonderschulung (verstärkt)
LogopädieFörderung / TherapieWie entwickeln sich Sprache und Kommunikation?Logopäd:in (HfH / FH)schulisch / ambulantsonderpäd. Massnahme
Psychomotoriktherapie (PMT)TherapieWie entwickelt sich das Kind über das Bewegen und sozio-emotional (Selbstbild, Regulation)?PMT-Fachperson (HfH)schulisch, Bildungsseitesonderpäd. Massnahme
ErgotherapieTherapieGelingt dem Kind die konkrete Betätigung (Schreiben, Hantieren, Organisieren)?Ergotherapeut:in (FH)meist extern, Gesundheitsseiteärztliche Verordnung, Krankenkasse — keine sonderpäd. Massnahme
Schulsozialarbeit (SSA)Beratung / psychosoziale UnterstützungWas belastet dieses Kind sozial, und wie stärke ich sein Umfeld?Soziale Arbeit (FH)bei der Gemeinde angestellt, vor Ort in der Schuleniederschwellig, freiwillig, kein Massnahmen-Status
Schulpsychologischer Dienst (SPD)Abklärung (vorgelagert, querliegend)Welcher Bedarf liegt vor, welche Massnahme ist angezeigt?Psycholog:in (Master + Weiterbildung)meist regional / kantonal, externliefert Grundlage und Antrag für verstärkte Massnahmen (SAV)
KJPD / Kinder- und JugendpsychiatrieMedizin / PsychiatrieLiegt eine psychische Störung vor, die Diagnose und Behandlung braucht?Ärzt:innen / Psycholog:innenexterne GesundheitsinstitutionGesundheitswesen, ausserhalb der Schule

Parallel oder vorgelagert — die Unterscheidung, die die Steuerung trägt

Daraus folgt, welche Notizform eine Abgrenzung überhaupt braucht:

Faustregel

Gleiche Ebene + könnten dasselbe Kind übernehmen → Weiche. Vorgelagerter Knoten, der viele Massnahmen speist → Verfahren / Rollen (nicht 1:1).

Bildungsseite und Gesundheitsseite

Quer zu den Ebenen läuft eine zweite Linie — die Trägerschaft. SHP, Logopädie und PMT sind schulische sonderpädagogische Massnahmen (Bildungsseite, kantonale sonderpäd. Konzepte); die Schulsozialarbeit hängt meist an der Gemeinde, der SPD an Kanton/Region. Demgegenüber zählen Ergotherapie und KJPD zur Gesundheitsseite — ärztliche Verordnung, Finanzierung über die Krankenkasse. Das erklärt, warum die PMT eine schulische Massnahme ist, die fachlich nahe Ergotherapie aber meist extern läuft (ausgeführt in der Weiche PMT ↔ Ergotherapie).

Einfache vs. verstärkte Massnahmen — und wer entscheidet

Für die SL-Steuerung zentral ist die gestufte Logik der sonderpädagogischen Massnahmen (Details und kantonale Begriffe im Glossar Sonderpädagogik): einfache Massnahmen (Grundangebot, niederschwellig, von der Schule über Pools gesteuert — z. B. IF) gegenüber verstärkten Massnahmen (lange Dauer / hohe Intensität / hoher Spezialisierungsgrad, mit formeller Verfügung nach Abklärung — die integrierte oder separative Sonderschulung). Über verstärkte Massnahmen entscheidet nicht die Schule allein: Der SPD klärt ab (standardisiertes Abklärungsverfahren, SAV) und stellt Antrag, die zuständige Behörde verfügt — je nach Kanton die Schulpflege (ZH), das kantonale Amt (TG) oder der Schulrat (SG). Diese Verfahrenslogik ist Erbgut des NFA-Übergangs 2008 und des Sonderpädagogik-Konkordats; den genauen Ablauf von der Auffälligkeit bis zur Verfügung beschreibt das Zuweisungsverfahren.

Kantonale Variation

Bezeichnungen, Trägerschaft und Zuständigkeiten variieren stark: die SSA-Anbindung (Gemeinde vs. Schule), Bezeichnung und Reichweite des SPD, und vor allem die Massnahmen-Terminologie (ZH: ISR/ISS/IF — TG: InS — SG: eigene Begriffe). Die kantonale Auflösung steht im Glossar, die historische Erklärung im NFA-Übergang 2008.

Verbindungen

Literatur