Kanton Zürich
Steckbrief des Zürcher Volksschulsystems aus Schulleitungs-Sicht: rechtliche Grundlagen, Behörden, Schulstufen, Sonderpädagogik, Lehrplan-21-Umsetzung, Berufsbedingungen. Quervergleich mit Kanton Thurgau und Kanton St. Gallen ist explizit eingeplant.
Strukturelle Übersicht
- Schultyp: öffentliche Volksschule, geführt durch die Politische Gemeinde (Schulgemeinden in den 1970er-Jahren grossteils integriert; einzelne eigenständige Sekundarschulgemeinden bestehen weiter, etwa Andelfingen, Bülach, Hinwil).
- Aufbau: Kindergarten (2 Jahre obligatorisch) + Primarstufe (6 Jahre) + Sekundarstufe I (3 Jahre) = 11 obligatorische Schuljahre. Strukturierung in drei Zyklen gemäss Lehrplan 21.
- Schülerzahlen ZH (Stand Bildungsstatistik 2024/25): rund 170'000 Schüler:innen in der Volksschule.
Rechtliche Grundlagen
- Volksschulgesetz ZH (VSG) vom 7. Februar 2005 (LS 412.100) – Grundlage der Volksschule und der Schulleitung.
- Volksschulverordnung ZH (VSV) vom 28. Juni 2006 (LS 412.101) – Konkretisierungen.
- Reglement über die Schulleitung und kommunale Reglemente regeln Aufgaben, Kompetenzen und Anstellungsverhältnisse der Schulleitung.
- Lehrpersonalgesetz und Lehrpersonalverordnung regeln Anstellungsverhältnisse der Lehrpersonen.
- Bundesverfassung Art. 62 (kantonale Bildungshoheit) und HarmoS-Konkordat als übergeordneter Rahmen.
Vertiefung: Index – Gesetzliche Grundlagen SL ZH.
Behörden und Akteure
- Bildungsrat – kantonale strategische Steuerung der Volksschule (Lehrplan, Lehrmittel, Stundentafel, übergreifende pädagogische Fragen).
- Bildungsdirektion mit dem Volksschulamt (VSA) – operative kantonale Steuerung.
- Schulpflege auf Gemeindeebene – politisch gewähltes Aufsichts- und Anstellungsorgan; in vielen Gemeinden mittlerweile Kommission des Gemeinderats, nicht mehr eigenständige Behörde. Das gewählte Aufsichts- und Anstellungsorgan heisst in ZH «Schulpflege» – im Gegensatz zu «Schulbehörde» in TG und «Schulrat» in SG; die Verwechslung ist eine klassische Fehlerquelle.
- Schulleitung – pädagogische und personelle Führung am Schulort; Anstellung durch Schulpflege.
- Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) – Lehrpersonen-Aus- und Weiterbildung sowie SL-Aus- und Weiterbildung (CAS Quereinstieg SL, CAS/DAS/MAS Schulleitung, MAS Bildungsmanagement).
- Berufsverbände: VSLZH für Schulleitungen, ZLV (Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband) als LCH-Sektion.
Sekundarstufe I in Zürich
Drei Anforderungsstufen, in der Regel als A/B/C-System:
| Stufe | Profil |
|---|---|
| Sek A | erweiterte Anforderungen |
| Sek B | mittlere Anforderungen |
| Sek C | grundlegende Anforderungen |
Niveaustufen in Mathematik, Französisch und Englisch quer durch die Stammklassen, oft mit Durchlässigkeit über die Stammklassengrenzen hinweg. Schulgemeinden können das Modell verschieden umsetzen (gegliedert, kooperativ, integriert).
Langzeitgymnasium: Übertritt nach der 6. Klasse möglich (Aufnahmeprüfung Mitte 6. Klasse). Daneben Kurzgymnasium nach der 8. Klasse. Die Langzeit-Variante ist im Schweizer Vergleich eine Zürcher Besonderheit (anders als z. B. im Kanton Thurgau).
Sonderpädagogik in Zürich
- Integrative Förderung (IF) als Regelangebot ohne Sonderschulstatus, getragen durch Förderlehrpersonen.
- Integrierte Sonderschulung in Regelschulverantwortung (ISR) – verstärkte Massnahme in der Regelklasse, Regelschule führt das Setting.
- Integrierte Sonderschulung in Sonderschulverantwortung (ISS) – verstärkte Massnahme integrativ, Verantwortung bei einer Sonderschule oder Kompetenzzentrum.
- Separative Sonderschulung – in Sonderschulen.
Abklärung verläuft über das Schulische Standortgespräch (SSG) und schulpsychologische Abklärung, Zuweisungsentscheid durch die Schulpflege. Vertiefung: Glossar Sonderpädagogik.
Kantonale Programme
- QUIMS – «Qualität in multikulturellen Schulen» – Förderprogramm für Schulen mit erhöhtem Bedarf an Sprachförderung und Integrationsarbeit; rund 130 Schulen im Programm.
- Lehrplan-21-Umsetzung seit Schuljahr 2018/19 etappiert eingeführt, mit kantonalen Weiterbildungsoffensiven und neuen Beurteilungsformularen.
- Tagesstrukturen – schulische Tagesbetreuung ist freiwilliges Gemeindeangebot, kantonal über Volksschulamt mitgesteuert.
- Externe Schulevaluation durch die Fachstelle für Schulbeurteilung – alle 5 bis 6 Jahre.
Finanzhaushalt der Schulgemeinde
Die Schulgemeinden bzw. Schulkreise rechnen nach HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der Kantone und Gemeinden). Eine Zürcher Besonderheit prägt das Bild der Erfolgsrechnung markant: Lehrpersonen sind formal vom Kanton angestellt; die Gemeinde erstattet die Lehrergehälter dem Kanton. Diese Erstattung läuft als Transferaufwand (Konto 36) – nicht als Personalaufwand. Spiegelbildlich erscheinen Kantonsbeiträge an die Gemeinde als Transferertrag (Konto 46). Dadurch entstehen brutto sehr grosse Transferpositionen, die sich grossteils saldieren.
Vertiefung mit Quervergleich zu Thurgau und Details der HRM2-Logik in HRM2 in der Thurgauer Schulgemeinde.
Berufsbedingungen Schulleitung Zürich
- Anstellung durch die Schulpflege.
- Pflichtenheft und kommunales Reglement regeln Kompetenzen.
- Pensum typischerweise 70–100 %, je nach Schulgrösse.
- Lohn nach kantonalem Lohnsystem (Lohnklassen 21–24 je nach Funktion und Schulgrösse, mit kommunalen Zulagen möglich).
- Aus- und Weiterbildung an der PH Zürich (CAS/DAS/MAS), zunehmend auch via PH FHNW oder PH Luzern.
Verbindungen
- Relevante gesetzliche Grundlagen und Weisungen für Schulleitungen im Kanton Zürich (Volksschule) – vertiefter Index zu den rechtlichen Grundlagen.
- Pädagogisches Konzept einer Sekundarschule im Kanton Zürich – pädagogisches Konzept der Sek I in Zürich.
- Kanton Thurgau – Quervergleich mit dem Nachbarkanton.
- Lehrplan 21 – Konzept-Note zum gemeinsamen Lehrplan der 21 Deutschschweizer Kantone.
- Glossar – Schulraum – Schulraumplanung in der Schweizer Volksschule, mit ZH-spezifischen Bezügen.
- Glossar Sonderpädagogik und Sonderschulung in der Schweiz – Sonderpädagogik-Begriffe mit ZH-spezifischen Markierungen (ISR, ISS, IF).
- Educational Governance – Mehrebenen-Steuerung im Schweizer Föderalismus.
Pflicht-Quellen
- Volksschulgesetz Kanton Zürich (LS 412.100), Volksschulverordnung (LS 412.101).
- Lehrplan 21 Kanton Zürich (lehrplan.zh).
- VSA-Website (zh.ch/vsa) für aktuelle Wegleitungen und Reglemente.
- Bildungsbericht Schweiz 2026 (Daten zum Kanton ZH).
Verweise auf diese Seite
- Dispensation Zettelkasten
- Glossar – Schulraum Glossar
- HRM2 in der Thurgauer Schulgemeinde Zettelkasten
- Kanton St. Gallen Glossar
- Kanton Thurgau Glossar
- Klassenbildung in der Volksschule Zettelkasten
- Lernzielanpassung (Lza) Zettelkasten
- Nachteilsausgleich (NTA) Zettelkasten
- NFA-Übergang 2008 und die Kantonalisierung der Sonderpädagogik Zettelkasten
- Pensenplanung und Personalpool Zettelkasten
- Schulanlässe. Ideenkatalog mit Kosten- und Aufwandsprognosen Zettelkasten
- Schulleitung Zettelkasten
- Schulraumplanung in der Schweizer Volksschule Zettelkasten
- Tagesstrukturen Zettelkasten
- Von der Auffälligkeit zur Massnahme – das sonderpädagogische Zuweisungsverfahren Zettelkasten
- VSG-Totalrevision St. Gallen 2026 Zettelkasten
- VSLZH – Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich Glossar