Glossar Sonderpädagogik und Sonderschulung in der Schweiz

Kurzrahmen

Die Begriffe der Sonderpädagogik sind in der Schweiz kantonal geregelt; Bezeichnungen und Zuständigkeiten variieren, auch wenn die Logik „Regelschule (einfache Massnahmen) → bei ungenügender Wirkung verstärkte Massnahmen/Sonderschulung“ weitgehend gemeinsam ist. Die Definition „verstärkte Massnahmen“ (lange Dauer/hohe Intensität/hoher Spezialisierungsgrad/einschneidende Konsequenzen) wird in der offiziellen Terminologie zur Sonderpädagogik festgehalten und dient als Orientierungsrahmen für viele kantonale Umsetzungen.

Glossar als Tabelle

BegriffKurzdefinitionEinordnung / Verantwortung / typische Ressourcen (ZH/TG/BE/ZG)Synonyme / AbkürzungenPrioritäre Quelle (offiziell, deutsch)
ISRIntegrierte Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule: verstärkte Massnahme (Sonderschulung), die in/mit der Regelklasse umgesetzt wird; die Regelschule führt das Setting.ZH: klar als ISR/ISS unterschieden; Abklärung via Standortgespräch + schulpsychologische Abklärung (standardisiert) und behördlicher Zuweisungsentscheid; Ressourcen typischerweise SHP, ggf. Assistenz/weitere Fachpersonen und fachliche Begleitung/Support. TG/BE/ZG: Begriff „ISR“ i.d.R. nicht als offizieller Statusname verwendet (Funktionsäquivalente: InS/bVSA int./IS).Integrierte Sonderschulung Regelschule; ISRciteturn3view6
ISSIntegrierte Sonderschulung in Verantwortung der Sonderschule: integratives Setting, aber Gesamtverantwortung liegt bei einer Sonderschule/Kompetenzzentrum (v.a. bei komplexen Bedürfnissen).ZH: ISS für komplexe Beeinträchtigungen mit dauerhaft erforderlicher Spezialkompetenz; Ressourcen stärker über Sonderschule/Kompetenzzentrum geführt. ZG/BE/TG: ähnliche Kompetenzzentrum-Logiken möglich, aber Begriff „ISS“ nicht überall gebräuchlich.Integrierte Sonderschulung Sonderschule; ISSciteturn3view6
ISIntegrative Sonderschulung: verstärkte Massnahme, die wohnortsnah in der Regelschule durchgeführt wird (mit definiertem Setting und Zuständigkeiten).ZG: IS ist Standardbegriff; SHP trägt Förderverantwortung (Förderplanung, konkrete Förderung etc.); zusätzliche Massnahmen „über SHP hinaus“ (z. B. Assistenz) sind gesondert auszuweisen; je nach Setting Kosten-/Pauschalenlogik, Entlastung für Lehrpersonen vorgesehen. ZH: entspricht funktional integrierter Sonderschulung (ISR/ISS). TG: entspricht InS. BE: entspricht bVSA int.Integrative Sonderschulung; ISciteturn33view2
InSIntegrative Sonderschulung (kantonale Bezeichnung/Abkürzung v.a. in TG-Praxis): Sonderschuldurchführung integrativ statt separativ.TG: Amt stellt Sonderschulbedarf fest und entscheidet integrativ/separativ sowie Dauer/Finanzierung; Schulgemeinde muss integrativer Durchführung zustimmen und schliesst i. d. R. Begleitvereinbarung mit anerkannter Sonderschule. ZH/BE/ZG: andere Terminologie (ISR/ISS, bVSA int., IS). Ressourcen typischerweise SHP + Begleitung/Support Sonderschule, ggf. Therapien/weitere Fachpersonen (konkrete Stundenhöhen: oft kantonal/settingbezogen).Integrative Sonderschulung; InSciteturn13view0
IFIntegrative Förderung: Unterstützung im Rahmen der Regelschule ohne Sonderschulstatus (typischerweise Teil des „Regelschulangebots“/Grundangebots).ZH: IF als Kategorie sonderpädagogischer Massnahmen; Unterstützung durch Förder- und Regellehrpersonen. BE: entspricht „einfache sonderpädagogische Massnahmen“ im Regelschulangebot (über Lektionenpool). ZG: unter „Besondere Förderung“/integrative Förderung (nicht gleich Sonderschulung). TG: IF/Grundangebot in Förderkonzepten, nicht identisch mit InS.Integrative Förderung; IFciteturn24search2
bVSA„Besonderes Volksschulangebot“ (BE): Angebot für Schüler/innen mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen; kann separativ oder integrativ umgesetzt werden.BE: bVSA int. = integrativ in Regelschule mit geeigneten Unterstützungsmassnahmen (inkl. B&U-Angeboten); Zuweisung erfolgt per Verfügung des Schulinspektorats nach Abklärung/Prüfung. ZH/TG/ZG: Äquivalente: integrierte Sonderschulung (ISR/ISS, InS, IS).besonderes Volksschulangebot; bVSA; bVSA int./sep.citeturn22view5
SonderschulungVerstärkte sonderpädagogische Massnahme für Kinder/Jugendliche mit dauerhaft besonderem Bildungsbedarf aufgrund einer Beeinträchtigung; umfasst je nach Kanton Unterricht plus weitere Leistungen (z. B. Therapie/Betreuung).ZH: Sonderschulung als Oberbegriff; kann integriert (ISR/ISS) oder separativ erfolgen. TG: Sonderschulung umfasst praktische/theoretische Förderung; Amt entscheidet über Massnahmen. BE: Sonderschulung/sonderpädagogische Massnahmen in SPMV; integrative Form am Aufenthaltsort. ZG: Sonderschulung separativ oder integrativ (IS) je nach Bedarf.Sonderschule (als Institution) vs. Sonderschulung (als Massnahme)citeturn12search19
verstärkte MassnahmenKategorie von Massnahmen, über die nach Ermittlung des individuellen Bedarfs entschieden wird, wenn vorgängige Massnahmen ungenügend sind; charakterisiert durch lange Dauer/hohe Intensität/hohen Spezialisierungsgrad und/oder einschneidende Konsequenzen.ZH/TG/BE/ZG: Sonderschulung/IS/InS/bVSA int. sind typischerweise „verstärkte Massnahmen“ (formalisierter Entscheid/Verfügung, Setting, Berichtswesen).reinforced measures; „VM“ (in internen Doks)citeturn33view6
einfache MassnahmenNiederschwellige sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen im Regelschulangebot (ohne Sonderschulstatus), die häufig über Pools/Grundangebot gesteuert werden.BE: explizit als „einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen“ im Regelschulangebot geregelt; Finanzierung/Steuerung über Lektionenpool pro Gemeinde. ZH/ZG/TG: vergleichbare Grund-/Regelschulangebote, aber Terminologie und Steuerung variieren.einfache sonderpädagogische Massnahmen; „Regelschulangebot“citeturn20view3
SHPSchulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge: sonderpädagogische Fachperson, die Förderplanung und Förderung (oft inkl. Beratung/Koordination) verantwortet.ZG: SHP trägt die Förderverantwortung in IS-Settings (interdisziplinäre Förderplanung, konkrete Förderung etc.). ZH/TG/BE: SHP zentral in integrativen Settings (ISR/InS/bVSA int.), oft in Teamteaching und Koordination mit Klassenlehrperson.SHP; schulische Heilpädagogikciteturn33view2
SPDSchulpsychologischer Dienst. Fachstelle für schulpsychologische Abklärungen, Beratung und Beurteilung; liefert häufig die Grundlage für Entscheide über verstärkte Massnahmen.ZG: SPD ist (ab Eintritt in gemeindliche Schule) zuständig für Abklärung, Gesamtbeurteilung und Antragstellung im Sonderschulverfahren. ZH/TG/BE: analoge Rolle (Bezeichnungen variieren: SPD/Erziehungsberatung/Schulpsychologie).SPD (häufig); Schulpsychologieciteturn15search0
Verfügung / ZuweisungFormeller Verwaltungsentscheid über Status/Schulungsform/Leistungen (z. B. Zuweisung in bVSA oder integrative Sonderschulung); schafft Rechte/Pflichten, i.d.R. mit Rechtsmittelbelehrung.BE: Schulinspektorat verfügt nach Prüfung die Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot. TG: Amt entscheidet über Sonderschulbedarf und integrativ/separativ sowie Finanzierung. ZH: Schulpflege zuständig für die Sonderschulungszuweisung. ZG: Wohnsitzgemeinde entscheidet über Zuweisung unter Kenntnis von SPD-Antrag und kantonalem Mitfinanzierungsentscheid.Verfügung; Zuweisungsentscheid; (teilw.) „Amtsentscheid“citeturn22view4
FörderberichtStandardisierter Bericht zur Umsetzung/Wirksamkeit der Massnahme (Ziele, Fortschritt, nächste Schritte); dient der Steuerung und Verlängerungs-/Überprüfungsentscheiden.TG: jährliche Berichterstattung ans Amt mit kantonalem Formular „Förderbericht“. BE/ZH/ZG: vergleichbare Reporting-/Standort- und Verlängerungslogiken, aber Formularnamen variieren (unspecified, wenn nur lokal geregelt).Förderbericht; Jahresbericht (teilw.); Berichtswesenciteturn13view0
TeamteachingGemeinsame Unterrichtsführung/-planung zweier (oder mehr) Fachpersonen in derselben Klasse (z. B. Klassenlehrperson + SHP), um Differenzierung und Unterstützung im Unterricht zu ermöglichen.BE: im Kontext besonderer Massnahmen wird „Co-Teaching“ als Massnahme genannt (entspricht Teamteaching). ZH/ZG/TG: Teamteaching als typische Ressourcennutzungsform in integrativen Settings (Ausgestaltung lokal/settingbezogen).Teamteaching; Co-Teachingciteturn14search21
AssistenzZusätzliche unterstützende Person im Unterricht/Schulalltag (nicht zwingend Lehrperson), z. B. zur Strukturierung, Begleitung, Entlastung bei hohem Unterstützungsbedarf.ZG: Assistenz ist Beispiel für Massnahmen, die „über SHP hinausgehen“; muss ausgewiesen werden; Anstellung durch Schule, mit definierten Kostenlogiken in bestimmten Fällen. ZH/TG/BE: Assistenz häufig als Settingbestandteil möglich; Finanzierung/Regelung kantonal/kommunal unterschiedlich (unspecified für einheitliche CH-Definition).Klassenassistenz; Schulassistenz; UA (teilw.)citeturn33view2
PensenpoolSteuerungsinstrument, das die zahlbaren Stellenprozente/Stellen (Pensen) für bestimmte Angebote/Ressourcen als „Pool“ festlegt, aus dem zugeteilt wird (nicht identisch mit Lektionenpool).ZH (Finanzierung Sonderschulen): Zahl beitragsberechtigter Stellen wird im Rahmen des Pensenpools festgelegt (v.a. für Finanzierung/Beitragslogik von Sonderschulen). BE: eher Lektionenpool für Regelschulangebot; Pensenpool-Begriff nicht zentral. ZG/TG: oft Pauschalen/Leistungsvereinbarungen bzw. Amtsentscheide (Begriff „Pensenpool“: kantonal unterschiedlich genutzt).Pensenpool; Stellenpoolciteturn19search3
LektionenpoolZuteilungs- und Steuerungsmechanismus: Eine Behörde weist einer Gemeinde/Schule ein Kontingent an Unterrichtslektionen (Stunden) zu, das für definierte Massnahmen genutzt werden muss.BE: AKVB teilt Gemeinden Mittel in Form eines Lektionenpools zu (u. a. für einfache sonderpädagogische Massnahmen); Pool wird nach Formel berechnet und kann bei Bedarf angepasst werden. ZH/TG/ZG: vergleichbare Pool-/Kontingentsysteme existieren, heissen aber teils anders (Pensenpool, Zeiteinheiten, Pauschalen) und sind unterschiedlich rechtlich gefasst.Lektionenpool; Stundenpool; Ressourcenpoolciteturn20view3

Lektionenpool kurz erklärt

Ein Lektionenpool ist wie ein „Zeitbudget“ in Wochenlektionen: Der Kanton (oder eine kantonale Stelle) teilt einer Gemeinde/Schule eine bestimmte Anzahl Lektionen zu, die für definierte Förder-/Unterstützungsaufgaben eingesetzt werden müssen. Wichtig: Ein Lektionenpool ist nicht automatisch an ein einzelnes Kind gebunden, sondern meist ein kommunales/standortbezogenes Kontingent, aus dem die Schule je nach Bedarf Massnahmen organisiert. Das Gegenstück ist oft eine kindbezogene Verfügung bei verstärkten Massnahmen (z. B. IS/ISR/InS/bVSA int.), die ein individuelles Setting mit spezifischen Ressourcen auslöst.

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