Glossar Sonderpädagogik und Sonderschulung in der Schweiz

Kurzrahmen

Die Begriffe der Sonderpädagogik sind in der Schweiz kantonal geregelt; Bezeichnungen und Zuständigkeiten variieren, auch wenn die Logik «Regelschule (einfache Massnahmen) → bei ungenügender Wirkung verstärkte Massnahmen/Sonderschulung» weitgehend gemeinsam ist. Die Definition «verstärkte Massnahmen» (lange Dauer/hohe Intensität/hoher Spezialisierungsgrad/einschneidende Konsequenzen) wird in der offiziellen Terminologie zur Sonderpädagogik festgehalten und dient als Orientierungsrahmen für viele kantonale Umsetzungen.

Glossar als Tabelle

BegriffKurzdefinitionEinordnung / Verantwortung / typische Ressourcen (ZH/TG/BE/ZG)Synonyme / Abkürzungen
ISRIntegrierte Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule: verstärkte Massnahme (Sonderschulung), die in/mit der Regelklasse umgesetzt wird; die Regelschule führt das Setting.ZH: klar als ISR/ISS unterschieden; Abklärung via Standortgespräch + schulpsychologische Abklärung (standardisiert) und behördlicher Zuweisungsentscheid; Ressourcen typischerweise SHP, ggf. Assistenz/weitere Fachpersonen und fachliche Begleitung/Support. TG/BE/ZG: Begriff «ISR» i.d.R. nicht als offizieller Statusname verwendet (Funktionsäquivalente: InS/bVSA int./IS).Integrierte Sonderschulung Regelschule; ISR
ISSIntegrierte Sonderschulung in Verantwortung der Sonderschule: integratives Setting, aber Gesamtverantwortung liegt bei einer Sonderschule/Kompetenzzentrum (v.a. bei komplexen Bedürfnissen).ZH: ISS für komplexe Beeinträchtigungen mit dauerhaft erforderlicher Spezialkompetenz; Ressourcen stärker über Sonderschule/Kompetenzzentrum geführt. ZG/BE/TG: ähnliche Kompetenzzentrum-Logiken möglich, aber Begriff «ISS» nicht überall gebräuchlich.Integrierte Sonderschulung Sonderschule; ISS
ISIntegrative Sonderschulung: verstärkte Massnahme, die wohnortsnah in der Regelschule durchgeführt wird (mit definiertem Setting und Zuständigkeiten).ZG: IS ist Standardbegriff; SHP trägt Förderverantwortung (Förderplanung, konkrete Förderung etc.); zusätzliche Massnahmen «über SHP hinaus» (z. B. Assistenz) sind gesondert auszuweisen; je nach Setting Kosten-/Pauschalenlogik, Entlastung für Lehrpersonen vorgesehen. ZH: entspricht funktional integrierter Sonderschulung (ISR/ISS). TG: entspricht InS. BE: entspricht bVSA int.Integrative Sonderschulung; IS
InSIntegrative Sonderschulung (kantonale Bezeichnung/Abkürzung v.a. in TG-Praxis): Sonderschuldurchführung integrativ statt separativ.TG: Amt stellt Sonderschulbedarf fest und entscheidet integrativ/separativ sowie Dauer/Finanzierung; Schulgemeinde muss integrativer Durchführung zustimmen und schliesst i. d. R. Begleitvereinbarung mit anerkannter Sonderschule. ZH/BE/ZG: andere Terminologie (ISR/ISS, bVSA int., IS). Ressourcen typischerweise SHP + Begleitung/Support Sonderschule, ggf. Therapien/weitere Fachpersonen (konkrete Stundenhöhen: oft kantonal/settingbezogen).Integrative Sonderschulung; InS
IFIntegrative Förderung: Unterstützung im Rahmen der Regelschule ohne Sonderschulstatus (typischerweise Teil des «Regelschulangebots»/Grundangebots).ZH: IF als Kategorie sonderpädagogischer Massnahmen; Unterstützung durch Förder- und Regellehrpersonen. BE: entspricht «einfache sonderpädagogische Massnahmen» im Regelschulangebot (über Lektionenpool). ZG: unter «Besondere Förderung»/integrative Förderung (nicht gleich Sonderschulung). TG: IF/Grundangebot in Förderkonzepten, nicht identisch mit InS.Integrative Förderung; IF
bVSA«Besonderes Volksschulangebot» (BE): Angebot für Schüler/innen mit Bedarf an verstärkten sonderpädagogischen Massnahmen; kann separativ oder integrativ umgesetzt werden.BE: bVSA int. = integrativ in Regelschule mit geeigneten Unterstützungsmassnahmen (inkl. B&U-Angeboten); Zuweisung erfolgt per Verfügung des Schulinspektorats nach Abklärung/Prüfung. ZH/TG/ZG: Äquivalente: integrierte Sonderschulung (ISR/ISS, InS, IS).besonderes Volksschulangebot; bVSA; bVSA int./sep.
SonderschulungVerstärkte sonderpädagogische Massnahme für Kinder/Jugendliche mit dauerhaft besonderem Bildungsbedarf aufgrund einer Beeinträchtigung; umfasst je nach Kanton Unterricht plus weitere Leistungen (z. B. Therapie/Betreuung).ZH: Sonderschulung als Oberbegriff; kann integriert (ISR/ISS) oder separativ erfolgen. TG: Sonderschulung umfasst praktische/theoretische Förderung; Amt entscheidet über Massnahmen. BE: Sonderschulung/sonderpädagogische Massnahmen in SPMV; integrative Form am Aufenthaltsort. ZG: Sonderschulung separativ oder integrativ (IS) je nach Bedarf.Sonderschule (als Institution) vs. Sonderschulung (als Massnahme)
verstärkte MassnahmenKategorie von Massnahmen, über die nach Ermittlung des individuellen Bedarfs entschieden wird, wenn vorgängige Massnahmen ungenügend sind; charakterisiert durch lange Dauer/hohe Intensität/hohen Spezialisierungsgrad und/oder einschneidende Konsequenzen.ZH/TG/BE/ZG: Sonderschulung/IS/InS/bVSA int. sind typischerweise «verstärkte Massnahmen» (formalisierter Entscheid/Verfügung, Setting, Berichtswesen).reinforced measures; «VM» (in internen Doks)
einfache MassnahmenNiederschwellige sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen im Regelschulangebot (ohne Sonderschulstatus), die häufig über Pools/Grundangebot gesteuert werden.BE: explizit als «einfache sonderpädagogische und unterstützende Massnahmen» im Regelschulangebot geregelt; Finanzierung/Steuerung über Lektionenpool pro Gemeinde. ZH/ZG/TG: vergleichbare Grund-/Regelschulangebote, aber Terminologie und Steuerung variieren.einfache sonderpädagogische Massnahmen; «Regelschulangebot»
SHPSchulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge: sonderpädagogische Fachperson, die Förderplanung und Förderung (oft inkl. Beratung/Koordination) verantwortet.ZG: SHP trägt die Förderverantwortung in IS-Settings (interdisziplinäre Förderplanung, konkrete Förderung etc.). ZH/TG/BE: SHP zentral in integrativen Settings (ISR/InS/bVSA int.), oft in Teamteaching und Koordination mit Klassenlehrperson.SHP; schulische Heilpädagogik
SPDSchulpsychologischer Dienst. Fachstelle für schulpsychologische Abklärungen, Beratung und Beurteilung; liefert häufig die Grundlage für Entscheide über verstärkte Massnahmen.ZG: SPD ist (ab Eintritt in gemeindliche Schule) zuständig für Abklärung, Gesamtbeurteilung und Antragstellung im Sonderschulverfahren. ZH/TG/BE: analoge Rolle (Bezeichnungen variieren: SPD/Erziehungsberatung/Schulpsychologie).SPD (häufig); Schulpsychologie
Verfügung / ZuweisungFormeller Verwaltungsentscheid über Status/Schulungsform/Leistungen (z. B. Zuweisung in bVSA oder integrative Sonderschulung); schafft Rechte/Pflichten, i.d.R. mit Rechtsmittelbelehrung.BE: Schulinspektorat verfügt nach Prüfung die Zuweisung zum besonderen Volksschulangebot. TG: Amt entscheidet über Sonderschulbedarf und integrativ/separativ sowie Finanzierung. ZH: Schulpflege zuständig für die Sonderschulungszuweisung. ZG: Wohnsitzgemeinde entscheidet über Zuweisung unter Kenntnis von SPD-Antrag und kantonalem Mitfinanzierungsentscheid.Verfügung; Zuweisungsentscheid; (teilw.) «Amtsentscheid»
FörderberichtStandardisierter Bericht zur Umsetzung/Wirksamkeit der Massnahme (Ziele, Fortschritt, nächste Schritte); dient der Steuerung und Verlängerungs-/Überprüfungsentscheiden.TG: jährliche Berichterstattung ans Amt mit kantonalem Formular «Förderbericht». BE/ZH/ZG: vergleichbare Reporting-/Standort- und Verlängerungslogiken, aber Formularnamen variieren (unspecified, wenn nur lokal geregelt).Förderbericht; Jahresbericht (teilw.); Berichtswesen
TeamteachingGemeinsame Unterrichtsführung/-planung zweier (oder mehr) Fachpersonen in derselben Klasse (z. B. Klassenlehrperson + SHP), um Differenzierung und Unterstützung im Unterricht zu ermöglichen.BE: im Kontext besonderer Massnahmen wird «Co-Teaching» als Massnahme genannt (entspricht Teamteaching). ZH/ZG/TG: Teamteaching als typische Ressourcennutzungsform in integrativen Settings (Ausgestaltung lokal/settingbezogen).Teamteaching; Co-Teaching
AssistenzZusätzliche unterstützende Person im Unterricht/Schulalltag (nicht zwingend Lehrperson), z. B. zur Strukturierung, Begleitung, Entlastung bei hohem Unterstützungsbedarf.ZG: Assistenz ist Beispiel für Massnahmen, die «über SHP hinausgehen»; muss ausgewiesen werden; Anstellung durch Schule, mit definierten Kostenlogiken in bestimmten Fällen. ZH/TG/BE: Assistenz häufig als Settingbestandteil möglich; Finanzierung/Regelung kantonal/kommunal unterschiedlich (unspecified für einheitliche CH-Definition).Klassenassistenz; Schulassistenz; UA (teilw.)
PensenpoolSteuerungsinstrument, das die zahlbaren Stellenprozente/Stellen (Pensen) für bestimmte Angebote/Ressourcen als «Pool» festlegt, aus dem zugeteilt wird (nicht identisch mit Lektionenpool).ZH (Finanzierung Sonderschulen): Zahl beitragsberechtigter Stellen wird im Rahmen des Pensenpools festgelegt (v.a. für Finanzierung/Beitragslogik von Sonderschulen). BE: eher Lektionenpool für Regelschulangebot; Pensenpool-Begriff nicht zentral. ZG/TG: oft Pauschalen/Leistungsvereinbarungen bzw. Amtsentscheide (Begriff «Pensenpool»: kantonal unterschiedlich genutzt).Pensenpool; Stellenpool
LektionenpoolZuteilungs- und Steuerungsmechanismus: Eine Behörde weist einer Gemeinde/Schule ein Kontingent an Unterrichtslektionen (Stunden) zu, das für definierte Massnahmen genutzt werden muss.BE: AKVB teilt Gemeinden Mittel in Form eines Lektionenpools zu (u. a. für einfache sonderpädagogische Massnahmen); Pool wird nach Formel berechnet und kann bei Bedarf angepasst werden. ZH/TG/ZG: vergleichbare Pool-/Kontingentsysteme existieren, heissen aber teils anders (Pensenpool, Zeiteinheiten, Pauschalen) und sind unterschiedlich rechtlich gefasst.Lektionenpool; Stundenpool; Ressourcenpool

Lektionenpool kurz erklärt

Ein Lektionenpool ist wie ein «Zeitbudget» in Wochenlektionen: Der Kanton (oder eine kantonale Stelle) teilt einer Gemeinde/Schule eine bestimmte Anzahl Lektionen zu, die für definierte Förder-/Unterstützungsaufgaben eingesetzt werden müssen. Wichtig: Ein Lektionenpool ist nicht automatisch an ein einzelnes Kind gebunden, sondern meist ein kommunales/standortbezogenes Kontingent, aus dem die Schule je nach Bedarf Massnahmen organisiert. Das Gegenstück ist oft eine kindbezogene Verfügung bei verstärkten Massnahmen (z. B. IS/ISR/InS/bVSA int.), die ein individuelles Setting mit spezifischen Ressourcen auslöst.

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