Kanton Thurgau
Steckbrief des Thurgauer Volksschulsystems aus Schulleitungs-Sicht: Strukturen, rechtliche Grundlagen, Behörden, Schulstufen, Sonderpädagogik, Lehrplan-21-Umsetzung, Berufsbedingungen. Quervergleich mit Kanton Zürich ist explizit eingeplant.
Strukturelle Übersicht
- Schultyp: öffentliche Volksschule, getragen von eigenständigen Schulgemeinden (siehe Schulgemeinde Thurgau). Politische Gemeinde, Schulgemeinde, Kirchgemeinde und ggf. Sekundarschulgemeinde sind rechtlich eigenständige Körperschaften mit je eigener Behörde, Versammlung und Steuerhoheit.
- Aufbau: Kindergarten (2 Jahre obligatorisch) + Primarstufe (6 Jahre) + Sekundarstufe I (3 Jahre) = 11 obligatorische Schuljahre. Strukturierung in drei Zyklen gemäss Lehrplan 21.
- Schülerzahlen TG (Stand Bildungsstatistik 2024/25): rund 32'000 Schüler:innen in der Volksschule.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Volksschule (VG TG) vom 29. August 2007 (RB 411.11) – Grundlage der Volksschule und der Schulleitung.
- Verordnung über die Volksschule (VSV TG) vom 11. Dezember 2007 (RB 411.111) – Konkretisierungen.
- Reglement der Schulgemeinde und kommunale Erlasse regeln Anstellungsverhältnisse, Pflichtenhefte und Kompetenzen der Schulleitung.
- Lehrerinnen- und Lehrerbesoldungsverordnung regelt Saläre.
- Bundesverfassung Art. 62 (kantonale Bildungshoheit) und HarmoS-Konkordat als übergeordneter Rahmen.
Behörden und Akteure
- Bildungsrat – kantonale strategische Steuerung der Volksschule.
- Departement für Erziehung und Kultur (DEK) mit dem Amt für Volksschule (AV TG) – operative kantonale Steuerung.
- Schulinspektorat – kantonale Aufsicht und Beratung der Schulen; Verfügungs- und Anhörungsbehörde in Sonderpädagogik-Fragen.
- Schulbehörde der Schulgemeinde – demokratisch gewählt, politisches und strategisches Aufsichts- und Anstellungsorgan; in der Regel mit Präsidium und Ressorts (Finanzen, Liegenschaften, Personal, Pädagogik). Das gewählte Aufsichts- und Anstellungsorgan heisst in TG «Schulbehörde» – im Gegensatz zu «Schulpflege» in ZH und «Schulrat» in SG; die Verwechslung ist eine klassische Fehlerquelle.
- Schulversammlung – Stimmbürger:innen der Schulgemeinde als Legislative; entscheidet über Budget, Rechnung, grössere Investitionen.
- Schulleitung – pädagogische und personelle Führung am Schulort; Anstellung durch Schulbehörde.
- Pädagogische Hochschule Thurgau (PHTG, Kreuzlingen) – Lehrpersonen-Aus- und Weiterbildung; Schulleitungsausbildung wird kantonsübergreifend an der PH Zürich angeboten (TG hat keine eigene SL-Ausbildung).
- Berufsverbände: VSLTG (Vereinigung Schulleiterinnen und Schulleiter Thurgau) für Schulleitungen, BLDZ (Bildung Thurgau) als LCH-Sektion für Lehrpersonen.
Sekundarstufe I in Thurgau
Zwei Anforderungsstufen, das E/G-System:
| Stufe | Profil |
|---|---|
| Sek E | erweiterte Anforderungen |
| Sek G | grundlegende Anforderungen |
Niveaustufen in Mathematik, Französisch und Englisch quer durch die Stammklassen, oft mit Durchlässigkeit über die Stammklassengrenzen. Modelle variieren (gegliedert, kooperativ, integriert).
Kein Langzeitgymnasium: Der gymnasiale Übertritt erfolgt im Thurgau nach der 8. Klasse (Untergymnasium an den Kantonsschulen ab dem zweiten Sek-Jahr) oder nach der 9. Klasse (klassischer Übertritt ins Gymnasium nach Sek I). Untergymnasium-Aufnahme über kantonale Prüfung; im Schweizer Vergleich ein eher später Übertritt als z. B. in Zürich.
Sonderpädagogik in Thurgau
- Integrative Förderung (IF) / Grundangebot als Regelangebot ohne Sonderschulstatus.
- Integrative Sonderschulung (InS) – verstärkte Massnahme integrativ in der Regelschule; Amt für Volksschule entscheidet über Sonderschulbedarf und integrative/separative Durchführung, Schulgemeinde stimmt zu.
- Separative Sonderschulung – in Sonderschulen oder Sonderpädagogischen Tagesschulen.
Jährliche Förderberichterstattung ans Amt für Volksschule auf kantonalem Formular ist Standard. Vertiefung: Glossar Sonderpädagogik.
Kantonale Programme und Strategien
- Lehrplan-21-Umsetzung seit Schuljahr 2017/18 etappiert eingeführt, mit kantonaler Weiterbildungs- und Lehrmittelpolitik.
- Integration vor Separation als bildungspolitische Leitlinie, mit dual qualifizierter Umsetzung («soweit möglich und dem Wohl des Kindes dienlich», BehiG Art. 20 Abs. 2).
- Tagesstrukturen – schulische Tagesbetreuung ist freiwilliges Schulgemeindeangebot, kantonal mitkoordiniert.
- Schulverbünde als typische Lösung für die Sekundarstufe.
Finanzhaushalt der Schulgemeinde
Die eigenständigen Thurgauer Schulgemeinden rechnen nach HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der Kantone und Gemeinden) und legen jährlich einen vollständigen Geschäftsbericht vor. Eine Thurgauer Besonderheit prägt das Bild der Erfolgsrechnung: Die Schulgemeinden sind direkt Arbeitgeberinnen der Lehrpersonen. Lehrergehälter laufen daher als Personalaufwand (Konto 30) – nicht als Transferaufwand wie im Kanton Zürich.
Transferaufwand (Konto 36) und Transferertrag (Konto 46) sind in TG-Schulgemeinden deutlich kleinere, thematisch fokussierte Positionen: Sonderschul-Kostenanteile, Beiträge an interkommunale Verbünde (Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologischer Dienst), Kantonsbeiträge zur Sonderpädagogik, Lastenausgleich. Vertiefung: HRM2 in der Thurgauer Schulgemeinde.
Berufsbedingungen Schulleitung Thurgau
- Anstellung durch die Schulbehörde der Schulgemeinde.
- Pflichtenheft und kommunales Reglement regeln Kompetenzen.
- Pensum typischerweise 60–100 %, je nach Schulgrösse.
- Lohn nach kantonaler Besoldungsverordnung: typische Einstufung LK 22 für Schulleitungen mit CAS-Eintrittsqualifikation; LK 21 wird in der Praxis selten genutzt. Eine angestrebte oder laufende DAS-Schulleitung gilt als Commitment-Signal für die Lohnklassen-Einstufung.
- Aus- und Weiterbildung typischerweise an der PH Zürich (CAS Quereinstieg SL, CAS/DAS/MAS Schulleitung), da TG keine eigene SL-Ausbildung anbietet.
Spezifika für Schulleitungen aus dem Quereinstieg
- Die rechtliche Eigenständigkeit der Schulgemeinden bringt Direktanbindung an die politische Demokratie auf Gemeindeebene mit sich – Schulleitungen interagieren mit gewählten Behördenmitgliedern, gemeindeübergreifenden Verbünden (Sek) und der Kantonsverwaltung.
- Schulraumplanung im Verbund ist im TG häufiger als in Zürich (eigenständige Sekundarschulgemeinden mit eigenen Bauvorhaben). Vertiefung: Schulraumplanung in der Schweizer Volksschule.
- Schulinspektorat als Beratungspartner: Im TG ist das Schulinspektorat eine wichtige Anlaufstelle für rechtliche und pädagogische Fragen – in akuten Krisensituationen auch als Interim-Unterstützung.
Verbindungen
- Kanton Zürich – Quervergleich mit dem Nachbarkanton, wichtigste strukturelle Unterschiede: integrierte Schulgemeinden, Langzeitgymnasium, A/B/C-Sek.
- Lehrplan 21 – Konzept-Note zum gemeinsamen Lehrplan der 21 Deutschschweizer Kantone.
- Glossar – Schulraum – Schulraumplanung mit TG-Bezug.
- Glossar Sonderpädagogik und Sonderschulung in der Schweiz – Sonderpädagogik-Begriffe mit TG-spezifischen Markierungen (InS).
- Educational Governance – Mehrebenen-Steuerung; im TG durch die Schulgemeinde-Autonomie besonders sichtbar.
- Schulraumplanung in der Schweizer Volksschule – Konkrete Anwendung der TG-Strukturen.
Pflicht-Quellen
- Gesetz über die Volksschule TG (RB 411.11), Verordnung über die Volksschule TG (RB 411.111).
- Lehrplan 21 Kanton Thurgau.
- Amt für Volksschule TG (av.tg.ch) für Wegleitungen, Formulare, Verfügungspraxis.
- Bildungsbericht Schweiz 2026 (Daten zum Kanton TG).
Verweise auf diese Seite
- Dispensation Zettelkasten
- Glossar – Schulraum Glossar
- HRM2 in der Thurgauer Schulgemeinde Zettelkasten
- Kanton St. Gallen Glossar
- Kanton Zürich Glossar
- Klassenbildung in der Volksschule Zettelkasten
- Lernzielanpassung (Lza) Zettelkasten
- Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) Zettelkasten
- Nachteilsausgleich (NTA) Zettelkasten
- NFA-Übergang 2008 und die Kantonalisierung der Sonderpädagogik Zettelkasten
- Schulanlässe. Ideenkatalog mit Kosten- und Aufwandsprognosen Zettelkasten
- Schulleitung Zettelkasten
- Schulraumplanung in der Schweizer Volksschule Zettelkasten
- Von der Auffälligkeit zur Massnahme – das sonderpädagogische Zuweisungsverfahren Zettelkasten
- VSG-Totalrevision St. Gallen 2026 Zettelkasten