Kanton Thurgau

Steckbrief des Thurgauer Volksschulsystems aus Schulleitungs-Sicht: Strukturen, rechtliche Grundlagen, Behörden, Schulstufen, Sonderpädagogik, Lehrplan-21-Umsetzung, Berufsbedingungen. Quervergleich mit Kanton Zürich ist explizit eingeplant.


Strukturelle Übersicht

Rechtliche Grundlagen

Behörden und Akteure

Sekundarstufe I in Thurgau

Zwei Anforderungsstufen, das E/G-System:

StufeProfil
Sek Eerweiterte Anforderungen
Sek Ggrundlegende Anforderungen

Niveaustufen in Mathematik, Französisch und Englisch quer durch die Stammklassen, oft mit Durchlässigkeit über die Stammklassengrenzen. Modelle variieren (gegliedert, kooperativ, integriert).

Kein Langzeitgymnasium: Der gymnasiale Übertritt erfolgt im Thurgau nach der 8. Klasse (Untergymnasium an den Kantonsschulen ab dem zweiten Sek-Jahr) oder nach der 9. Klasse (klassischer Übertritt ins Gymnasium nach Sek I). Untergymnasium-Aufnahme über kantonale Prüfung; im Schweizer Vergleich ein eher später Übertritt als z. B. in Zürich.

Sonderpädagogik in Thurgau

Jährliche Förderberichterstattung ans Amt für Volksschule auf kantonalem Formular ist Standard. Vertiefung: Glossar Sonderpädagogik.

Kantonale Programme und Strategien

Finanzhaushalt der Schulgemeinde

Die eigenständigen Thurgauer Schulgemeinden rechnen nach HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der Kantone und Gemeinden) und legen jährlich einen vollständigen Geschäftsbericht vor. Eine Thurgauer Besonderheit prägt das Bild der Erfolgsrechnung: Die Schulgemeinden sind direkt Arbeitgeberinnen der Lehrpersonen. Lehrergehälter laufen daher als Personalaufwand (Konto 30) – nicht als Transferaufwand wie im Kanton Zürich.

Transferaufwand (Konto 36) und Transferertrag (Konto 46) sind in TG-Schulgemeinden deutlich kleinere, thematisch fokussierte Positionen: Sonderschul-Kostenanteile, Beiträge an interkommunale Verbünde (Logopädie, Psychomotorik, Schulpsychologischer Dienst), Kantonsbeiträge zur Sonderpädagogik, Lastenausgleich. Vertiefung: HRM2 in der Thurgauer Schulgemeinde.

Berufsbedingungen Schulleitung Thurgau

Spezifika für Schulleitungen aus dem Quereinstieg

Verbindungen

Pflicht-Quellen