HRM2 in der Thurgauer Schulgemeinde
HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der Kantone und Gemeinden) ist das Rechnungslegungsmodell der öffentlichen Hand in der Schweiz. Im Kanton Thurgau gilt HRM2 für die Gemeinden – und damit auch für die rechtlich eigenständigen Thurgauer Schulgemeinden, die ihre Geschäftsberichte nach HRM2 erstellen. Schulleitungen müssen die zentralen Konten und Logiken lesen können, um Budget und Geschäftsbericht gegenüber Schulbehörde, Schulversammlung und Öffentlichkeit zu vertreten.
Einordnung: HRM2 vs. OR/FER
HRM2 ist nicht das gleiche wie das OR-basierte private Rechnungswesen oder die Swiss GAAP FER für privatwirtschaftliche Unternehmen. Wer aus der Wirtschaft kommt, wird HRM2 deshalb in den klassischen Rechnungswesen-Lehrbüchern nicht finden. Zielsetzung von HRM2:
- Harmonisierung des Rechnungswesens der öffentlichen Hand (Kantone und Gemeinden)
- Annäherung an internationale öffentliche Rechnungslegungsstandards (IPSAS)
- Bessere Vergleichbarkeit zwischen Gemeinden und Kantonen
- Doppelte Buchhaltung statt klassische Verwaltungsbuchhaltung
Entwickelt von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) ab 2008; etappenweise Einführung in den Kantonen.
Grundstruktur der Erfolgsrechnung
HRM2 strukturiert Aufwand und Ertrag nach Artengliederung (zweistellige Kontenklassen):
| Aufwand | Ertrag |
|---|---|
| 30 Personalaufwand | 40 Fiskalertrag |
| 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand | 41 Regalien und Konzessionen |
| 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen | 42 Entgelte |
| 34 Finanzaufwand | 43 Verschiedene Erträge |
| 35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen | 44 Finanzertrag |
| 36 Transferaufwand | 45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen |
| 37 Durchlaufende Beiträge | 46 Transferertrag |
| 38 Ausserordentlicher Aufwand | 47 Durchlaufende Beiträge |
| 39 Interne Verrechnungen | 48 Ausserordentlicher Ertrag |
| 49 Interne Verrechnungen |
Parallel dazu führt HRM2 eine funktionale Gliederung nach Aufgabenbereichen (z. B. «Bildung», «Soziale Sicherheit», «Verkehr»). In einer reinen Schulgemeinde ist die Funktion fast vollständig Bildung; in einer Volksschulgemeinde mit Tagesstrukturen kommen Sozialleistungen dazu.
Transferaufwand (Konto 36) und Transferertrag (Konto 46)
Definitorisch: Transferaufwand und -ertrag sind Geldflüsse ohne unmittelbare wirtschaftliche Gegenleistung. Im Unterschied zu Entgelten (Konto 42), wo eine konkrete Leistung gegen Geld getauscht wird, fliessen Transfers «einseitig» als Beiträge, Kostenanteile, Subventionen oder Lastenausgleichszahlungen.
Typische Posten in einer Thurgauer Schulgemeinde
Transferaufwand (Konto 36) – was die Schulgemeinde zahlt:
- Kostenanteile für Sonderschulung ausserhalb der Gemeinde (Heilpädagogische Schulen, Sonderschul-Institutionen, ausserkantonale Sonderschulen)
- Schulgeld für ausserkommunal beschulte Kinder (selten, in Spezialfällen)
- Beiträge an interkommunale Verbünde: Logopädie-Verband, Psychomotorik-Verband, Schulpsychologischer Dienst (sofern als Zweckverband organisiert)
- Kostenanteile an die Sekundarschulgemeinde, wenn die Gemeinde nur Primar führt und die Sek im Verbund läuft
- Kantonale Lastenausgleichszahlungen, wenn die Gemeinde finanzstark ist und ins kantonale Ausgleichssystem einzahlt
- Beiträge an Stipendien, Hortprogramme, schulnahe Sozialleistungen
Transferertrag (Konto 46) – was die Schulgemeinde erhält:
- Kantonsbeiträge zur Sonderpädagogik – nach NFA 2008 ein zentraler Posten: Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für verstärkte Massnahmen
- Beiträge anderer Gemeinden für deren Kinder, die in der eigenen Gemeinde zur Schule gehen (wenn die eigene Gemeinde grössere Infrastruktur betreibt)
- Kantonaler Finanzausgleich, wenn die Gemeinde als finanzschwach gilt und Empfängerin ist
- Bundes- und Kantons-Subventionen für spezifische Programme (z. B. Sprachförderung, MINT-Initiativen)
Personalaufwand als Thurgauer Spezifikum
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Kanton Zürich:
Im Thurgau sind die Schulgemeinden direkt Arbeitgeberinnen der Lehrpersonen. Lehrergehälter laufen daher als Personalaufwand (Konto 30) – nicht als Transferaufwand. Personalaufwand dominiert die Erfolgsrechnung einer Thurgauer Schulgemeinde.
In Zürich sind die Lehrpersonen formal vom Kanton angestellt; die Gemeinde erstattet die Lehrergehälter dem Kanton. Diese Erstattung läuft als Transferaufwand (Konto 36) – mit zugehörigen Kantonsbeiträgen als Transferertrag. Brutto entstehen damit sehr grosse Transferpositionen, die sich grossteils saldieren.
Konsequenz für TG-Schulgemeinden: Die Transferpositionen sind deutlich kleiner und thematisch fokussierter auf Sonderpädagogik, Verbünde und Lastenausgleich. Wer aus Zürich kommt und Thurgauer Zahlen liest, sieht eine ganz andere Struktur.
Investitionsrechnung – Brücke zur Schulraumplanung
Neben der Erfolgsrechnung führt HRM2 eine eigene Investitionsrechnung für längerfristige Anlagen wie Schulhausbauten. Die Kredit-Kaskade (Konsultativabstimmung, Projektierungskredit, Baukredit, Nachtragskredit – siehe Glossar Schulraum) wird über die Investitionsrechnung abgewickelt. Über planmässige Abschreibungen (Konto 33) fliessen die Investitionen anschliessend in die Erfolgsrechnung ein und belasten so die laufenden Jahresergebnisse.
Bedeutung für die Schulleitung
Im Geschäftsbericht und Budget der Schulgemeinde sind Transferaufwand und Transferertrag zentrale Positionen, die die Schulleitung lesen und vertreten können muss. Praktisch:
- Budget-Diskussion: Welche Sonderschul-Kosten sind unter Transferaufwand? Diese können mit der Anzahl Kinder mit verstärkten Massnahmen jährlich variieren.
- Argumentation für sonderpädagogische Massnahmen: Welche Kantonsbeiträge (Transferertrag) gleichen die Kosten teilweise aus? Brutto- vs. Nettobelastung der Schulgemeinde.
- Interkommunale Verbund-Diskussionen: Welche Beiträge laufen in welche Richtung, wie wird der Schlüssel berechnet?
- Geschäftsbericht-Präsentation an Schulversammlung: Wo sind die grossen Posten, was treibt Veränderungen gegenüber Vorjahr?
Sattelfestigkeit hier vermeidet den Eindruck «Geldverschwendung», den Schulpflege oder Schulversammlung sonst bekommen könnten (vgl. Schulleitung und sonderpädagogische Massnahmen).
Verbindungen
- kanton-thurgau – Kantonsspezifika der Thurgauer Schulgemeinde, in denen das Rechnungswesen verankert ist
- kanton-zuerich – Quervergleich: Lehrergehälter laufen dort als Transferaufwand, nicht als Personalaufwand
- glossar-schulraum – Kredit-Kaskade bei Bauvorhaben wird in der Investitionsrechnung abgewickelt
- NFA-Übergang 2008 und die Kantonalisierung der Sonderpädagogik – Kantonsbeiträge zur Sonderpädagogik (Transferertrag) sind direkte NFA-Folge
- Schulleitung – Budget-Verantwortung als zentrale SL-Aufgabe
- Schulleitung und sonderpädagogische Massnahmen – Argumentation für Massnahmen vor Schulpflege und Versammlung
- Educational Governance – Mehrebenen-Finanzlogik Bund/Kanton/Gemeinde, in HRM2 sichtbar gemacht
Literatur
- Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK). Handbuch Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden HRM2. https://www.fdk-cdf.ch
- Kanton Thurgau: Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden, einschlägige Verordnung
Verweise auf diese Seite
- VSG-Totalrevision St. Gallen 2026 Zettelkasten