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HRM2 in der Thurgauer Schulgemeinde

HRM2 in der Thurgauer Schulgemeinde

HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell der Kantone und Gemeinden) ist das Rechnungslegungsmodell der öffentlichen Hand in der Schweiz. Im Kanton Thurgau gilt HRM2 für die Gemeinden – und damit auch für die rechtlich eigenständigen Thurgauer Schulgemeinden, die ihre Geschäftsberichte nach HRM2 erstellen. Schulleitungen müssen die zentralen Konten und Logiken lesen können, um Budget und Geschäftsbericht gegenüber Schulbehörde, Schulversammlung und Öffentlichkeit zu vertreten.

Einordnung: HRM2 vs. OR/FER

HRM2 ist nicht das gleiche wie das OR-basierte private Rechnungswesen oder die Swiss GAAP FER für privatwirtschaftliche Unternehmen. Wer aus der Wirtschaft kommt, wird HRM2 deshalb in den klassischen Rechnungswesen-Lehrbüchern nicht finden. Zielsetzung von HRM2:

Entwickelt von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) ab 2008; etappenweise Einführung in den Kantonen.

Grundstruktur der Erfolgsrechnung

HRM2 strukturiert Aufwand und Ertrag nach Artengliederung (zweistellige Kontenklassen):

AufwandErtrag
30 Personalaufwand40 Fiskalertrag
31 Sach- und übriger Betriebsaufwand41 Regalien und Konzessionen
33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen42 Entgelte
34 Finanzaufwand43 Verschiedene Erträge
35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen44 Finanzertrag
36 Transferaufwand45 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen
37 Durchlaufende Beiträge46 Transferertrag
38 Ausserordentlicher Aufwand47 Durchlaufende Beiträge
39 Interne Verrechnungen48 Ausserordentlicher Ertrag
49 Interne Verrechnungen

Parallel dazu führt HRM2 eine funktionale Gliederung nach Aufgabenbereichen (z. B. «Bildung», «Soziale Sicherheit», «Verkehr»). In einer reinen Schulgemeinde ist die Funktion fast vollständig Bildung; in einer Volksschulgemeinde mit Tagesstrukturen kommen Sozialleistungen dazu.

Transferaufwand (Konto 36) und Transferertrag (Konto 46)

Definitorisch: Transferaufwand und -ertrag sind Geldflüsse ohne unmittelbare wirtschaftliche Gegenleistung. Im Unterschied zu Entgelten (Konto 42), wo eine konkrete Leistung gegen Geld getauscht wird, fliessen Transfers «einseitig» als Beiträge, Kostenanteile, Subventionen oder Lastenausgleichszahlungen.

Typische Posten in einer Thurgauer Schulgemeinde

Transferaufwand (Konto 36) – was die Schulgemeinde zahlt:

Transferertrag (Konto 46) – was die Schulgemeinde erhält:

Personalaufwand als Thurgauer Spezifikum

Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Kanton Zürich:

Im Thurgau sind die Schulgemeinden direkt Arbeitgeberinnen der Lehrpersonen. Lehrergehälter laufen daher als Personalaufwand (Konto 30) – nicht als Transferaufwand. Personalaufwand dominiert die Erfolgsrechnung einer Thurgauer Schulgemeinde.

In Zürich sind die Lehrpersonen formal vom Kanton angestellt; die Gemeinde erstattet die Lehrergehälter dem Kanton. Diese Erstattung läuft als Transferaufwand (Konto 36) – mit zugehörigen Kantonsbeiträgen als Transferertrag. Brutto entstehen damit sehr grosse Transferpositionen, die sich grossteils saldieren.

Konsequenz für TG-Schulgemeinden: Die Transferpositionen sind deutlich kleiner und thematisch fokussierter auf Sonderpädagogik, Verbünde und Lastenausgleich. Wer aus Zürich kommt und Thurgauer Zahlen liest, sieht eine ganz andere Struktur.

Investitionsrechnung – Brücke zur Schulraumplanung

Neben der Erfolgsrechnung führt HRM2 eine eigene Investitionsrechnung für längerfristige Anlagen wie Schulhausbauten. Die Kredit-Kaskade (Konsultativabstimmung, Projektierungskredit, Baukredit, Nachtragskredit – siehe Glossar Schulraum) wird über die Investitionsrechnung abgewickelt. Über planmässige Abschreibungen (Konto 33) fliessen die Investitionen anschliessend in die Erfolgsrechnung ein und belasten so die laufenden Jahresergebnisse.

Bedeutung für die Schulleitung

Im Geschäftsbericht und Budget der Schulgemeinde sind Transferaufwand und Transferertrag zentrale Positionen, die die Schulleitung lesen und vertreten können muss. Praktisch:

Sattelfestigkeit hier vermeidet den Eindruck «Geldverschwendung», den Schulpflege oder Schulversammlung sonst bekommen könnten (vgl. Schulleitung und sonderpädagogische Massnahmen).

Verbindungen

Literatur