Lehrplan 21 in Zürich, Thurgau und St. Gallen – substanzielle Unterschiede der kantonalen Fassungen
Einleitung und Kurzantwort
Der Lehrplan 21 ist kein einheitlicher, sondern ein sprachregionaler Rahmen, dessen Umsetzung in der Schulhoheit der Kantone liegt. Zürich, Thurgau und St. Gallen haben drei eigenständige kantonale Lehrpläne ("Zürcher Lehrplan 21", "Lehrplan Volksschule Thurgau", "Lehrplan Volksschule St.Gallen") in Kraft gesetzt, die im Kompetenzaufbau weitgehend identisch, in den Rahmenbedingungen aber substanziell unterschiedlich sind. Die wichtigsten Unterscheidungsdimensionen sind:
- die erlassende Behörde (Bildungsrat ZH / Regierungsrat TG / Erziehungsrat SG mit Genehmigung der Regierung),
- die Volksschulstruktur auf der Sekundarstufe I (Sek A/B/C in ZH, E/G in TG, Sek/Real/Kleinklasse/Untergymnasium in SG),
- die Stellung von Religion/Ethik (in ZH eigenständiges, benotetes Pflichtfach «Religionen, Kulturen, Ethik» ohne kirchlichen Schulunterricht; in TG ERG integriert in NMG mit kirchlichem Religionsunterricht in der Stundentafel; in SG das Wahlpflichtfach «ERG-Schule / ERG-Kirchen» und ausdrücklich «christliche Grundsätze» im Volksschulgesetz),
- die Lektionentafeln (insbesondere Fremdsprachenstart, Dotation der MINT-Fächer und der Beruflichen Orientierung),
- die Beurteilungs- und Promotionsregelungen sowie das Lehrmittelobligatorium.
1. Grundprinzip der kantonalen Adaption: Die Logik «Vorlage – kantonale Fassung»
1.1 Die Rolle der D-EDK
Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) erarbeitete von 2010 bis 2014 den Lehrplan 21 als gemeinsame Vorlage für die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone. Die Plenarversammlung gab den Lehrplan am 31. Oktober 2014 mit 19:0 (bei zwei Enthaltungen) zur Einführung in den Kantonen frei. Rechtlich basiert das Projekt auf der "Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Erarbeitungsprojekts für einen sprachregionalen Lehrplan" vom 18. März 2010 – diese hat ausdrücklich keinen rechtsetzenden Charakter. Die Vorlage selbst ist also ein politisch abgestimmtes Planungsdokument; verbindlich wird sie erst durch den Inkraftsetzungsakt des einzelnen Kantons.
Die D-EDK wurde per Ende 2018 aufgelöst, weil ihre Hauptaufgabe (Entwicklung des LP21) erfüllt war. Ihre verbliebenen Aufgaben (Pflege der Datenbank lehrplan.ch, Kompetenzzentrum LP21, Lehrmittelkoordination via Interkantonale Lehrmittelzentrale ilz) liegen seither bei den drei Regionalkonferenzen (EDK-Ost, NW EDK, BKZ). Für ZH, TG und SG ist die EDK-Ost der relevante regionale Akteur.
1.2 Verfassungs- und gesetzliche Grundlage
Verfassungsrechtlich beruht die Harmonisierung auf Art. 62 BV (Bildungsharmonisierungsartikel von 2006) sowie auf dem HarmoS-Konkordat (Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule). HarmoS legt die nationalen Bildungsstandards (Grundkompetenzen) am Ende der 4., 8. und 11. Klasse fest und liefert die Eckwerte für den Fremdsprachenunterricht. Die Lehrplanharmonisierung wurde gemäss Art. 8 HarmoS an die Sprachregionen delegiert – daher der sprachregionale, nicht nationale Lehrplan.
1.3 Was ist «Vorlage», was ist kantonal?
Die D-EDK-Vorlage definiert verbindlich:
- die Kompetenzbereiche und Kompetenzaufbauten (363 Kompetenzen, ca. 470 Seiten in der Endfassung),
- die Grundansprüche (die in den vier HarmoS-Fachbereichen mit den nationalen Bildungsstandards übereinstimmen),
- die Dreiteilung in Zyklen (Z1: 2 J. KG + 1./2. Kl.; Z2: 3.–6. Kl.; Z3: 7.–9. Kl. bzw. 1.–3. Sek.),
- die Fachbereichsstruktur (Sprachen / Mathematik / NMG / Gestalten / Musik / Bewegung und Sport plus die Module «Medien und Informatik» und «Berufliche Orientierung» sowie «Bildung für Nachhaltige Entwicklung»).
Die Kantone regeln eigenständig:
- den Inkraftsetzungsakt und das Einführungsdatum,
- die Lektionentafel/Stundentafel (es gibt nur einen unverbindlichen «Fachbericht Stundentafel» der D-EDK vom 4.12.2014 als Empfehlung; ZH und Bern wollten ausdrücklich keine verbindliche Rahmenstundentafel),
- die Bezeichnungen einzelner Fachbereiche (insbesondere ERG/RKE),
- das Lehrmittelobligatorium und die zugelassenen Lehrmittel,
- die Beurteilungs-, Zeugnis- und Promotionsregelungen,
- die Strukturen der Volksschule (Schultypen Sek I, Übertrittsverfahren, Niveaufächer),
- den Umgang mit Religion und Konfession,
- ergänzende kantonale Inhalte (z. B. zu Hausaufgaben, Unterrichtssprache, Schwimmunterricht, Schulschrift).
Im Zürcher Vernehmlassungsdokument waren die kantonalen Abweichungen ursprünglich mit einem kleinen Zürcher Wappen markiert; in der Schlussfassung wurden diese Wappen entfernt. Auch TG und SG haben ihren eigenen kantonalen Kopf: Im Lehrplan TG sind unter "av.tg.ch" thurgauspezifische Hinweise verlinkt; im Lehrplan SG sind die kantonalen Rahmenbedingungen (Lektionentafeln, Beurteilung, Religionsunterricht, Schulschrift) integriert.
2. Rechtlicher Status und erlassende Behörden im Vergleich
| Zürich | Thurgau | St. Gallen | |
|---|---|---|---|
| Erlassende Behörde | Bildungsrat (Lehrplan und Lektionentafel) | Regierungsrat | Erziehungsrat (mit Genehmigung der Regierung) |
| Rechtsgrundlage | § 21 Abs. 2 Volksschulgesetz (VSG) | Volksschulgesetz/Verordnungen | Volksschulgesetz (sGS 213.1, VSG); Verordnung Volksschulunterricht (VVU) |
| Erlassdatum | 13. März 2017 (BRB 4/2017 Lehrplan, BRB 5/2017 Lektionentafel) | Regierungsratsbeschluss 13. Dezember 2016 | Erlass durch Erziehungsrat, Regierungsgenehmigung Frühling 2015 |
| Inkrafttreten | KG–5. Kl.: 2018/19; 6. Kl. + Sek I: 2019/20 | 1. August 2017 | Schuljahr 2017/18 |
| Bezeichnung | "Zürcher Lehrplan 21" | "Lehrplan Volksschule Thurgau" | "Lehrplan Volksschule" (Kanton St. Gallen) |
| Schulträger | Schulgemeinden / politische Gemeinden, gewählte Schulpflege | Politische Gemeinden / Schulgemeinden | 90 selbständige Schul- bzw. Einheitsgemeinden, Schulrat |
| Aufsicht | Volksschulamt; Fachstelle für Schulbeurteilung | Amt für Volksschule (DEK) | Amt für Volksschule (Bildungsdepartement); Bildungsrat als oberstes Lenkungsorgan |
Verbindlichkeit: Die kantonalen Lehrpläne sind in allen drei Kantonen rechtlich verbindlich; die Lektionentafel ist Teil des Lehrplans. Die Schule und insbesondere die Lehrpersonen sind verantwortlich für die Erreichung der Grundansprüche (Mindestansprüche). 80 % der Unterrichtszeit gehören laut Zürcher Modell der Arbeit an den Lehrplankompetenzen, die übrigen 20 % können für eigene Schwerpunkte genutzt werden.
Wichtig für die Schulleitung: In Zürich ist der Bildungsrat die zentrale Instanz für Lehrplan, Lektionentafel, Lehrmittelobligatorium und Qualitätsstandards (§ 47 VSG). Die strategisch-politische Führung der Schule liegt bei der Schulpflege (auch zuständig für Anstellung der Schulleitung), die operative Führung bei der Schulleitung (§ 44 VSG); die Mitarbeitendenbeurteilung erfolgt nach kantonal einheitlichem Verfahren. In St. Gallen ist das Pendant zur Schulpflege der Schulrat der Schul- bzw. Oberstufenschulgemeinde, der u. a. Promotionsentscheide verfügt. Im Thurgau übernimmt diese Funktion die Schulbehörde der Schulgemeinde.
3. Volksschulstruktur und Schultypen (Zyklus 3)
| Zürich | Thurgau | St. Gallen | |
|---|---|---|---|
| Dauer | 11 Jahre obligatorisch | 11 Jahre obligatorisch | 11 Jahre obligatorisch |
| Z1 / KG | 2 J. KG + 1./2. Klasse | 2 J. KG + 1./2. Klasse | 2 J. KG + 1./2. Klasse |
| Primarstufe | 6 Jahre | 6 Jahre | 6 Jahre |
| Sekundarstufe I | "Sekundarschule" mit Abteilungen A/B/C und Anforderungsstufen I/II/III in bis zu 3 Fächern (z. B. Math, Deutsch, Französisch oder Englisch) | "Sekundarschule" mit Niveaus E (erweitert) und G (Grund) | "Oberstufe" mit Sekundarschule (erhöhte Anforderungen), Realschule (Grundanforderungen), Kleinklasse und Untergymnasium (kantonale Mittelschule, ab 7. Kl., Aufnahmeprüfung) |
| Übertritt | Lehrperson + Eltern + Schulleitung; Konflikt: Schulpflege | Übertrittsgespräch 6. Klasse, Niveau-Zuweisung; Konflikt: Schulleitung, dann Schulbehörde | Schulrat verfügt aufgrund Empfehlung der Lehrperson 6. Kl. (Promotions- und Übertrittsreglement) |
| Promotion | Promotionsentscheid Lehrperson + Schulleitung + Eltern; Schulpflege bei Konflikt; Gesamtbeurteilung | Beurteilungsreglement TG; Notenbeurteilung ab 3. Klasse | Notensumme aus Leistungsnoten (Sprachen gewichtet je ½ Deutsch, je ¼ Englisch und Französisch); definitive/provisorische Promotion durch Schulrat |
Zürcher Eigenheit: Anforderungsstufen sind fachweise organisiert (also nicht gemeinsam mit der Abteilungszuordnung) – die Sek B-Schülerin kann in Mathe Stufe I und in Französisch Stufe II haben. Das System ist im Vergleich differenzierter als die binäre Logik im Thurgau.
Thurgauer Eigenheit: Niveaus E/G sind die zentrale Aufteilung; Lehrpersonen unterrichten häufig in beiden Niveaus, Niveauwechsel sind möglich. Zusätzliche Eigenheit: 2 Jokertage pro Schuljahr für Eltern (gesetzlich verankert).
St. Galler Eigenheit: Das Untergymnasium ab der 7. Klasse (Kantonsschule am Burggraben in St. Gallen sowie an wenigen Standorten) ist Teil der Volksschulzeit – das gibt es so weder in ZH (dort beginnt das Langzeitgymnasium ebenfalls in der 7. Klasse, aber als kantonales Mittelschulwesen) noch in TG. Zusätzlich gibt es Modelle der typengemischten Oberstufe (kooperatives Modell mit Niveauunterricht in Mathematik/Englisch) in inzwischen rund 25 Oberstufen. Der Schulrat verfügt formell die Promotion und den Übertritt.
4. Lektionentafeln im Vergleich (Stand 2025/26)
Eine 1:1-Tabelle aller Fachbereiche pro Klasse würde den Rahmen sprengen; die folgenden Eckwerte sind aus den Sicht einer Schulleitung jedoch zentral.
4.1 Fremdsprachenfolge
| Zürich | Thurgau | St. Gallen | |
|---|---|---|---|
| 1. Fremdsprache | Englisch ab 3. Klasse (seit Lektionentafel 2017 nach hinten verschoben; vorher 2. Kl.) | Englisch ab 3. Klasse | Englisch ab 3. Klasse (ab 2025/26 mit 2 statt 3 Lektionen in der 3. Kl.) |
| 2. Fremdsprache | Französisch ab 5. Klasse | Französisch ab 5. Klasse (politisch lange umstritten; Motion zur Verschiebung auf Sek I wurde diskutiert, aber nicht umgesetzt) | Französisch ab 5. Klasse (ab 2025/26 mit 2 statt 3 Lektionen in der 5. Kl.) |
| Obligat. Lehrmittel Englisch | "Young World" / Neuentwicklung Lehrmittelverlag Zürich (Erprobung 3. Kl. ab 2024/25, Sek ab 2025/26) | obligatorische Lehrmittel gemäss kantonaler Liste | Lehrmittelfreigabe durch Erziehungsrat |
| Obligat. Lehrmittel Französisch | "Dis donc!" (obligatorisch) | obligatorisch gemäss kantonaler Liste | "dis donc!" |
Hinweis Thurgau: Im Thurgau gab es 2015 eine Volksabstimmung und eine Motion mit dem Ziel, Französisch von der Primarstufe in die Oberstufe zu verschieben. Die Verschiebung wurde regierungsrätlich vorbereitet (4 Lektionen Primar in 14 Lektionen Sek), aber nicht umgesetzt – im Kanton Thurgau gilt weiterhin Englisch ab der 3. und Französisch ab der 5. Klasse. Im Herbst 2025 hat der Berufsverband Bildung Thurgau die Lehrpersonen erneut zur Frage befragt; die Diskussion ist nicht abgeschlossen.
4.2 Religion / Ethik
| Zürich | Thurgau | St. Gallen | |
|---|---|---|---|
| Fachbezeichnung | «Religionen, Kulturen, Ethik» (RKE) | «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) | «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) |
| Z1/Z2 | RKE als separates Fach mit eigenem Stundengefäss (1 Lektion in allen Primarklassen 1.–6., benotet ab 4. Klasse; gemäss BRB 5/2017) – kantonale Eigenheit aus Tradition «Religion und Kultur» (2004) | ERG integriert in NMG, kein separates Stundengefäss | ERG integriert in NMG; im Z2 als Wahlpflichtfach «ERG-Schule» oder «ERG-Kirchen» (Eltern wählen) |
| Z3 (Sek I) | RKE als separates Fach: 2-1-0 Lektionen (zwei in der 1. Sek, eine in der 2. Sek, null in der 3. Sek; gemäss BRB 5/2017) | ERG als separates Fach: 1-1-1 Lektionen | ERG nur als Wahlpflichtfach «ERG-Schule oder ERG-Kirchen» (1 Lektion) |
| Konfessioneller / kirchlicher Unterricht in der Stundentafel | Nein (in ZH wird der kirchliche Unterricht ausserhalb der Stundentafel durch die Landeskirchen organisiert) | Ja (Stundentafel sieht Religionsunterricht der Landeskirchen vor; gemeinsamer Lehrplan der ev. und kath. Landeskirchen TG existiert ergänzend) | Ja (Wahlpflichtfach «ERG-Kirchen» in der kantonalen Lektionentafel; daneben können öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften ein Wahlfach anbieten) |
| Verfassungs-/Gesetzeskontext | Bekenntnisunabhängig (Tradition Zürcher Pflichtfach «Religion und Kultur» seit 2004); Lehrmittelobligatorium (z. B. «Blickpunkt – Religion und Kultur») | Religiöse Pluralität, Kooperation mit Landeskirchen | Volksschulgesetz Art. 3 VSG: «Die Volksschule … wird nach christlichen Grundsätzen geführt.» – ist verfassungsrechtlich als Bezug auf den christlich-abendländischen Hintergrund interpretiert |
Wihtig für Zürich: RKE ist ein eigenes, benotetes, obligatorisches Pflichtfach mit eigenem Lehrmittelobligatorium – ein Erbe der Zürcher Tradition «Religion und Kultur» (2004). Das ist nicht «ERG». In Thurgau und St. Gallen gilt die Bezeichnung ERG; aber in St. Gallen ist es ein Wahlpflichtfach, das die Eltern zwischen einer staatlichen und einer kirchlich verantworteten Variante wählen lassen – in der Deutschschweiz fast einzigartig.
4.3 Berufliche Orientierung (Z3)
In allen drei Kantonen ist die Berufliche Orientierung (BO) als Modul geführt; sie ist nicht ein klassischer Fachbereich, sondern fächerübergreifend angelegt. Es gibt aber teils eigene Lektionen.
- St. Gallen ist in der Lektionentafel am explizitsten:
- Sekundarschule: 3 Wochenlektionen über die gesamte Oberstufe verteilt
- Realschule: 5 Wochenlektionen
- Kleinklasse: 6 Wochenlektionen
- Pro Schuljahr mindestens ½ Wochenlektion
- WAH 1.1, 1.2 und 5.2 werden im BO-Unterricht abgedeckt
- Verantwortung der Klassenlehrperson; lokales/regionales Berufswahlkonzept empfohlen
- Zürich: BO ist Modul; im Stundenplan integriert v. a. in der 2. und 3. Sek. Die Klassenlehrperson koordiniert den Berufswahlprozess. Die «Schulische Standortbestimmung» bildet die Grundlage für die Wahl der Wahlfächer in der 3. Sek. Die "Gestaltung 3. Sekundarklasse" ist als eigene Broschüre kantonal geregelt.
- Thurgau: BO als Modul; Stundenplan integriert die Berufswahlvorbereitung; Querverweise im Lehrplan zeigen verbindliche Anbindung an Fachbereiche.
4.4 Weitere Stundentafel-Eckpunkte
- Zürich Primarstufe (Anteilsstruktur gemäss Bildungsdirektion ZH): 33 % Gestalten/Musik/Sport, 20 % Deutsch, 6 % Englisch, 4 % Französisch, 19 % NMG, 18 % Mathematik. Beim Inkrafttreten 2018/19 wurden die Gestalten-Lektionen moderat von 27 auf 24 reduziert; MINT-Bereich gestärkt mit 2 Lektionen Medien und Informatik (5./6. Kl. und 1./3. Sek) und 1 zusätzlicher Lektion Natur und Technik in Sek I; Projektunterricht in 3. Sek auf 2 Lektionen reduziert.
- Zürich Sek-Anpassung (BRB 05/2021, gültig ab 2022/23): neues Wahlfach Medien und Informatik in der 3. Sek (1–2 Lekt.); «Wahlfach Gestalten» neu als «Wahlfach Bildnerisches Gestalten» (auf 2 Lektionen reduziert); Lektionenzahl im Wahlfach NT/RZG/RKE angepasst. Betrifft nur den Wahlbereich der 3. Sek, nicht die Pflichtdotationen.
- St. Gallen 2025/26: Reduktion Englisch 3. Kl. um 1 L., NMG 4. Kl. um 1 L. (inkl. ERG), Französisch 5. Kl. um 1 L.
- Thurgau hat eigene Primar-/Sek-/Sonderklassen-Stundentafeln; KG-Dotation unverändert; das Fach «Wirtschaft, Arbeit, Haushalt» kann in Vierlektionen-Blöcken über ein ganzes Schuljahr unterrichtet werden.
4.5 Projektunterricht – eine Zürcher Besonderheit
Der Zürcher Lehrplan führt «Projektunterricht» als eigenen Fachlehrplan (ausdrücklich «auf Grundlage der Arbeiten des Kantons Luzern»): In der 3. Klasse der Sekundarschule realisieren die Jugendlichen ein grösseres Projekt und verfassen eine Abschlussarbeit (Einzel- oder Partnerarbeit); der Projektunterricht baut auf den zuvor erworbenen überfachlichen Kompetenzen auf. Im Thurgau gibt es keinen solchen Fachbereich – projekt- und problemorientiertes Arbeiten erscheint im Lehrplan TG nur als Unterrichtsform (fächerübergreifendes Lernen, Projektarbeiten), nicht als eigenes Stundengefäss. Für die Schulleitung heisst das konkret: In ZH sind Stundenplangefäss, Begleitung und Bewertung der Abschlussarbeit zu organisieren; in TG ist projektartiges Arbeiten Teil der allgemeinen Unterrichtsgestaltung.
4.6 Fächerstruktur im 3. Zyklus – primärquellenbelegt
Aus beiden Gesamtausgaben direkt belegbar: Der im 1./2. Zyklus integrierte Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) gliedert sich im 3. Zyklus in Natur und Technik (NT), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH), Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) sowie – einziger Bezeichnungsunterschied – «Religionen, Kulturen, Ethik» (RKE) in Zürich bzw. «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» (ERG) im Thurgau. Medien und Informatik ist in beiden Kantonen das identische LP21-Modul (Kompetenzbereiche Medien, Informatik und Anwendungskompetenzen); der Unterschied liegt allein in der Lektionendotation, nicht im Modulinhalt. Die Fächerstruktur ist damit inhaltlich weitgehend deckungsgleich – die operativen ZH/TG-Unterschiede entstehen erst über die kantonalen Lektionentafeln und Reglemente (siehe Anmerkung der Redaktion am Ende).
4.7 Lektionentafeln ZH ↔ TG – primärquellenbelegt
Aus den amtlichen Lektionentafeln (ZH: BRB 5/2017, zh.ch, Zugriff 3.6.2026; TG: Stundentafel-Erlasse Primar/Sek, gültig ab Schuljahr 2024/25) sind die Dotationsunterschiede jetzt belegt:
- Englisch (Primar): ZH 3·3·2·2 (3.–6. Kl.) vs. TG 3·2·2·2 – Zürich dotiert in der 4. Klasse eine Englischlektion mehr.
- Französisch (Primar): ZH 3·3 (5./6. Kl.) vs. TG 2·2 – Zürich dotiert die zweite Fremdsprache höher.
- NMG / RKE / ERG (Primar): NMG durchgehend (ZH konstant 4 Lektionen); RKE ist in ZH ein separates Stundengefäss mit 1 Lektion in allen Klassen 1.–6., während ERG in TG in NMG integriert ist (keine eigene Zeile in der Primar-Stundentafel).
- Sekundarstufe: ZH führt Projektunterricht mit 2 Lektionen in der 3. Klasse (vgl. 4.5), TG nicht. RKE/ERG: ZH 2·1·0, TG 1·1·1. Medien und Informatik als Pflicht in beiden ähnlich (1./3. Sek je 1 L.); in ZH seit BRB 05/2021 (ab 2022/23) zusätzlich ein Wahlfach MI (1–2 L.) in der 3. Sek.
Die vollständigen Tafeln (alle Fachbereiche × Klassen, inkl. der ZH-Wahl- und Freifächer A/B/C) stehen in den zitierten Quellen; hier nur die schulleitungsrelevanten Differenzen.
5. Beurteilung, Zeugnis, Promotion
5.1 Beurteilung
| Zürich | Thurgau | St. Gallen | |
|---|---|---|---|
| Beurteilung Z1 (KG/1.–2. Kl.) | Verbal / Lernbericht; keine Noten | Keine Noten in 1./2. Klasse; formative Beurteilung; Beurteilungsgespräch mit Lernbericht | Beurteilung gemäss kantonalem Reglement; Förderorientiert |
| Notenbeurteilung ab | Ab 2. Klasse Deutsch; Englisch ab 4. Kl.; Französisch ab 5. Kl. | Ab 3. Klasse | Ab kantonal definierter Klassenstufe gemäss Promotions- und Übertrittsreglement |
| Sprachen Teilkompetenzen | Gesamtnote + zusätzliche Beurteilung der vier Teilkompetenzen (Hörverstehen, Leseverstehen, Sprechen, Schreiben) auf Viererskala am Schuljahresende | Eigene Beurteilungsregelung TG; auch überfachliche Kompetenzen (Arbeits-/Lern-/Sozialverhalten) im Zeugnis | Gesamtnote pro Fachbereich; Notensumme als Promotionskriterium |
| HSK | Note ab 2. Kl. Primarstufe ins Zeugnis | Eigene Regelung | Eigene Regelung |
5.2 Promotion
- ZH: Promotion und Übertritt entscheiden Lehrperson + Schulleitung + Eltern gemeinsam (§ 32 VSG); bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege bzw. die für die Oberstufe zuständige Schulpflege. Schullaufbahnentscheide beruhen auf einer Gesamtbeurteilung.
- TG: Beurteilungsreglement TG, das mit dem Lehrplan Volksschule TG am 1. August 2021 angepasst in Kraft trat; bei Uneinigkeit Schulleitung, dann Schulbehörde der Schulgemeinde.
- SG: Sehr formalisiert über das Promotions- und Übertrittsreglement: Notensumme aus Leistungsnoten; klare Schwellen (≥ 12 = definitive Promotion; 11,0–11,9 = Ermessen, Empfehlung Lehrperson; < 11,0 = nicht promoviert). Sprachen werden zur Hälfte aus Deutsch und je zu einem Viertel aus Englisch und Französisch gewichtet. Der Schulrat verfügt formell.
6. Lehrmittelobligatorium
Alle drei Kantone führen ein Lehrmittelobligatorium, allerdings mit unterschiedlicher Reichweite:
- Zürich: Der Bildungsrat legt jährlich das «Verzeichnis der obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmittel» fest (zuletzt für SJ 2026/27 am 1. Dezember 2025). Der Lehrmittelverlag Zürich ist der zentrale Anbieter; der Bildungsrat hat 2022 einen Auftrag zur Neuschaffung eines Englischlehrmittels für Z2 und Z3 erteilt (Erprobung Z2 ab 2024/25, Z3 ab 2025/26). Französisch: «Dis donc!» obligatorisch. Für RKE: «Blickpunkt – Religion und Kultur» plus ergänzendes Ethik-Lehrmittel.
- Thurgau: Lehrmittel über die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) und kantonale Liste; fachbereichsbezogenes Obligatorium.
- St. Gallen: Erziehungsrat regelt Lehrmittel; «dis donc!» und «Young World» wurden für die Primarstufe angeführt; der Erziehungsrat hat darauf verzichtet, eine Mindestanzahl Module/Units pro Schuljahr verbindlich vorzuschreiben («Methodenfreiheit der Lehrperson»).
7. Konsolidierter Vergleich der substanziellen Eigenheiten
| Dimension | Zürich | Thurgau | St. Gallen |
|---|---|---|---|
| Lehrplan-Bezeichnung | Zürcher Lehrplan 21 | Lehrplan Volksschule Thurgau | Lehrplan Volksschule (Kanton St. Gallen) |
| Erlassende Behörde | Bildungsrat (BRB 4/2017 + 5/2017) | Regierungsrat | Erziehungsrat + Genehmigung Regierung |
| Inkrafttreten | 2018/19 (1.–5. Kl.) und 2019/20 (6. Kl. + Sek I) | 1.8.2017 | 2017/18 |
| Sek-I-System | A/B/C + Anforderungsstufen I/II/III | E/G | Sek / Real / Kleinklasse / Untergymnasium |
| Aufsicht/Behörden | Bildungsrat, Volksschulamt, Schulpflege, Schulleitung, Fachstelle Schulbeurteilung | DEK, Amt für Volksschule, Schulgemeinden, Schulleitung | Bildungsdepartement, Amt für Volksschule, Schulrat, Schulleitung |
| Religion/Ethik | RKE (eigenes Pflichtfach 2-1-0; benotet; bekenntnisunabhängig) | ERG (in NMG integriert + 1-1-1 Sek I); kirchlicher RU in Stundentafel | ERG-Schule oder ERG-Kirchen (Wahlpflichtfach); christliche Grundsätze im VSG Art. 3 verankert |
| Englisch / Französisch | E ab 3. Kl. / F ab 5. Kl. | E ab 3. Kl. / F ab 5. Kl. | E ab 3. Kl. / F ab 5. Kl. |
| Wichtige Eigenheit Lektionentafel | Hohe Wahlfachvielfalt 3. Sek; MINT gestärkt; Projektunterricht 2 Lektionen | Halbklassenunterricht erhalten geblieben; 2 Jokertage gesetzlich; Französisch-Diskussion politisch heiss | Niveauunterricht in Math/Engl. an ~25 Oberstufen; typengemischtes Modell möglich; sehr formalisierte Notensumme-Promotion |
| Lehrmittelobligatorium | Ja, zentral durch Bildungsrat; LMV Zürich; jährliches Verzeichnis | Ja, kantonale Liste | Ja, durch Erziehungsrat; Methodenfreiheit innerhalb des LM |
| Beurteilung Z1 | Keine Noten | Keine Noten 1./2. Kl. | Keine Noten in den ersten Klassen |
| Promotion | Lehrperson + SL + Eltern; Schulpflege bei Konflikt | Schulleitung, dann Schulbehörde | Schulrat mit Notensumme nach klar definierten Schwellen |
8. Praktische Bedeutung für eine Schulleitung – Stolperfallen für Quereinsteiger
8.1 Das, was eine Schulleitung in jedem der drei Kantone beherrschen muss
Zürich:
- Kenntnis der Aufgabenteilung Schulpflege ↔ Schulleitung ↔ Schulkonferenz (§§ 41ff. VSG): Schulpflege strategisch/politisch, Schulleitung operativ/betrieblich; die Schulkonferenz (alle LP ab 10 Wochenlektionen) erlässt mit der SL das Schulprogramm.
- BRB-Logik: Bildungsratsbeschlüsse (BRB) sind die wichtigsten kantonalen Erlasse, die laufend ergänzt/geändert werden – z. B. die Lektionentafel-Anpassungen 2021 (3. Sek: neues Wahlfach Medien und Informatik) oder die Anpassungen zum Lehrmittelobligatorium.
- Mitarbeitendenbeurteilung (MAB) nach kantonal einheitlichem Verfahren.
- Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB): externe Schulevaluation alle paar Jahre, Pflicht zur Auseinandersetzung mit den Empfehlungen.
- RKE als Pflichtfach mit eigenem Lehrmittelobligatorium – inhaltlich klar bekenntnisunabhängig und religionskundlich.
- Anforderungsstufen-Logik in der Sek (drei Niveaus in bis zu drei Fächern): Stundenplan und Klassenbildung sind organisatorisch anspruchsvoller als binäre Modelle.
Thurgau:
- Niveau E/G und Übertritt in der 6. Klasse beherrschen.
- Beurteilungsreglement TG (mit Anpassungen per 1.8.2021).
- Politische Sensibilität bei der Französisch-Frage auf der Primarstufe – diese wird seit 2015 immer wieder politisch aufgeworfen.
- Kooperation mit den Landeskirchen, da der kirchliche Religionsunterricht in der Stundentafel vorgesehen ist (und nicht wie in ZH ausgelagert).
- 2 Jokertage pro Schuljahr für Eltern (gesetzlich).
- Lehrplandokument auf tg.lehrplan.ch mit Querverweisen zu av.tg.ch.
St. Gallen:
- Schulrat als Behörde der Schul- bzw. Oberstufenschulgemeinde (nicht "Schulpflege").
- Vier Schultypen Sek I (Real, Sek, Kleinklasse, Untergymnasium); Übertritt sehr formalisiert.
- Notensumme-Promotion mit klaren Schwellen (12 / 11,0–11,9 / < 11,0) – Promotionsentscheide gut dokumentiert führen.
- ERG-Schule vs. ERG-Kirchen als Wahlpflichtfach: in der Schulorganisation ein eigenes Stundenplan-Thema.
- «Christliche Grundsätze» in Art. 3 VSG – eine Eigenheit, die verfassungsrechtlich Bestand hat und in der Kommunikation gegenüber konfessionsfremden Eltern reflektiert werden muss.
- Niveauunterricht in Math/Engl.; Konzept der typengemischten/altersdurchmischten Oberstufe (Bewilligung durch das AVS / Bildungsrat erforderlich).
- Hochdeutsch ist gemäss kantonaler Rahmenbedingung ab 1. Primarklasse konsequent Unterrichtssprache (Mundart nur Umgangssprache); im KG erste Hochdeutschanteile.
8.2 Typische Stolperfallen für Quereinsteiger
- Fachbezeichnung verwechseln: ERG ist nicht RKE; in ZH klingt «ERG» wie «vom Lehrplan abgeschrieben». Wer das Fach im Zürcher Kontext ERG nennt, signalisiert Unkenntnis. In TG/SG dagegen wäre RKE falsch.
- Fremdsprachenfolge: Alle drei Kantone haben aktuell den gleichen Sprachenstart; aber in TG kann sich das politisch ändern; in ZH war Englisch früher in der 2. Klasse, was gelegentlich noch in Texten herumgeistert.
- Schulpflege vs. Schulrat: In SG gibt es keinen "Schulpflegen"-Begriff; falsche Terminologie wirkt unprofessionell.
- Promotionsentscheid: In ZH dialogisch (Lehrperson + SL + Eltern), in SG formal-numerisch. Wer die ZH-Logik unbedacht in SG einbringt, übersieht den Schulrat als verfügende Behörde.
- Rahmenstundentafel ist nicht starr: Die 80/20-Logik (80 % Lehrplan, 20 % Schwerpunkte) gilt insbesondere im ZH. In SG kann die jährliche Dotation in einigen Fachbereichen innerhalb der Schuleinheit angepasst werden – das eröffnet Gestaltungsspielraum für die Schulleitung, muss aber dokumentiert werden.
- Lehrmittel: Nicht alle Lehrmittel des Lehrmittelverlags Zürich sind in TG/SG obligatorisch; umgekehrt gibt es kantonale Lehrmittel und Anforderungskataloge.
- Religion/Kirche: In ZH ist der kirchliche Unterricht ausserhalb der Stundentafel; in TG/SG ist er innerhalb (mit kantonal unterschiedlichen Modellen). Wer in ZH den Eindruck erweckt, kirchlichen Unterricht in den Stundenplan einbinden zu wollen, verkennt die Zürcher Tradition.
- Untergymnasium SG: Das gibt es in TG nicht; in ZH gibt es das Langzeitgymnasium. Übertrittsverfahren und Aufnahmeprüfungen unterscheiden sich.
- Zeugnisstruktur: Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen (Arbeits-/Lern-/Sozialverhalten) ist in TG explizit ins Zeugnis integriert; in ZH ähnlich, aber unterschiedlich detailliert.
8.3 Was in der Praxis hilft
- Quellen kennen und korrekt benennen: zh.lehrplan.ch (mit BRB 4/2017 und 5/2017), tg.lehrplan.ch (RRB vom 13.12.2016) und sg.lehrplan.ch (Erziehungsratserlass) – plus die Volksschulgesetze (ZH § 21 Abs. 2 VSG / SG sGS 213.1 / TG VG).
- Verständnis der Mehrebenen-Steuerung: Bund (HarmoS, Art. 62 BV) → Sprachregion (D-EDK / EDK-Ost) → Kanton (Bildungsrat/Erziehungsrat/Regierungsrat) → Gemeinde (Schulpflege/Schulrat) → Schule (Schulleitung/Schulkonferenz).
- Spezifische Beispiele für eigene Schulentwicklungsüberlegungen: z. B. Berufliche Orientierung (besonders relevant in SG mit eigenen Lektionen), Medien und Informatik (in ZH mit eigenen Lektionen 5./6. Kl. + 1./3. Sek; in TG eigene Lektionen + Halbklassenunterricht; in SG je nach Modell).
- Aktuelle politische Reizthemen: Französisch-Diskussion in TG; Sprachenkonzept; Lektionentafel-Anpassungen in SG und ZH; Diskussion um Kommunalisierung der Schulleitungen in ZH (Massnahme F10.2 wurde nicht umgesetzt).
- Sprachgebrauch: Schweizer Bildungs-Hochdeutsch verwenden ("Lektionentafel" statt "Stundentafel" in ZH/TG-Sprachgebrauch oft synonym, in SG aber meist "Lektionentafel"; "Volksschule" als Oberbegriff für KG + Primar + Sek I; "Zyklus" statt "Stufe" wo möglich; korrekte Behördenbegriffe).
9. Bibliographische Angaben und primäre Quellen
Primärquellen in der Zotero-Bibliothek
Die Gesamtausgaben der hier verglichenen kantonalen Lehrpläne liegen in Zotero und sind die primäre Grundlage dieser Notiz: Lehrplan Volksschule ZH (2017) (Bildungsdirektion ZH, erlassen am 13.03.2017) und Lehrplan Volksschule TG (2021) (Amt für Volksschule TG). Die Lektionentafeln liegen separat vor: ZH als BRB 5/2017 (zh.ch-Webseite), TG als Stundentafel-Erlasse Primar und Sek (gültig ab 2024/25). Der St. Galler Lehrplan ist noch nicht in Zotero erfasst.
Lehrplan-Plattformen
- D-EDK-Vorlage: lehrplan21.ch (Übersicht und v-ef.lehrplan.ch für die druckfertige Vorlage in der bereinigten Fassung vom 29.2.2016)
- Zürcher Lehrplan 21: zh.lehrplan.ch
- Lehrplan Volksschule Thurgau: tg.lehrplan.ch
- Lehrplan Volksschule St.Gallen: sg.lehrplan.ch
Bildungsbehörden und Schulämter
- Kanton Zürich: zh.ch/bildung; vsa.zh.ch (Volksschulamt); Bildungsratsbeschlüsse zur Lektionentafel (BRB 4/2017, 5/2017, BRB 2021-05, BRB 2022-15, BRB 2024-08 u. a.)
- Kanton Thurgau: av.tg.ch (Amt für Volksschule); RRB vom 13.12.2016; Vernehmlassungsbericht Stundentafeln (bildungthurgau.ch)
- Kanton St. Gallen: sg.ch/bildung-sport/volksschule; volksschule.sg.ch; Erziehungsrats- und Bildungsratsentscheide; Promotions- und Übertrittsreglement (sgv-sg.ch)
Rechtsgrundlagen
- Bundesverfassung Art. 62 (Bildungsharmonisierungsartikel)
- HarmoS-Konkordat (Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule)
- ZH: Volksschulgesetz (VSG, 412.100), Volksschulverordnung (VSV, 412.101), Lehrpersonalgesetz (LPG)
- TG: Volksschulgesetz (VG); Verordnungen DEK; Beurteilungsreglement (per 1.8.2021 angepasst)
- SG: Volksschulgesetz (sGS 213.1, VSG); Verordnung über den Volksschulunterricht (sGS 213.12, VVU); Promotions- und Übertrittsreglement
Übersichts- und Vergleichspublikationen
- D-EDK, "Fachbericht Stundentafel" (Version 1.1, 4.12.2014) – Empfehlungen zur Lektionentafel
- D-EDK, "Rahmeninformationen November 2014"
- regionalkonferenzen.ch (EDK-Ost, NW EDK, BKZ – Nachfolge der D-EDK)
- edk.ch/dyn/12927.php (Übersicht über die sprachregionalen Lehrpläne)
- Kuno Schmid, "Die Umsetzung des Fachbereichs ERG in den 21 Kantonen", erg.ch (Stand Oktober 2018) – sehr substanzielle Vergleichsanalyse
- SKBF/CSRE, "Bildungsbericht Schweiz" (regelmässig aktualisiert)
- Cebulj/Schlag, "Der Schweizer Lehrplan 21 – eine (nicht nur) ökumenische Herausforderung", theo-web 2014 und 2023
Pädagogische Hochschulen
- PH Zürich (CAS Quereinstieg Schulleitung), PH Thurgau (PHTG), PH St.Gallen (PHSG) – jeweils mit Einführungskonzepten und Begleitmaterialien zum Lehrplan; PHSG insb. als Kooperationspartner bei der Einführung in SG.
10. Zusammenfassung in zwei Sätzen
Die kantonalen Fassungen des Lehrplans 21 in Zürich, Thurgau und St. Gallen teilen die Kompetenzlogik der D-EDK-Vorlage, unterscheiden sich aber in erlassender Behörde (Bildungsrat / Regierungsrat / Erziehungsrat), Volksschulstruktur (A/B/C plus Anforderungsstufen / E-G / Real-Sek-Kleinklasse-Untergymnasium), in der Stellung von Religion und Ethik (RKE als bekenntnisunabhängiges Pflichtfach in ZH / ERG mit kirchlichem RU im TG / Wahlpflicht ERG-Schule oder ERG-Kirchen in SG mit "christlichen Grundsätzen" im VSG) sowie in Lektionentafeln, Promotion und Lehrmittelobligatorium.
Für eine Schulleitung sind diese Unterschiede nicht kosmetisch, sondern bestimmen den Stundenplan, das Beurteilungsverfahren, die Behördenkommunikation, die Lehrmittelbeschaffung und das Verhältnis zu den Landeskirchen – und damit den Kern des Schulleitungsalltags.
Verbindungen
- lehrplan-21-umsetzung-und-herausforderungen – die generelle LP21-Umsetzungs-Problematik, hier kantonal aufgeschlüsselt
- faecher-codes – die Codes plus ihre kantonalen Abweichungen (RKE/ERG, NMG-Auflösung)
- Überfachliche Kompetenzen im Lehrplan 21 – die ÜK sind in allen kantonalen Fassungen integriert
- Medien und Informatik (Lehrplan 21): Kompetenzen aufbauen – MI als kantonales Modul mit teilweise unterschiedlicher Umsetzung
- Kompetenzorientierte Unterrichtsplanung – die kompetenzorientierte Planung muss kantonsspezifisch erfolgen
- index-paedagogisches-konzept-sek-zh – die ZH-Konkretisierung des kantonalen LP21-Profils
Literatur
- Lehrplan Volksschule (2017). Bildungsdirektion des Kantons Zürich. https://zh.lehrplan.ch
- Amt für Volksschule Thurgau (2021). Lehrplan Volksschule Thurgau. Kanton Thurgau. https://tg.lehrplan.ch
- Lektionentafel für die Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe (2017). Bildungsrat [Kanton Zürich]. https://www.zh.ch/de/bildungsdirektion/generalsekretariat-der-bildungsdirektion/bildungsrat/suche-bildungsratsbeschluesse/2017-brb-5-volksschule-lektionentafel-fuer-die-kindergarten-primar-und-sekundarstufe.html
- Amt für Volksschule Thurgau (2023). Stundentafel Primarschule. Kanton Thurgau. https://www.bildungthurgau.ch/wp-content/uploads/2023/12/Stundentafel_Primarschule_ab_1.8.2024.pdf
- Amt für Volksschule Thurgau (2023). Stundentafel Sekundarschule. Kanton Thurgau. https://www.bildungthurgau.ch/wp-content/uploads/2023/12/Stundentafel_Sekundarschule_ab_1.8.2024.pdf
Verweise auf diese Seite
- Lehrplan 21 Zettelkasten
- Thurgaus selektives Sprachförder-Obligatorium vor dem Kindergarten Zettelkasten
- Überfachliche Kompetenzen im Lehrplan 21 Zettelkasten