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Kollegium und Zusammenarbeit – berufsethische Dimension

Kollegium und Zusammenarbeit – berufsethische Dimension

Lehrpersonen handeln nicht als Einzelkämpfer:innen, sondern als Mitglied eines Kollegiums. Das LCH-Berufsleitbild formuliert mehrere berufsethische Erwartungen an die Zusammenarbeit im Kollegium und gegenüber der Schule als Organisation.

Kollegialität

Kollegialität meint die Bereitschaft, andere Lehrpersonen wertschätzend zu behandeln, fachlich zu unterstützen, gemeinsam an der Schule zu wirken. Sie ist kein blosses «sich vertragen», sondern eine aktive Haltung:

Grenzen der Kollegialität

Kollegialität hat ethische Grenzen. Sie wird missbraucht, wenn sie verlangt:

Das Berufsleitbild verlangt von der Lehrperson, professionell zu unterscheiden zwischen legitimer Kollegen-Solidarität und problematischer Kumpanei.

Konstruktive Kritik

Im Kollegium soll Kritik möglich sein – sachlich, respektvoll, nicht hinter dem Rücken. Eine reife Berufsgemeinschaft hält Kritik aus und nutzt sie für Lernen. Wo Kritik systematisch personalisiert oder vermieden wird, leidet die Qualität.

Die professionelle Lerngemeinschaft (PLG) ist die strukturelle Konkretion dieses Ideals – ein geschützter Raum, in dem Kolleg:innen sich gegenseitig fachlich herausfordern.

Verhältnis zur Schulleitung

Das Verhältnis zur Schulleitung ist gekennzeichnet durch:

Loyalität gegenüber Entscheidungen: Auch wenn die Lehrperson eine Entscheidung nicht teilt, vertritt sie sie nach aussen (vor Schüler:innen, vor Eltern). Konkurrierende Diskurse zu kommunizieren wäre destruktiv.

Recht auf Widerspruch im internen Diskurs: In Konferenzen, in Gesprächen, in formalen Foren ist Widerspruch nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Eine Schule, in der das nicht möglich ist, hat ein Kulturproblem.

Gegenseitige Unterstützung: Schulleitung trägt Verantwortung für Rahmenbedingungen; Lehrpersonen tragen Verantwortung für ihre Profession. Beide brauchen einander.

In Konflikten

Konflikte im Kollegium werden – berufsethisch idealerweise – primär direkt zwischen den Beteiligten angesprochen, bevor Dritte einbezogen werden. Wenn das nicht reicht, ist Schulleitung der nächste Anlaufpunkt; in besonderen Fällen externe Mediation oder Berufsverbands-Beratung.

Verbindungen

Literatur