Kollegium und Zusammenarbeit – berufsethische Dimension
Lehrpersonen handeln nicht als Einzelkämpfer:innen, sondern als Mitglied eines Kollegiums. Das LCH-Berufsleitbild formuliert mehrere berufsethische Erwartungen an die Zusammenarbeit im Kollegium und gegenüber der Schule als Organisation.
Kollegialität
Kollegialität meint die Bereitschaft, andere Lehrpersonen wertschätzend zu behandeln, fachlich zu unterstützen, gemeinsam an der Schule zu wirken. Sie ist kein blosses «sich vertragen», sondern eine aktive Haltung:
- gegenseitige fachliche Hilfe (Unterrichtsvorbereitung, Krisenbewältigung, neue Programme einführen),
- Verlässlichkeit (was vereinbart ist, wird gehalten – Vertretungen, Sitzungen, gemeinsame Projekte),
- Diskretion (was im Lehrerzimmer-Gespräch erzählt wird, wird nicht weitergetragen),
- Anerkennung (auch öffentlich: «Die Kollegin hat hervorragend gearbeitet» statt Lorbeer für sich allein einstreichen).
Grenzen der Kollegialität
Kollegialität hat ethische Grenzen. Sie wird missbraucht, wenn sie verlangt:
- Schweigen bei Fehlverhalten: Wenn eine Kollegin Schüler:innen demütigt, gewalttätig wird oder grenzüberschreitend handelt, geht der Schutz der Schüler:innen vor.
- Mit-Vertuschung: Probleme «im Haus zu halten», die nach aussen kommuniziert werden müssen.
- Solidarität gegen Vorgesetzte: Pauschale Ablehnung der Schulleitung, ohne sachlichen Grund.
Das Berufsleitbild verlangt von der Lehrperson, professionell zu unterscheiden zwischen legitimer Kollegen-Solidarität und problematischer Kumpanei.
Konstruktive Kritik
Im Kollegium soll Kritik möglich sein – sachlich, respektvoll, nicht hinter dem Rücken. Eine reife Berufsgemeinschaft hält Kritik aus und nutzt sie für Lernen. Wo Kritik systematisch personalisiert oder vermieden wird, leidet die Qualität.
Die professionelle Lerngemeinschaft (PLG) ist die strukturelle Konkretion dieses Ideals – ein geschützter Raum, in dem Kolleg:innen sich gegenseitig fachlich herausfordern.
Verhältnis zur Schulleitung
Das Verhältnis zur Schulleitung ist gekennzeichnet durch:
Loyalität gegenüber Entscheidungen: Auch wenn die Lehrperson eine Entscheidung nicht teilt, vertritt sie sie nach aussen (vor Schüler:innen, vor Eltern). Konkurrierende Diskurse zu kommunizieren wäre destruktiv.
Recht auf Widerspruch im internen Diskurs: In Konferenzen, in Gesprächen, in formalen Foren ist Widerspruch nicht nur erlaubt, sondern erwünscht. Eine Schule, in der das nicht möglich ist, hat ein Kulturproblem.
Gegenseitige Unterstützung: Schulleitung trägt Verantwortung für Rahmenbedingungen; Lehrpersonen tragen Verantwortung für ihre Profession. Beide brauchen einander.
In Konflikten
Konflikte im Kollegium werden – berufsethisch idealerweise – primär direkt zwischen den Beteiligten angesprochen, bevor Dritte einbezogen werden. Wenn das nicht reicht, ist Schulleitung der nächste Anlaufpunkt; in besonderen Fällen externe Mediation oder Berufsverbands-Beratung.
Verbindungen
- Professionelle Lerngemeinschaft (PLG) – PLG als institutionalisierte Form berufsethischer Zusammenarbeit
- Verantwortungsfelder der Lehrperson – Kollegium ist eines der vier Verantwortungsfelder
- Konfliktmanagement an Schulen – berufsethische Konflikte im Kollegium brauchen geregelte Bearbeitung
- Berufsleitbild in der Schulleitungspraxis – das Berufsleitbild ist der Bezugspunkt für kollegiale Konflikte
Literatur
- Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz [LCH] (2024). Berufsleitbild LCH | Berufsethik LCH.
Verweise auf diese Seite
- Lehrperson-Schüler-Beziehung – berufsethische Dimension Zettelkasten
- Verantwortungsfelder der Lehrperson Zettelkasten