Urteilskraft – reflektierend und bestimmend

Wer Unterricht beurteilt, eine Lehrperson einschätzt oder in einer Teamsitzung entscheidet, ob ein Vorgehen «gut» war, urteilt – und zwar in einer Weise, die sich weder ausrechnen noch aus Regeln ableiten lässt. Roland Reichenbach macht diese Unterscheidung mit Kant und Hannah Arendt zum Kern seiner Bildungsphilosophie: Bestimmende Urteile ordnen ein Besonderes einem bekannten Allgemeinen zu («Das ist ein Tisch», «Das ist pathologisch»); reflektierende Urteile suchen ein Allgemeines, das noch nicht bekannt ist – ob eine Tat mutig, eine Rede unaufrichtig, eine Lektion gelungen war (2025a, S. 27 f., 33). Für das zweite gibt es keine Regel. Es gibt Beispiele.

Beispiele statt Regeln

Arendts Beispiel ist Achilles: Wer eine Tat als mutig bezeichnet, hat keinen Kriterienkatalog im Kopf, sondern einen Prototyp vor dem inneren Auge – und den muss die Einbildungskraft vergegenwärtigen, «obwohl er zweifellos abwesend ist» (S. 28). Reflektierende Urteile gewinnen «exemplarische Gültigkeit» in dem Mass, wie das Beispiel richtig gewählt ist (S. 27). Das erklärt, warum erfahrene Beobachterinnen und Beobachter von Unterricht anders sehen als Anfängerinnen: Sie tragen mehr und bessere Beispiele in sich. Und es erklärt, warum ein Beobachtungsbogen allein kein Urteil hervorbringt – er strukturiert die Wahrnehmung, aber das Urteil über Qualität bleibt reflektierend.

Urteile brauchen die anderen

Der zweite Punkt ist folgenreicher. Geschmacksurteile – und dazu zählt Reichenbach alle Qualitätsurteile im Bereich des Ungefähren – lassen sich nicht beweisen, aber sie lassen sich erstreiten: Qualität erhält eine Meinung «erst in einem sprachlichen Plausibilisierungsvorgang» (S. 28). Mit Arendt: «Die Bedingung der Möglichkeit der Urteilskraft ist die Präsenz der Anderen, die Öffentlichkeit» (S. 114). Dass 2 + 2 = 4 ist, braucht niemandes Zustimmung; ob ein Klavierkonzert Kitsch ist, hängt am Ende ganz von ihr ab (S. 114 f.). Kants Maximen des gesunden Menschenverstands beschreiben, was dabei geübt wird: selbst denken, an der Stelle jedes anderen denken, mit sich selbst einstimmig denken (S. 115 f.). Die zweite Maxime – Reichenbach nennt sie heute «interpersonale Perspektivenübernahme» – ist die Maxime der Urteilskraft.

Urteilen ist deshalb nicht dasselbe wie Denken. Denken verlangt Autonomie und Widerspruchsfreiheit; Urteilen verlangt «Weltlichkeit», ein Interesse an den Mitmenschen und die Fähigkeit, fremde Standpunkte «ohne Projektion, Überhöhung und Entstellung» zu würdigen (S. 34 f.). Scharfsinn führt nicht automatisch zu begründeten Urteilen. Gemeinsame Urteilspraxis heisst bei Reichenbach schlicht Beratung (S. 23).

Was daraus für die Schule folgt

Für Schulleitungen hat das zwei Konsequenzen. Erstens sind Qualitätsurteile über Unterricht keine Messungen, sondern reflektierende Urteile mit exemplarischer, nicht universeller Geltung; wer sie als Messung ausgibt, verwechselt die Urteilsart. Zweitens brauchen sie ein Gegenüber: Das Vier-Augen-Prinzip beim Unterrichtsbesuch, die kollegiale Nachbesprechung in der Unterrichtsanalyse und das Feedback an Lernende sind nicht Höflichkeitsformen, sondern die Bedingung dafür, dass ein Urteil überhaupt Geltung beanspruchen kann.

In Die Pädagogik der Privilegierten zieht Reichenbach daraus die Folgerung für die Schule: Sie fördere Gemeinsinn nicht durch Programme, sondern «einfach schon deshalb, weil Schule den Geist diszipliniert» – die Lernenden partizipieren gemeinsam an den Logiken der Fächer, und Kants Maximen werden dort implizit praktiziert: «Eine Lehrperson wird kaum sagen können, 2 und 2 sei 5, ›weil ich die Lehrperson bin‹», während das Gespräch in der Familie mit «weil ich Dein Vater bin!» enden kann (2025b, S. 186 f.). Die Schule ist deshalb für viele Kinder «ein Ort, an welchem Bedürfnisse und Argumente idealerweise zählen und ernst genommen werden» (S. 187).

Einordnung

Reichenbach argumentiert bildungsphilosophisch, nicht empirisch; die Unterrichtsforschung hat gute Gründe, Beobachtung zu standardisieren, um Wahrnehmungsfehler zu begrenzen – Berner beschreibt beide Pole – freie Beobachtung und Rating-Verfahren – als legitime Formen. Der Beitrag Reichenbachs liegt nicht im Gegensatz dazu, sondern in der Erinnerung daran, dass am Ende jeder Skala ein reflektierendes Urteil steht, das Beispiele und Zustimmung braucht.

Verbindungen

Literatur