Kommunale Reglemente und Pflichtenhefte – lokale Ausgestaltung
Kernaussage
Gemeinden konkretisieren Aufgaben/Kompetenzen der Schulleitung vor Ort (Pflichtenhefte, Geschäftsordnungen) im Rahmen des kantonalen Rechts.
Verbindungen
- Gemeindegesetz (GG) – Gemeindeordnung, Gemeindeerlass und Behördenerlass (§ 4 GG) als die Stufen, auf denen die Gemeinde die Zuständigkeiten von Schulpflege und Schulleitung festlegt; Aufgaben an die Schulleitung nur mit Grundlage in der Gemeindeordnung (§ 45 Abs. 3 GG)
- Volksschulgesetz (VSG) – die Stellen des Gesetzes, die die kommunalen Reglemente ausfüllen: Organisationsstatut (§ 41 a), Schulprogramm (§ 41 b) und die Übertragung von Aufgaben an Gemeindeangestellte mit Grundlage in der Gemeindeordnung (§ 42 Abs. 4)
- Neubeurteilung und Rekurs – was das Organisationsstatut der Schulleitung überträgt, unterliegt der Neubeurteilung durch die Schulpflege – die Zuständigkeitsordnung bestimmt den Rechtsweg
Verweise auf diese Seite
- Amtsantritt Zettelkasten
- Gemeindegesetz (GG) – die Schulpflege als Behörde der Gemeinde Zettelkasten
- Neubeurteilung und Rekurs – wer die Anordnungen der Schule überprüft Zettelkasten
- Relevante gesetzliche Grundlagen und Weisungen für Schulleitungen im Kanton Zürich (Volksschule) Themen
- Volksschulgesetz (VSG): Auftrag, Organe und Zuständigkeiten der Zürcher Volksschule Zettelkasten