LCH-Berufsleitbild – Grundgedanke

Der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) hat 2024 ein aktualisiertes Berufsleitbild verabschiedet, das die berufsethischen Grundlagen und das professionelle Selbstverständnis des Lehrberufs in der Schweiz formuliert. Es ist nicht «Anweisungen von oben», sondern ein selbst gesetztes Bezugsdokument der Profession – ein Akt der Selbstdefinition.

Zweck eines Berufsleitbilds

Ein Berufsleitbild erfüllt mehrere Funktionen: Es definiert nach innen, was die Profession von sich erwartet (Identität); es kommuniziert nach aussen, wofür der Beruf steht (Legitimation); es orientiert in Konfliktfällen, was berufsethisch tragfähig ist (Massstab); und es ermöglicht Reflexion, weil die Profession sich an einem expliziten Bezugspunkt selbst befragen kann.

Ohne ein solches Leitbild wirkt eine Profession wie blosse Aneinanderreihung von Einzelpersonen. Mit Leitbild wird sie zur kollektiven Berufsgemeinschaft mit geteilten Standards.

Wesentliche Akzente des LCH-Berufsleitbilds 2024

Das aktuelle Leitbild setzt mehrere Schwerpunkte: berufsethische Grundwerte (Würde, Wahrhaftigkeit, Gerechtigkeit – siehe Berufsethische Grundwerte der Lehrperson); vier Verantwortungsfelder (Schüler:innen, Eltern, Kolleg:innen/Schule, Gesellschaft – siehe Verantwortungsfelder der Lehrperson); Reflexivität als professionelle Grundhaltung; Grenzen pädagogischen Handelns (siehe pädagogische Grenzüberschreitungen und Grenzen pädagogischen Handelns).

Das Leitbild ist explizit als lebendiges Dokument verstanden – nicht als statische Verordnung. Es lädt zu kontinuierlicher Auseinandersetzung ein und wird periodisch revidiert.

Leitsatz 1 im Wandel – und eine Zitierfalle

Der erste Leitsatz steht in allen Fassungen des Berufsleitbilds an erster Stelle, hat aber dreimal seinen Wortlaut gewechselt: Die Thesen von 1993/1999 begannen mit «Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lernen», die Leitsätze von 2008 mit «Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für Lehren und Lernen» – so zitiert sie noch im Erscheinungsjahr Roland Reichenbach in seinem Referat zum neuen Leitbild und merkt an, dass die Leitsätze im Indikativ stehen, ihre Semantik aber normativ ist: gemeint sei «sollen … sein» (Reichenbach 2008, S. 2 f.) –, und das Leitbild 2024 setzt an den Anfang: «Lehrpersonen sind qualifizierte Fachpersonen für Lehren und Lernen» (LCH 2024, S. 17; Übersicht S. 13). Der Bogen führt vom Lernen zum Lehren und Lernen und von den «Fachleuten» zu den «qualifizierten Fachpersonen» – möglicherweise ein Echo der Tertiarisierung der Ausbildung, die das Leitbild in seiner Einleitung selbst als Veränderung seit 2008 nennt (S. 5).

Daraus ergibt sich eine Zitierfalle. Hans-Günter Rolff beruft sich in seiner Argumentation für Prototypen-Arbeitsgruppen auf das Leitbild: Lehrpersonen seien «Experten für Lernen», «so steht es wörtlich im Berufsleitbild Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, sogar an erster Stelle» (Rolff et al. 2022, S. 26; ebenso Rolff 2023, S. 210). Wörtlich steht das in keiner Fassung: Rolff paraphrasiert den Leitsatz von 2008 und verengt ihn auf das Lernen – richtig ist nur die Position an erster Stelle. Wer die Stelle über Rolff aufnimmt, sollte den Wortlaut des Leitbilds selbst anführen.

Verhältnis zu rechtlichen Regelungen

Das Berufsleitbild ist kein Recht – es kann niemanden disziplinarisch verpflichten. Aber es ist auch mehr als Empfehlung: Es ist eine professionelle Selbstverpflichtung, an der sich Lehrpersonen messen lassen können und sollen. In Konfliktfällen kann es als Argumentationsbasis dienen, etwa wenn rechtliche Vorgaben eindeutige Fälle nicht erfassen.

Für Schulleitungen ist das Berufsleitbild zudem ein wertvolles Werkzeug der Personalführung: Es bietet eine geteilte Sprache für Berufsethik-Gespräche, die über reine Rechtsfragen hinausgehen.

Verbindungen

Literatur