Tugend oder Kompetenz: Reichenbachs Leitbild-Kritik

Lehrpersonen lassen sich in fünf Vokabularen beschreiben: in dem der Tugenden, der Kompetenzen, der Skills, der Haltungen und des Charakters. Roland Reichenbach interessiert die Differenz zwischen den ersten beiden, weil sie entscheidet, was ein Berufsleitbild leisten kann. Die Tugend «verlangt» vom Menschen «in direkter und größerer Unbedingtheit, gemäß eigener Einsichten zu handeln, als dies bei der Kompetenz der Fall ist. Die Kompetenz ist situational weniger gebunden, sie bleibt unberührt, wenn das Handeln von ihr abweicht» (2013, S. 45). Man kann sagen, jemand habe «unter seinem Niveau argumentiert» – die Kompetenz bleibt intakt. Man kann aber nicht sagen: «Er ist ein ehrlicher Kerl, wiewohl ich einräumen muss, dass er mich in letzter Zeit immer wieder belogen hat» (S. 46). Kant, den Reichenbach dazu zitiert: «Tugend bedeutet eine moralische Stärke des Willens» (S. 46).

Drei Thesen

Aus der Differenz folgen drei Thesen (S. 46): Der Kompetenzdiskurs hat den Tugenddiskurs «offiziell» verdrängt; Tugenden lassen sich «nicht immer ohne Verluste» in Kompetenzen übersetzen; und Tugendbeschreibungen sind trotzdem unersetzbar – sie «schleichen sich immer wieder in den pädagogischen Diskurs ein (in attraktiveren Hüllen: z.B. sogenannten pädagogischen ‹Leitbildern› …)». Die Verdrängung hält Reichenbach für teilweise begrüssenswert, weil Tugendkataloge etwas Hilfloses und Spiessiges haben. Doch im Kompetenzvokabular versteckt sich «eine schwammige Tugendsprache, die im Grunde ganz unbescheidene Ansprüche transportiert und alles umfassen will» – der Referenzrahmen für Sprachen zählt zu den Kompetenzen auch das savoir-être, das Sein (S. 46 f.). Und was den Kern des Berufs ausmacht, entzieht sich der Messung: «Doch ob man beispielsweise Verlässlichkeit, Ehrlichkeit oder die pädagogisch so bedeutsame Tugend wie die Geduld, aber auch Vorschussvertrauen, Beständigkeit, Zuversicht und Heiterkeit kompetenztheoretisch fassen kann (und soll), erscheint mehr als fraglich» (S. 48).

Was Leitbilder nicht können

Damit ist das Berufsleitbild getroffen. Die Auflistung von Tugenden, über die Lehrpersonen verfügen sollten, ist für Reichenbach «eine vielleicht notwendige Tradition, die heute unter anderen Vorzeichen – etwa unter dem Stichwort ‹Berufsleitbild› oder jenem der ‹professionellen Kompetenzen› – fortgeführt wird» (S. 61). Was ihr fehlt, ist die Begründungskraft: Die fundamentalen Tugenden – Gerechtigkeit, Fürsorge, Wahrhaftigkeit, Tüchtigkeit, Wohlwollen – «sind sowieso unstrittig. Die Postulierung solcher, zu Recht immer wieder erwähnter, Tugenden begründet kein Ethos» (S. 63). Die Kataloge von Bollnow, Derbolav und Schleissheimer (Liebe, Geduld, Humor; sachbestimmte Autorität, pädagogischer Eros, Takt; Offenheit, Selbstkritik, Gelassenheit) sind für ihn «etwas sonntagsrednerisch anmutenden Auflistungen», die sich «in imaginären oder tatsächlich erfahrenen Kontextualisierungen mehr oder weniger als unbrauchbar» entpuppen (S. 64). Der Grund liegt in der Logik von Sollenssätzen: Allgemeingültige Grundsätze sind nicht positiv, sondern nur negativ verallgemeinerbar; ihre Konsensfähigkeit «muss sich … in konkreten (oder imaginär durchgespielten) Konfliktsituationen erst erweisen»; und diffuse Forderungen wie «Lehrer sollen die Jugendlichen erwachsen werden lassen …» sind dort «völlig inhaltsleer» (S. 64).

Der Gegenvorschlag ist ein prozedurales Berufsethos, das sich «an Verfahrensethiken orientiert» (S. 64): kein Katalog, sondern die gemeinsame Erwägungspraxis – Beratung, Fragegemeinschaft, «Phronesis als soziale Praxis» (S. 59) – und die situative Gewichtung zwischen Sache und Menschen, die Reichenbach als Lokomotion und Kohäsion fasst (S. 62). Das Ethos ist, wie man gewichtet, nicht, was man aufzählt.

Für die Schulleitung

Die Übertragung ist eigene Anwendung. Sie trifft das LCH-Berufsleitbild und jedes Schulleitbild gleichermassen: Ein Leitbild kann Orientierung geben – Reichenbach selbst nennt es 2008 «Karte und Standort» –, aber es begründet kein Ethos und entscheidet keinen Konflikt. Wer im Kollegium mit dem Leitbild argumentiert, sollte wissen, dass er einen Tugendkatalog in attraktiverer Hülle zitiert. Wirksamer ist die prozedurale Variante: das imaginär durchgespielte Dilemma in der Intervision, die Fallbesprechung, in der sich zeigt, was «Vorschussvertrauen» heisst, wenn zwei Ansprüche kollidieren. Und für Mitarbeiterbeurteilungen gilt Reichenbachs Vorbehalt mit voller Kraft: Wer Zuversicht und Heiterkeit auf einer Skala von niedrig bis hoch beurteilt, beurteilt nicht die Tugend, sondern deren Inszenierung – was mit Kompetenzen nach Reichenbach möglich ist («Heilige im Urteilen» und «Halunken im Handeln», S. 100), mit Tugenden nicht.

Einordnung

Reichenbach argumentiert gegen Klieme und die Bildungsstandards nicht empirisch, sondern begriffsanalytisch, und er räumt ein, dass die enge Fassung des Kompetenzbegriffs für fachliche Ziele «mit gutem Grund» erfolgt (S. 47). Seine Kritik gilt der Übertragung auf das Personsein der Lehrperson. Der Lehrplan 21 und die Leitbild-Praxis der Schulen sind davon nicht widerlegt, aber befragt: Was in ihnen Tugend heissen müsste, heisst Kompetenz – und verliert dabei die Unbedingtheit, die eine Tugend ausmacht.

Verbindungen

Literatur