Dissenstauglichkeit und Distanzierungsrechte
Schulentwicklung lebt von Beteiligung: Steuergruppen, Konvente, Vernehmlassungen, «alle ins Boot holen». Roland Reichenbach setzt dagegen zwei Sätze, die in keinem Beteiligungskonzept stehen. Der erste: «Man kann sich in ethisch bedeutsamen Fragen nicht einigen» – die Frage ist deshalb nicht, «wie man zu ethischem Konsens kommt, sondern wie mit ethischem Dissens umgegangen und gelebt werden kann» (2013, S. 58). Der zweite: Mitreden können ist fundamental, «aber auch nicht mitreden zu müssen ist fundamental. Deshalb sind die Distanzierungsrechte gleichbedeutend wie die Partizipationsrechte» (S. 59).
Mit Dissens leben ist eine Tugend
Reichenbach zitiert Max Planck: «Es gibt Dinge, über die wir uns einigen können, und wichtige Dinge»; Gutmann und Thompson: «Moral disagreement is here to stay»; Hermann Lübbe: «Mehrheit statt Wahrheit» (S. 59). Demokratie ist die Lebensform, «die nicht mit Konsens rechnet» – und daraus folgt die Hierarchie der Fähigkeiten: «deshalb sind zwar Konsenskompetenzen sehr bedeutsam, aber nicht ausschlaggebend. Ausschlaggebend ist die Fähigkeit, mit Dissens zu leben. Das ist keine Kompetenz, sondern eine Tugend, eine Bereitschaft, eine Aufgabe und ein Mühsal» (S. 59). Toleranz heisst dann nicht, «für Anderes und Andere ‹offen› zu sein, sondern vielmehr Zustände und Verhaltensweisen zu erdulden, die man ablehnt» – und sie ist «jedes Mal eine neue Leistung, die schwer zu erbringen ist – darin liegt der große Unterschied zur Kompetenz!» (S. 59).
Im Kapitel zur Demokratie wird daraus ein Begriffspaar. Konsenskompetenzen gibt es – Argumentieren, soziale Perspektivenübernahme –, aber es macht «kaum Sinn, von ‹Dissenskompetenzen› zu sprechen, vielmehr kann man Dissenstauglichkeit im Grunde nur in einer Tugendsprache ausdrücken» (S. 102). Die Schule kann und soll Konsenskompetenzen fördern; «die demokratische Gesellschaft hängt allerdings weniger von diesen ab als von der Dissenstauglichkeit ihrer Bürgerinnen und Bürger – diese primär affektive Leistung muss von den meisten, wenn nicht von allen immer wieder erbracht und gezeigt werden, obwohl man dazu oft nicht fähig ist» (S. 102). Demokratie ist «die Lebensform des Konfliktes und der Dissensrechte» (S. 90), und ihre Leistung besteht nicht darin, Probleme zu lösen, sondern «bestimmte Konflikte als berechtigt erscheinen zu lassen und mit den unlösbaren Problemen auf halbwegs ‹gesittete› Weise zu leben» (S. 101).
Was hilft: Beratung statt Einigung
Reichenbachs Beispiel ist die Verantwortung: Alle nicken, wenn man sagt, man müsse sie übernehmen; niemand einigt sich, worin sie im konkreten Fall besteht. Was bei dieser Ratlosigkeit hilft, ist nicht das Verfahren zur Einigung, sondern «kollektive Deliberation, gemeinsame Erwägungspraxis, Beratungs- und Fragegemeinschaft. Das sind die Modi, kluge, möglichst situationsangemessene Lösungen zu finden, die zwar nie ideal sind, einfach deshalb, weil es die Welt auch nicht ist: Phronesis als soziale Praxis» (S. 59). Die Beratung zielt nicht auf Konsens; sie klärt, worüber man uneins bleibt, und macht die Entscheidung tragbar, die trotzdem fallen muss.
Für die Schulleitung
Die Übertragung ist eigene Anwendung. Erstens korrigieren die Distanzierungsrechte die Beteiligungsdoktrin: Zug vor Druck und Steuergruppen setzen darauf, dass Beteiligung Zustimmung erzeugt – Reichenbach erinnert daran, dass nicht jede Lehrperson in jeder Arbeitsgruppe sitzen muss und dass das Recht, sich herauszuhalten, dieselbe Würde hat wie das Recht, mitzureden. Wer Beteiligung erzwingt, erzeugt Pseudopartizipation. Zweitens ist ein Kollegium, das Dissens aushält, mehr wert als eines, das Konsens vortäuscht; Konfliktmanagement beginnt mit der Einsicht, dass manche Konflikte berechtigt und unlösbar sind und gesittet ausgehalten werden müssen. Drittens ist die Intervision die Beratungs- und Fragegemeinschaft, die Reichenbach meint – nicht der Ort, an dem man sich einigt, sondern der, an dem man klug wird, ohne sich zu einigen. Und viertens gilt für die Schulleitung selbst: Nach der Vernehmlassung entscheidet sie unter Dissens, und das ist kein Scheitern der Partizipation, sondern ihre Normalform.
Einordnung
Reichenbach argumentiert republikanisch und gegen die deliberative Demokratietheorie, deren Konsensziel er mit Lyotards Widerstreit für unerreichbar hält. Die Partizipationsforschung würde einwenden, dass Beteiligung Akzeptanz und Qualität von Entscheidungen empirisch verbessert; das bestreitet Reichenbach nicht. Er bestreitet, dass die Fähigkeit, das Ergebnis zu tragen, eine Kompetenz ist, die man schulen kann – sie bleibt eine Tugend, «eine Aufgabe und ein Mühsal».
Verbindungen
- Zug vor Druck: die Strategie des Überzeugens – die Beteiligungsdoktrin, die durch die Distanzierungsrechte begrenzt wird.
- Steuergruppen als Schulentwicklungs-Motor – wer in der Steuergruppe sitzen muss und wer nicht.
- Partizipation und Empowerment – Partizipation als Recht, nicht als Pflicht.
- Supervision und Intervision – die Beratungs- und Fragegemeinschaft als Phronesis.
- Konfliktmanagement an Schulen – berechtigte, unlösbare Konflikte gesittet aushalten.
- Gladiatoren, Zuschauer und Apathische – wer sich heraushält, ist nicht apathisch.
- Gelingensbedingungen multiprofessioneller Teams – Dissens in Teams als Normalfall.
- Tugend oder Kompetenz: Reichenbachs Leitbild-Kritik – warum Dissenstauglichkeit keine Kompetenz sein kann.
- Zivilität und Anstand als Schulaufgabe – die Zivilität, die das Aushalten gesittet macht.
Literatur
- Reichenbach, R. (2013). Für die Schule lernen wir. Plädoyer für eine gewöhnliche Institution. Seelze: Kallmeyer in Verbindung mit Klett. – Prämisse 2, Planck, Gutmann & Thompson, Lübbe, Distanzierungsrechte, mit Dissens leben, Toleranz, Phronesis als soziale Praxis S. 58 f.; Lebensform des Konfliktes S. 90; unlösbare Probleme gesittet leben S. 101; Konsenskompetenzen und Dissenstauglichkeit S. 102. Druckseite = PDF-Seite − 2.
Verweise auf diese Seite
- Gladiatoren, Zuschauer und Apathische Zettelkasten
- Roland Reichenbach Namen
- Zivilität und Anstand als Schulaufgabe Zettelkasten