Supervision und Intervision
Supervision und Intervision sind die beiden zentralen formalisierten Reflexionsformate für Lehrpersonen und Schulleitungen. Die LCH-Berufsethik 2024 (S. 31 c) nennt sie explizit als professionelle Unterstützungsangebote: «Wir reflektieren unser professionelles Handeln. Wir nutzen bei Bedarf Unterstützungsangebote wie Super- und Intervision.» Diese Note klärt die Begriffe, stellt die zentralen methodischen Linien der Intervisionspraxis gegenüber – die beiden kontrastierenden deutschen Schulen nach Tietze und Schlee sowie die integrative Schweizer Praxis-Synthese nach Lippmann –, ordnet sie in die Schweizer Beratungs-Landschaft ein und zeigt, wie sie in einem schulischen Qualitätskonzept verankert werden – mit Bezug zum TG-Qualitätsrahmen.
Begriffsklärung – das Reflexionsformat-Spektrum
In der Schul-Praxis werden mehrere Reflexions- und Beratungsformate oft vermischt. Saubere Differenzierung:
| Format | Setting | Leitung | Zielrichtung | Anwendung |
|---|---|---|---|---|
| Supervision | Einzel-, Gruppen- oder Teamsetting | externe:r qualifizierte:r Supervisor:in (in CH meist BSO-zertifiziert) | Reflexion der beruflichen Arbeit, Entwicklung fachlicher und psychosozialer Kompetenzen | bei komplexen Fällen, Konflikten, Belastungssituationen, kontinuierlich oder anlassbezogen |
| Intervision | Gruppensetting (4–8 Pers.) | rotierende Moderation aus der Gruppe selbst | strukturierte kollegiale Fallreflexion | regelmässig (z. B. quartalsweise), für Routine-Reflexion und kollegialen Austausch |
| Coaching | meist Einzelsetting | externe:r Coach | ziel- und lösungsorientierte Entwicklung individueller Performance | bei spezifischen Zielen oder Übergängen (z. B. Berufseinstieg SL) |
| Mentoring | Eins-zu-eins | erfahrene:r Berufskolleg:in (intern oder extern) | Erfahrungstransfer, Berufseinstiegs-Begleitung | strukturierte Berufseinführung neuer Lehrpersonen / SL |
| Kollegiale Hospitation | Eins-zu-eins | gegenseitig | gegenseitige Beobachtung im Unterricht, geteilte Reflexion | als Ergänzung zur SL-Hospitation, peer-to-peer |
| Professionelle Lerngemeinschaft (PLG) | Team / Stufe / Schule | gemeinsam, oft mit Steuergruppe | gemeinsamer Aufbau professionellen Wissens, evidence-basierte Schulentwicklung | als umfassendes Schulentwicklungs-Format |
Der entscheidende Unterschied zwischen Supervision und Intervision liegt in der Leitung: Supervision ist extern und qualifiziert geleitet, Intervision ist kollegial-strukturiert ohne externe Leitung.
Supervision – das BSO-Verständnis
Der Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung (BSO) ist der relevante Schweizer Verband. Er definiert Supervision wie folgt:
«Mit Supervision bezeichnen wir personenorientierte Beratungsansätze, welche die Reflexion der Arbeit und die Entwicklung von fachlichen und psychosozialen Kompetenzen zum Ziel haben und sich zudem grundsätzlich an alle Mitarbeitenden wenden.»
Historische Wurzeln
Laut BSO entstand Supervision im Rahmen der Sozialarbeit, mit dem Ziel, Arbeits- und Teamprozesse zu verbessern. Sie ist damit aus einer anderen Tradition als das aus dem Sport stammende Coaching (Einzelpersonen-fokussiert) oder die aus der Systemtheorie kommende Organisationsberatung (Gesamtsystem-fokussiert).
Formen
- Einzelsupervision – Reflexion der eigenen Berufspraxis im Eins-zu-eins-Setting
- Teamsupervision – ein bestehendes Team reflektiert Arbeits- und Beziehungsprozesse
- Gruppensupervision – verschiedene Personen aus unterschiedlichen Arbeitskontexten kommen zusammen, oft mit einem gemeinsamen Berufs-Schwerpunkt
- Fallsupervision – Fokus liegt auf konkreten Fällen aus der Berufspraxis
Kompetenzprofil der Supervisor:innen
Nach BSO-Standards müssen Supervisor:innen drei Kernkompetenz-Kategorien nachweisen (Beratungsformate BSO):
- Fachkompetenz: Grundlagenwissen über personale und soziale Systeme, Beratungswissen, Berufserfahrung, Feldkenntnisse
- Methodenkompetenz: Wahrnehmen, Einordnen, Reflektieren, Intervenieren in komplexen Situationen
- Selbst- und Sozialkompetenz: Reflexionsfähigkeit, Rollenhandeln, persönliche Entwicklung
Qualitätssicherung
BSO-Mitglieder unterstehen seit dem 1. April 2005 einem Qualitätssicherungs-Reglement (Reglement Qualitätssicherung BSO), das Konzept-Schriftlichkeit, kontinuierliche Weiterbildung und ethische Standards verbindlich macht. Plus die BSO-Ethikrichtlinien – Pendant zur LCH-Berufsethik, aber für Beratende.
Intervision – methodische Hauptlinien
Intervision ist die kollegiale Schwester der Supervision: strukturierte Fallreflexion in einer Peer-Gruppe, ohne externe:n Berater:in. Sie wird im BSO-Universum nicht direkt thematisiert (BSO organisiert die professionellen Berater:innen), ist aber in der Schul-Praxis ein zentrales Werkzeug.
Im deutschsprachigen Raum stehen sich zwei methodische Schulen gegenüber, die unterschiedliche Akzente setzen: das Hamburger Modell nach Tietze und das KoBeSu-Verfahren nach Schlee. Beide sind etabliert, beide gut erforscht – aber sie unterscheiden sich in Phasenstruktur, Grad der Ritualisierung und beratungs-theoretischer Grundausrichtung. Als dritte, im Schweizer Kontext zentrale Linie kommt die integrative Praxis-Synthese nach Lippmann hinzu: Sie fasst Intervision konsequent als kollegiales Coaching und stellt einen breiten, gruppendynamisch fundierten Methodenfundus bereit.
Hamburger Modell nach Tietze
Tietze (Tietze & Schulz von Thun 2010) hat das wohl meist-rezipierte Modell der kollegialen Beratung im deutschsprachigen Raum entwickelt. Es ist schlanker und flexibler als das KoBeSu-Verfahren und folgt einem 6-Phasen-Ablauf:
- Casting: Rollen verteilen (Fallgeber:in, Moderator:in, Berater:innen, ggf. Beobachter:in)
- Spontanerzählung: Fallgeber:in schildert das Anliegen ohne Unterbrechung (5 Minuten)
- Schlüsselfrage: Fallgeber:in formuliert die konkrete Frage / das Anliegen
- Methodenwahl: Gruppe wählt Reflexionsmethode (Brainstorming, Resonanzrunde, Sechs-Hüte u. a.)
- Beratung: Berater:innen entwickeln Hypothesen, Ideen, Vorschläge; Fallgeber:in hört zu
- Resonanz und Abschluss: Fallgeber:in äussert, was hilfreich war; gemeinsamer Abschluss
Typische Sitzungsdauer: 60–90 Minuten pro Fall, idealtypisch zwei bis drei Fälle pro Treffen, mit fester Gruppe von vier bis acht Personen, monatlich oder zweimonatlich.
KoBeSu-Verfahren nach Schlee
Schlee (Schlee 2019, 4. erw. Aufl.) hat ein stärker ritualisiertes Verfahren entwickelt: «Kollegiale Beratung und Supervision (KoBeSu)». Es richtet sich explizit an pädagogische Berufe und arbeitet mit zwei klar getrennten Hauptphasen, eingerahmt durch vorbereitende und abschliessende Tätigkeiten.
Vorbereitung – «Obenauf-Runde»: Die Chairperson (zentrale Rolle bei Schlee) gibt einen Sprechstein in die Runde, mit der Frage «Was liegt bei Dir zur Zeit obenauf?» (Bildmetapher: aus dem Stapel unerledigter Aufgaben wird die dringendste nach oben gelegt). Jedes Gruppenmitglied schildert in knappen Sätzen sein zentrales Anliegen. Daraus wird die ratsuchende Person für diese Sitzung ausgewählt.
Phase 1 – «Sicherheit und Vertrauen» (bis zu 45 Minuten): Die ratsuchende Person stellt ihr Obenauf-Thema ausführlich dar. Die Gruppenmitglieder hören anteilnehmend zu, ohne Ratschläge, Tipps oder Tröstungen. Diese Phase schafft den geschützten Raum, in dem sich die ratsuchende Person mit ihrem Anliegen sammeln und es entfalten kann.
Phase 2 – «Skepsis und Konfrontation»: Konfrontation mit den Annahmen und Prämissen der ratsuchenden Person – nicht durch Ratschläge, sondern durch methodische Konfrontationsformen (etwa Hypothesenbildung, Spiegelungen, Reframings). Schlee betont: «Ratschläge, Tipps und Tröstungen werden explizit vermieden», weil die Selbstklärung der ratsuchenden Person im Zentrum steht – das ermöglicht Lösungen erster und zweiter Ordnung (also nicht nur Verhaltens-, sondern auch Annahmen-Änderungen).
Abschluss: Die Chairperson dankt allen Beteiligten. Wichtig laut Schlee: «Keine ausführlichen Erfolgsmeldungen einfordern» und «unbedingt die Vertraulichkeit beachten». Statt nach Erfolg fragt die Chairperson, ob die ratsuchende Person es bereue, ihr Obenauf-Anliegen geteilt zu haben – das hält den Reflexionsraum offen.
Gruppengrösse bei Schlee: 5–8 Personen, anfangs häufigere Treffen, mit zunehmender Erfahrung weniger.
Praxis-Synthese nach Lippmann – Intervision als kollegiales Coaching
Lippmann (Lippmann 2013, 3. überarb. Aufl.) verfolgt einen anderen Zugang als Tietze und Schlee: kein einzelnes, scharf umrissenes Verfahren, sondern eine integrative Praxis-Synthese. Er fasst Intervision ausdrücklich als Form des kollegialen Coachings und merkt an, dass die deutschsprachige Intervisions-Literatur zur Zeit der Abfassung noch dünn gesät war – sein Werk füllt diese Lücke und ist im Schweizer Raum eine verbreitete Referenz.
Grundmodell in 6 Phasen (von Lippmann selbst als «Zusammenschnitt» verbreiteter, strukturell ähnlicher Abläufe beschrieben – nicht als Dogma):
- Individuelle Vorbereitung und Erhebung der aktuellen Anliegen
- Situationsschilderung, Klärung von Fragen und der Zielsetzung
- Situationsanalyse und Hypothesenbildung
- Lösungserarbeitung – Handlungsalternativen ausdenken und erproben
- Entscheidungshilfen, Stellungnahme der fallbringenden Person
- Auswerten, Ergebnisse sichern und abschliessen
Der eigentliche Reichtum liegt in der «Anregungspalette»: Zu jeder Phase bietet Lippmann variierbare Methoden an – darunter der Problemlösungszyklus, ein Konfliktbearbeitungsmodell in Anlehnung an das Harvard-Konzept, die «4-Wandblätter»- und «Stop-and-go»-Methode, Coaching mit Beobachtung und das Reflecting-Team, dazu Visualisierungs- und systemische Werkzeuge (Mindmapping, Fischgrät-Diagramm, Problembaum, Systemanalyse, Beziehungslandkarte) sowie lösungs- und ressourcenorientierte Fragetechniken. Das macht das Buch vor allem als Methoden-Fundus wertvoll.
Die zweite Besonderheit: Lippmann fundiert die Praxis ausführlich in der Arbeitsfähigkeit von Gruppen. Sein Argument: Der Erfolg kollegialer Beratung hängt von der Qualität der Gruppe ab. Entsprechend behandelt er Gruppenstrukturen und -prozesse, ihre Klippen und Grenzen sowie konkrete Arbeitsvereinbarungen, Regeln und Reflexionshilfen – jener gruppendynamische Unterbau, den Tietze und Schlee weniger ausführen. Für die Schulleitung ist genau das nützlich: Die Methodenpalette ist der Fundus, aus dem eine Intervisionsgruppe je nach Anliegen wählt, und die Gruppendynamik-Kapitel helfen, eine Gruppe überhaupt arbeitsfähig aufzusetzen.
Tietze, Schlee und Lippmann im Vergleich
| Hamburger Modell (Tietze) | KoBeSu-Verfahren (Schlee) | Praxis-Synthese (Lippmann) | |
|---|---|---|---|
| Phasenanzahl | 6 Phasen | 2 Hauptphasen plus Rahmen | 6 Phasen (integrativer «Zusammenschnitt») |
| Ritualisierung | mittel – Phasen klar, aber sprachlich frei | hoch – Rituale, Sprechstein, klare Phasennamen, vorgegebene Formulierungen | niedrig – flexibel, Methoden als «Anregungspalette» |
| Rolle der Leitung | Moderation rotiert | feste «Chairperson» pro Sitzung | Moderation rotiert |
| Lösungsorientierung | direkt – Ratschläge, Vorschläge, Ideen | indirekt – Konfrontation mit Annahmen statt Ratschlägen | lösungs- und ressourcenorientiert, methodenoffen |
| Theoretische Basis | pragmatisch-eklektisch, Personalentwicklung, Subjektive Theorien | subjekttheoretisch-konstruktivistisch, mit Schwerpunkt Annahmen-Veränderung | gruppendynamisch fundiert, systemisch-eklektisch |
| Zielgruppe | breit, alle Berufsfelder | speziell pädagogische Berufe | breit, viele Berufsfelder |
| Lernkurve | flacher, schneller einsetzbar | steiler, braucht Einübung der Rituale | flach – Methoden einzeln adaptierbar |
| Verbreitung in CH-Schulen | sehr verbreitet, oft als «Standard» | weniger verbreitet, aber in der Lehrerbildung etabliert | verbreitete Schweizer Referenz zur Intervision |
Alle drei sind etabliert und praxiserprobt. Die Auswahl zwischen den beiden Schulen hängt vom Reifegrad der Gruppe und vom Schul-Kontext ab: Eine neu zusammengesetzte Gruppe profitiert oft vom strukturierteren KoBeSu, eine eingespielte Gruppe arbeitet effizienter mit dem schlankeren Hamburger Modell. Lippmann steht quer dazu als Methoden- und Gruppendynamik-Repertoire – eine Schweizer Referenz, aus der sich beide Schulen speisen lassen.
Stärken und Grenzen gegenüber Supervision
| Stärken | Grenzen | |
|---|---|---|
| Intervision | Keine Kosten ausser Arbeitszeit; tiefe Feldkenntnis der Peers; flache Hierarchie; nachhaltige Beziehungs-Pflege im Team | Kein:e fachliche:r Begleiter:in; Gruppendynamik kann verzerren; bei schweren Krisen / Konflikten überfordert |
| Supervision | Externe Perspektive; Methoden-Tiefe; Belastungsschutz durch Schweigepflicht der externen Leitung; Konflikt-Bearbeitung möglich | Kosten; Terminkoordination; Distanz zur konkreten Schule |
Klassische Kombination: Intervision für die laufende Reflexion ergänzt durch Supervision für komplexe Fälle und Krisensituationen.
Wirksamkeitsforschung – evidenzbasierte Argumentation
Für die Q-Konzept-Argumentation entscheidend: Kollegiale Beratung ist empirisch gut belegt. Tietzes Dissertation (Tietze 2010, VS Verlag) ist das wissenschaftliche Schwesterwerk seines Praxisbuchs und liefert die Wirkungs-Evidenz.
Tietze untersucht systematisch zwei Wirkungsdimensionen kollegialer Beratung:
- Wirkprozesse bezogen auf berufliche Handlungskompetenzen – also die fachlich-methodische Entwicklung der Teilnehmenden
- Wirkprozesse bezogen auf berufliche Beanspruchung – also Entlastung, Belastungsmanagement, Burnout-Prävention
Die theoretische Verankerung erfolgt mehrfach gestützt: Modelllernen (Bandura), Erfahrungsbasiertes Lernen (Kolb), Aktionslernen (Revans), Forschungsprogramm Subjektive Theorien (Groeben/Scheele) – ein breites theoretisches Fundament, das die Wirkungs-Mechanismen erklärbar macht.
Mit Bezug auf Tietzes Dissertation kann ein schulisches Q-Konzept Supervision/Intervision nicht nur als plausible Massnahme begründen, sondern als empirisch belegte Personalentwicklungs-Massnahme mit Wirkungen auf zwei Schlüsselgrössen (Handlungskompetenz und Beanspruchung).
Ergänzend liefert Asam-van den Boogaart (2022) eine aktuelle Evaluationsstudie mit Fokus auf die Elementarpädagogik: Für die Zyklus-1-Stufe (Kindergarten, Unterstufe) ist das die spezifischste verfügbare Wirksamkeitsquelle.
Verankerung im schulischen Qualitätskonzept
Für das schulische Qualitätskonzept gibt es vier Verankerungs-Stellschrauben:
1. Verbindlichkeit und Periodizität
Das Q-Konzept sollte regeln:
- Intervision: empfohlen oder verbindlich, Frequenz (z. B. monatlich, quartalsweise), Gruppengrösse, Dauer, ggf. methodische Ausrichtung (Hamburger Modell oder KoBeSu)
- Supervision: Anlässe (Belastung, Konflikt, Beschwerde, Berufseinstieg), Stundenkontingent pro Person/Jahr
Beispiel-Norm: «Alle Lehrpersonen nehmen an mindestens einer Intervisionsgruppe teil (4–6 Termine pro Schuljahr). Bei besonderen beruflichen Belastungen oder auf Antrag stehen pro Lehrperson bis zu 8 Stunden externe Supervision pro Schuljahr zur Verfügung.»
2. Auswahl der Supervisor:innen
Im Q-Konzept als Standard verankern: Externe Supervisor:innen müssen BSO-zertifiziert sein (oder gleichwertige Qualifikation nach Sozialarbeit/DGSv). Damit ist die fachliche und ethische Grundlage gesichert (BSO-Ethikrichtlinien).
3. Vertraulichkeit und Datenfluss
Zentraler Punkt für die Akzeptanz:
- Was wird der SL berichtet, was nicht?
- Wie wird mit sensiblen Inhalten umgegangen?
- Was geht in die Personaldokumentation, was nicht?
Faustregel: Supervision und Intervision sind grundsätzlich vertraulich – die SL erhält keine inhaltlichen Rückmeldungen, sondern höchstens Teilnahmebestätigungen. Diese Trennung ist Voraussetzung dafür, dass Lehrpersonen das Format überhaupt nutzen. Schlee betont in diesem Zusammenhang: «Unbedingt die Vertraulichkeit beachten» – das ist nicht Empfehlung, sondern Voraussetzung.
4. Finanzierung
Das Q-Konzept sollte regeln, wer welche Kosten trägt. Übliche Schweizer Modelle:
- Intervisionszeit wird als Arbeitszeit anerkannt
- Supervisionskosten werden ganz oder teilweise vom Schulträger getragen (im Rahmen der Weiterbildungs-Budgets)
- In den meisten Kantonen sind Supervisionskosten als Weiterbildung anerkannt
Bezug zum TG-Qualitätsrahmen
Im Qualitätsrahmen Volksschule Thurgau sind Supervision und Intervision nicht explizit benannt, aber strukturell vorgesehen:
- Qualitätsbereich Führung, Merkmal 6 Qualitätskultur: Supervision/Intervision sind die naheliegenden Reflexionsformate, die «konzeptionelle Grundlagen zum Führungs- und Qualitätskreislauf» konkretisieren (Führungskreislauf und Qualitätskreislauf im TG-Qualitätsrahmen)
- Reflexion vs. Evaluation (S. 5 TG-Rahmen): Intervision gehört eindeutig in die Reflexions-Kategorie; Supervision auch, mit externer Begleitung
- Merkmal 8 Personalführung: Supervision ist ein Werkzeug der Personalentwicklung, das die SL anbieten und vermitteln kann
Bedeutung für die Schulleitung
Sechs konkrete Aufgaben:
- Q-Konzept verankern: Supervision/Intervision explizit benennen, mit Periodizität, Vertraulichkeitsregeln, Finanzierung, methodischer Ausrichtung
- Kontakt-Pool aufbauen: Eine kleine Liste von BSO-zertifizierten Supervisor:innen mit Schul-Erfahrung pflegen, an die Lehrpersonen verwiesen werden können
- Intervisionsgruppen ermöglichen: Zeitliche Räume, klare Strukturen (Moderation rotiert), Methodenfundus mit beiden Hauptlinien (Tietze für Routine, Schlee für anspruchsvollere Fragen)
- Vertraulichkeit schützen: Klar kommunizieren, dass SL keine inhaltlichen Rückmeldungen aus Supervision/Intervision erhält – das ist die Voraussetzung, dass die Formate funktionieren
- Eigene Reflexion sichern: Die SL selbst braucht Supervision, idealerweise mit anderen SL aus anderen Schulen (peer group), die nicht im eigenen Kollegium sind
- Mit Personalentwicklung verzahnen: Supervision/Intervision ergänzen das MAG und das Personalführungskonzept; sie ersetzen es nicht
Stolpersteine
Was schiefgehen kann:
- Verschmelzung mit Führung: Wenn die SL inhaltliche Rückmeldungen aus der Supervision/Intervision erwartet, brechen die Formate als Reflexionsraum zusammen
- Pflicht ohne Methodik: Verbindliche Intervision ohne klare Methodik wird zur «Pflichtveranstaltung mit Kaffee», die nichts bringt. Bei der Einführung sollte ein etabliertes Modell (Tietze oder Schlee) übernommen, nicht selbst erfunden werden
- Verwechslung mit Coaching: Supervision adressiert die Person in ihrer beruflichen Rolle; Coaching ist enger ziel-/lösungsorientiert. Wer Coaching erwartet, ist von Supervision oft enttäuscht
- Krisen ohne Supervision: Schwere Belastungen, Konflikte oder Beschwerden bleiben in der Intervision oft unbearbeitet, weil die fachliche Begleitung fehlt – hier muss die SL Supervision aktiv vermitteln
Verbindungen
- bso-2021-beratungsformate-bso-8mpljcj8 – Schweizer Kerndokument mit Definitionen und Kompetenzprofilen
- bso-2020-ethikrichtlinien-bso-gcdkmvda – berufsethische Grundlage der Beratenden, komplementär zur LCH-Berufsethik
- bso-2021-reglement-qualitaetssicherung-xww8rniw – Q-Standards für BSO-Mitglieder
- tietze-thun-2010-kollegiale-beratung-5cfpwr4s – Praxisbuch zum Hamburger Modell, Standardwerk im deutschsprachigen Raum
- tietze-2010-wirkprozesse-und-personenbezogene-wirkungen-von-kollegialer-7j7dutza – wissenschaftliches Schwesterwerk: empirische Belege zu Handlungskompetenz und beruflicher Beanspruchung
- schlee-2019-kollegiale-beratung-und-supervision-fuer-paedagogische-w7ggbqdk – alternative methodische Hauptlinie für pädagogische Berufe (KoBeSu-Verfahren)
- lippmann-2013-intervision-kollegiales-coaching-professionell-gestalten-km5h9xul – dritte, Schweizer Linie: Intervision als kollegiales Coaching, mit breitem Methodenfundus und Gruppendynamik-Grundlagen
- asam-van-den-boogaart-2022-kollegiale-beratung-an-institutionen-der-elementarpaedagogik-ptrzmpzz – aktuelle Evaluationsstudie mit Elementarstufen-Fokus
- Qualitätskreislauf TG – Supervision/Intervision als formalisierte Reflexionsformate im Q-Kreislauf
- Qualitätsbereich Führung (TG) – konkretisiert Merkmal 6 (Qualitätskultur) und Merkmal 8 (Personalführung)
- Führungskreislauf und Qualitätskreislauf im TG-Qualitätsrahmen – konzeptionelle Einordnung der Reflexionsformate im TG-Rahmen
- Reflexion vs. Evaluation – die TG-Unterscheidung – methodische Differenzierung; Supervision/Intervision sind Reflexionsformate, nicht Evaluationen
- Schulleitung – die Schulleitung als Vermittlerin und Adressatin (für sich selbst) der Formate
- Schulleitung und sonderpädagogische Massnahmen – besonders im sonderpädagogischen Kontext sind Supervision/Intervision wichtige Entlastungs- und Klärungsformate
- Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument – das MAG ist das hierarchische Pendant; Supervision/Intervision arbeiten ausserhalb der Hierarchie
- Personalentwicklung im Management – das Personalführungskonzept rahmt die Reflexionsformate
- 360°-Feedback im Q2E-Modell – verwandtes Reflexionsinstrument, aber strukturierter und formaler
Literatur
- Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung BSO (2021). Beratungsformate BSO. Coaching · Supervision · Organisationsberatung. www.bso.ch
- BSO (2020). Ethikrichtlinien des Berufsverbands für Coaching, Supervision und Organisationsberatung BSO. www.bso.ch
- BSO (2021). Reglement bso | Qualitätssicherung und Entwicklung. www.bso.ch
- Tietze, K.-O. & Schulz von Thun, F. (2010). Kollegiale Beratung. Problemlösungen gemeinsam entwickeln. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt. (Standardwerk zum Hamburger Modell)
- Tietze, K.-O. (2010). Wirkprozesse und personenbezogene Wirkungen von kollegialer Beratung. Theoretische Entwürfe und empirische Forschung. Wiesbaden: VS Verlag. (Dissertation Universität Hamburg 2009; wissenschaftliche Wirkungsforschung)
- Schlee, J. (2019). Kollegiale Beratung und Supervision für pädagogische Berufe. Hilfe zur Selbsthilfe, ein Arbeitsbuch (4. erw. Aufl.). Stuttgart: Kohlhammer. (KoBeSu-Verfahren)
- Lippmann, E. D. (2013). Intervision. Kollegiales Coaching professionell gestalten (3., überarb. Aufl.). Berlin/Heidelberg: Springer. (Schweizer Praxis-Synthese: 6-Phasen-Grundmodell, breite Methodenpalette, Gruppendynamik-Grundlagen)
- Asam-van den Boogaart, E. (2022). Kollegiale Beratung an Institutionen der Elementarpädagogik. Münster: Waxmann. (Evaluationsstudie für Elementarstufe)
- LCH (2024). Berufsleitbild und Berufsethik, insb. S. 31 c («Verantwortung gegenüber der Profession»).
- VSLCH (2015). Berufsleitbild Schulleitung, mit Bezügen zur Reflexionspraxis.
- Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung [BSO] (Hrsg.) (2021). Beratungsformate BSO.
- Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung [BSO] (Hrsg.) (2020). Ethikrichtlinien BSO.
- Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung [BSO] (Hrsg.) (2021). Reglement Qualitätssicherung.
- Tietze, K. O. & Thun, F. S. v. (2010). Kollegiale Beratung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
- Tietze, K. O. (2010). Wirkprozesse und personenbezogene Wirkungen von kollegialer Beratung. Theoretische Entwürfe und empirische Forschung. Wiesbaden: VS. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92155-6
- Schlee, J. (2019). Kollegiale Beratung und Supervision für pädagogische Berufe. Hilfe zur Selbsthilfe, ein Arbeitsbuch (4. erw. Aufl.). Stuttgart: Kohlhammer. https://doi.org/10.17433/978-3-17-032959-1
- Lippmann, E. D. (2013). Intervision. Kollegiales Coaching professionell gestalten (3., überarb. Aufl.). Berlin: Springer.
- Asam-van den Boogaart, E. (2022). Kollegiale Beratung an Institutionen der Elementarpädagogik. Münster: Waxmann.
Verweise auf diese Seite
- Die 4 Bewegungen schulischer Führung Zettelkasten
- Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument Zettelkasten
- Selbstführung in der pädagogischen Profession Zettelkasten
- Selbstwirksamkeitserwartung (Bandura) Zettelkasten