🕸️
Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument

Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument

Das regelmässige Gespräch zwischen Schulleitung und Lehrperson ist eines der zentralen Führungsinstrumente. Aber bereits beim Begriff beginnt eine Unschärfe, die in der Praxis oft unbemerkt bleibt: «MAB», «MAG», «Mitarbeitendengespräch», «Personalbeurteilung» – sie meinen nicht alle dasselbe. Wer sich auf Dubs (2019) stützt, bekommt eine andere konzeptionelle Architektur vorgesetzt als die in der Schweizer Verwaltungspraxis verbreitete.

Begriffsklärung: Dubs vs. Schweizer Praxis

Dubs verwendet die Begriffe «Mitarbeitergespräch» und «Mitarbeitendengespräch» nicht. Stattdessen differenziert er in Kap. 9 «Unterstützungsprozesse I: Prozess der Personalarbeit», Sektion 3 «Personalbeurteilung» (S. 234 ff.) zwei verschiedene Gespräche mit unterschiedlichen Funktionen:

Dubs-BegriffSektion (S.)Zweck
Beratungsgespräch3.4.2 (S. 248)Im Anschluss an einen besuchten Unterricht, beschränkt auf Erkenntnisse aus diesem konkreten Beobachtungsfall
Beurteilungsgespräch3.4.3 (S. 250)Umfassende Beurteilung einer Lehrkraft über ihre Leistungen insgesamt

Dubs schreibt explizit (S. 250):

«Beratungsgespräche werden im Anschluss an besuchten Unterricht durchgeführt und beschränken sich auf Erkenntnisse aus diesem beobachteten Unterricht. Beurteilungsgespräche dienen einer umfassenden Beurteilung einer Lehrkraft über ihre Leistungen insgesamt.»

Die in der Schweizer Verwaltungspraxis verbreiteten Modelle MAG (Mitarbeitendengespräch) und MAB (Mitarbeitendenbeurteilung) – wie sie in den kantonalen Volksschulgesetzgebungen ZH (LPG/LPVO), TG (RSV) und SG (VPVL) ausformuliert sind – vereinen typischerweise beide Funktionen in einem Gespräch pro Jahr. Das ist verwaltungstechnisch effizient, entspricht aber nicht Dubs' konzeptioneller Empfehlung.

Dubs' Kern: Trennung statt Spannungsbewältigung

Die in der Sekundärliteratur populäre Formulierung «Spannung zwischen Förderung und Beurteilung, die nicht aufzulösen, sondern zu gestalten ist», beschreibt eine andere Position als die von Dubs. Bei Dubs wird die Spannung gerade durch die strukturelle Trennung beider Gespräche bearbeitet – nicht in einem Gespräch unter Spannung gehalten.

Plus Dubs' klare Verantwortungs-Position (S. 250): «Alle Beurteilungsgespräche sind grundsätzlich vom Schulleiter oder der Schulleiterin zu führen, weil sie die Verantwortung für die Entwicklung der Schule tragen.» Auch Beratungsgespräche nach Unterrichtsbesuchen sollen soweit möglich die Schulleitung selbst führen; in grossen Schulen kann die Delegation an Abteilungsleiter oder Fachvorstände nötig werden – mit Belastungs-Caveat (S. 250) und einem Hinweis auf die «Skepsis der Lehrerschaft» gegenüber solcher Delegation (Steingruber 2014).

Vorbereitung und Gesprächsführung (Dubs S. 251)

Dubs widmet der Vorbereitungsdisziplin einen eigenen Punkt. Wörtlich (S. 251):

«Das Beratungsgespräch darf erst begonnen werden, wenn es gut vorbereitet ist. Improvisationen lenken oft vom Wesentlichen ab. Es muss genügend Zeit zur Verfügung stehen, und das Gespräch sollte in einer angenehmen Umgebung durchgeführt werden.»

Die Gesprächs-Sequenz folgt bei Dubs (S. 251) einer klaren Logik: Analyse/Beurteilung → Alternativen → Wege, wie eine Verbesserung herbeigeführt werden kann → Vorschläge für konkrete Massnahmen.

Sektion 3.4.4 (S. 251) behandelt zusätzlich Urteilsfehler und Urteilsverzerrungen – ein wichtiger Hinweis: Beurteilung ist methodisch anspruchsvoll, nicht intuitiv lösbar.

Schriftliche Unterlagen – differenzierte Regel (S. 252)

Hier ist eine substantielle Differenz zur weit verbreiteten Annahme «alles schriftlich festhalten, alles im Personaldossier». Dubs formuliert eine differenzierte Regel (S. 252):

«Schriftliche Unterlagen führen aber zu Ängsten bei den beurteilten Lehrkräften. Deshalb müssen sie nach der Besprechung der Lehrperson übergeben oder vor ihren Augen vernichtet werden. Vor allem dürfen solche Unterlagen nicht in den Personaldossiers aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung rechtfertigt sich erst, wenn Massnahmen wie Versetzung oder Entlassung [anstehen].»

Drei operative Konsequenzen für die SL:

Diese Regel steht in einem interessanten Spannungsverhältnis zur Schweizer Verwaltungspraxis (z. B. ZH-PULS-Portal, in dem MAB-Ergebnisse jährlich abgelegt werden) und zur Q2E-Logik, in der Individualfeedback ohnehin vertraulich bleibt und nur MAB-Ergebnisse in die Personalakte gehen. Die Trennung Beratung/Beurteilung bei Dubs strukturiert das genau – Beratung bleibt bei der Lehrperson, nur Beurteilung wird arbeitsrechtlich relevant.

Konsequenzen für die SL-Praxis

Wer auf Dubs zurückgreift und in der Schweizer Volksschulpraxis arbeitet, muss bewusst integrieren:

  1. Begriffsklärung: Bewusst unterscheiden zwischen «Beratungsgespräch» (unterrichtsbezogen, vertraulich) und «Beurteilungsgespräch» (Leistung insgesamt, arbeitsrechtlich relevant) – auch wenn die kantonale Verordnung sie unter einem Begriff («MAG», «MAB») bündelt
  2. Vorbereitung: Substantielle Vorbereitung beider Seiten, klare Sequenz Analyse → Alternativen → Verbesserungs-Wege → Massnahmen
  3. Dokumentation differenziert: Beratungsgespräch-Unterlagen nicht ins Personaldossier, MAB-Ergebnis als arbeitsrechtliche Beurteilung schon. In der Praxis heisst das: zwei verschiedene Aktenarten, eine wird nach der Lehrperson übergeben, die andere im Personaldossier abgelegt
  4. SL-Verantwortung wahrnehmen: Beurteilungsgespräche grundsätzlich selbst führen, nicht delegieren – ausser bei klar nachvollziehbarer Belastungs-Logik in grossen Schulen
  5. Urteilsfehler vermeiden: Vor jedem Beurteilungsgespräch die typischen Urteilsverzerrungen (Halo-Effekt, Recency-Effekt, Sympathie-Verzerrung) ins Bewusstsein bringen (Dubs Sektion 3.4.4, S. 251)

Verbindungen

Literatur