Arten von Unterrichtsbesuchen: Wer den Unterricht besucht, mit welcher Absicht und mit welchen Folgen

Kanton ZürichKanton Thurgau

Fragt eine Lehrperson, wie oft die Schulleitung zu Besuch kommt und was sie dabei beurteilt, gibt es keine einzige Antwort, weil «Unterrichtsbesuch» ein Sammelbegriff ist: Hinten im Schulzimmer sitzen die Schulleitung, eine Kollegin, eine Supervisorin, ein Mitglied der Schulpflege oder die Eltern, und jeder dieser Besuche hat eine andere Absicht und andere Folgen. Dieser Beitrag ordnet die Formen nach vier Fragen: Wer kommt? Wozu? Angekündigt oder nicht? Was folgt für die Lehrperson? Das Verfahren des Führungsbesuchs steht bei den Unterrichtsbesuchen der Schulleitung, die Methodik des Urteils bei der Beurteilung der Unterrichtsqualität, die Besucher von aussen bei den Unterrichtsbesuchen von aussen.

Überblick

FormWer besuchtAbsichtAnkündigungWas folgt
FührungsbesuchSchulleitungBeurteilung und FörderungangekündigtBeratungsgespräch; Datengrundlage der Beurteilung
Kurzbesuch und RundgangSchulleitungPräsenz, eigener Eindruckohne Anmeldung, aber sichtbarkein Urteil über die Person
Anlassbezogener BesuchSchulleitungeine Situation klärenje nach Anlass unangekündigtUnterstützung, Massnahme, im Ernstfall Dokumentation
Kollegiale HospitationLehrpersonen untereinanderFeedback, UnterrichtsentwicklungvereinbartEntwicklungsziele der Lehrperson, nie Beurteilung
Besuch im EntwicklungsauftragSupervision, Mentorat, AusbildungHandlungsalternativen; in der Ausbildung Qualifikationim Kontrakt vereinbartVereinbarung zwischen den Beteiligten
Besuch von aussenBehörde, Evaluationsteam, ElternAufsicht, Schulbeurteilung, Teilhabeangekündigt oder BesuchstagBericht über die Schule; kein Urteil über die Lehrperson

Der Führungsbesuch: die eine Beobachtung, die beurteilt

Er ist gesetzliche Aufgabe. Zürich: «Sie führt Besuche in den Klassen durch.» (§ 44 Abs. 1 VSG), beurteilt wird in der Regel jährlich (§ 23 Abs. 1 LPVO). Der Thurgau ist genauer: «Der Unterricht wird von der für die Personalführung zuständigen Person regelmässig besucht und beurteilt. Es besteht ein Konzept für die Besuche und die Beurteilung.» (§ 12 Abs. 2 VSV TG); dieselbe Person führt jährlich Mitarbeitergespräche und mindestens alle zwei Jahre eine Beurteilung mit Zielvereinbarung (§ 8 Abs. 1 VSV TG). Der Qualitätsrahmen stuft Merkmal 8b von «Die Schulleitung führt keine Unterrichtsbesuche durch.» über die differenzierte Rückmeldung bis zur anonymisierten Zusammenfassung zuhanden der Schulbehörde (Amt für Volksschule Thurgau 2024, S. 8).

Dieser Besuch ist Beurteilung, auch wenn er freundlich verläuft: Q2E warnt davor, ihn samt Beurteilungsgespräch als Feedback zu etikettieren, «obwohl die Beurteilung im negativen Fall Folgen für die weitere Anstellung hat» (Steiner und Landwehr 2008, Heft 3, S. 72). Beurteilt wird der Unterricht an den Kriterien der Schule; die Schulleitung protokolliert wahrgenommene Stärken und Schwächen, gibt eine Rückmeldung, und die Lehrperson nimmt Stellung (Heft 6, S. 41). Der Besuch sagt viel über Klima und Beziehung in der Klasse und wenig über das Ganze; «Lehrpersonen empfinden den direkten Besuch oft als eine Form der Wertschätzung.», und die Falle des Formats ist das Schaulaufen – die besuchte Lektion «mit einer atypischen Sorgfalt ausgestaltet», die wenig vom Alltag zeigt (Heft 6, S. 70). Angekündigt wird er trotzdem; Dubs hält dagegen, dass sich kaum jemand länger als zehn Minuten anders präsentieren kann, als er im Alltag ist (Dubs 2019, S. 248). Wie oft? Jede Lehrkraft soll «jährlich einmal besucht werden» (S. 247); ein einigermassen valides Urteil verlangte nach der Forschung, die Dubs referiert, etwa acht Besuche (S. 245) – weshalb das Mitarbeitergespräch sein Urteil breiter abstützt als auf den einen Besuch.

Kurzbesuch und Rundgang: Präsenz ohne Urteil

«Regelmässige Rundgänge im Schulhaus sind zu empfehlen.» Sie liefern eigene Eindrücke vom Zustand der Schule und zeigen die Präsenz der Schulleitung, zumal wenn man sie dabei mit kurzen Fragen ansprechen darf (Dubs 2019, S. 208). Das kurze Vorbeischauen mit vereinbarten Beobachtungspunkten – in der amerikanischen Praxis Classroom Walk-Through mit Look-fors genannt – zeigt viele Unterrichtsmomente und macht Lehrpersonen und Klassen vertraut; es taugt für Muster über die ganze Schule, nicht für ein Urteil über eine Person. Prozesse werden in zehn Minuten nicht sichtbar, kurze Besuche mit kurzen Nachbesprechungen können dem Lernen nach der Forschung, die Dubs referiert, sogar schaden (S. 207), und Rundgänge müssen diskret und zugleich sichtbar sein, damit sie nicht in den Ruf des Spionierens geraten (S. 209).

Der anlassbezogene Besuch: eine Situation klären

Unruhe in einer Klasse, eine Elternbeschwerde, ein Verdacht: Dann besucht die Schulleitung den Unterricht nicht, um zu beurteilen, sondern um zu sehen, was die Lehrperson berichtet, und um sie zu unterstützen. Je nach Anlass bleibt der Besuch unangekündigt; auch dann erfährt die Lehrperson danach, weshalb. Unter Beobachtung verhalten sich Klasse und Lehrperson anders, der Befund bleibt ein Ausschnitt. Was folgt, hängt am Anlass: eine Massnahme für die Klasse, Unterstützung, für problembelastete Situationen eine Supervision (Dubs 2019, S. 247), im Ernstfall die Dokumentation (siehe Pädagogische Grenzüberschreitungen). Q2E zählt es zu den gravierenden Defiziten einer Schule, wenn Defizite einer Lehrperson «von der Schulleitung nicht erkannt und nicht wirksam angegangen» werden (Heft 6, S. 49) – der anlassbezogene Besuch ist das Instrument, sie zu erkennen.

Die kollegiale Hospitation: Feedback unter Gleichen

Hier besuchen sich Lehrpersonen gegenseitig. Bei Q2E ist die Hospitationsgruppe eine kollegiale Lerngruppe von drei bis vier Personen, die sich «mindestens einmal pro Semester (1 – 2 Lektionen)» besuchen und vorher die Kriterien vereinbaren (Heft 3, S. 38). Saupp nennt das Format «einen Austausch unter Experten auf Augenhöhe» (Saupp 2016, S. 48): Die besuchte Lehrperson gibt den Beobachtungsauftrag, die Hospitation dauert 45 bis 90 Minuten – «Alltag ist erwünscht!» –, das Feedback beschränkt sich auf «maximal zwei bis drei wesentliche Aspekte» (S. 52). Die Regel, die alles trägt: Ergebnisse aus Feedbackgruppen dürfen «auf keinen Fall für qualifizierende Mitarbeitergespräche hinzugezogen werden» (Heft 3, S. 33); Dubs empfiehlt gegenseitige Schulbesuche für die Schulentwicklung, aber «Es stellt aber kein eigentliches Beurteilungssystem dar.» (Dubs 2019, S. 245). Die Schulleitung schafft Zeit und Rahmen und prüft, ob die Besuche stattfinden – «Aus dieser Kontrolle kann sich Schulleitung nicht verabschieden.» (Saupp 2016, S. 52) –, nicht, was dabei gesagt wurde (siehe Feedback-Kultur an der Schule).

Besuche im Entwicklungsauftrag: Supervision, Mentorat, Ausbildung

Auch Supervision arbeitet mit Unterrichtsbesuchen, aber auf Vertrag: Der Kontrakt regelt unter anderem «Schulbesuche (ja oder nein)», und Besuche, aus denen Handlungsalternativen für den nächsten Unterricht entstehen, wirken besser als blosse Gespräche (Dubs 2019, S. 254). Dazu gehört das Mentorat, die Begleitung Berufseinsteigender durch eine erfahrene Lehrperson (S. 275), soweit es Besuche einschliesst. Anders die Besuche der Ausbildung: Praktika und Berufseinführung qualifizieren, und Q2E warnt davor, deren Beurteilungsinstrumente für Feedback zu verwenden (Heft 3, S. 72). Wer welchen Bogen mitbringt, sagt, welcher Besuch das ist.

Für die Schulleitung

  1. Die Frage beantworten, bevor sie gestellt wird. Ein Führungsbesuch pro Jahr, angekündigt, mit dem Bogen der Schule und dem Beratungsgespräch danach; dazwischen Präsenz ohne Urteil.
  2. Jede Form beim Namen nennen. Wer nicht sagt, welcher Besuch das ist, erzeugt die Kontrollvermutung selbst.
  3. Ein Konzept für Besuche und Beurteilung – im Thurgau Pflicht, überall sinnvoll: Formen, Rhythmus, Kriterien, Datenhoheit, Gesprächsform.
  4. Die Hospitation ermöglichen und schützen. Zeit und Rahmen geben, das Stattfinden prüfen, den Inhalt den Lehrpersonen lassen.

Stolpersteine

Verbindungen

Literatur