Unterrichtsbesuche der Schulleitung: vorbereiten, beobachten, besprechen
Beim Unterrichtsbesuch wird pädagogische Führung sichtbar: Die Schulleitung sitzt hinten im Zimmer, und die Lehrperson weiss, dass jemand zuschaut, der über ihre Beurteilung mitentscheidet. Der Besuch soll Unterricht entwickeln und zugleich beurteilen; er wird schnell als Kontrolle erlebt, obwohl er als Wertschätzung gemeint ist; und ein einzelner Besuch zeigt wenig, während viele Besuche Zeit kosten. Dieser Beitrag beschreibt das Verfahren. Die Besuchsformen stehen bei den Arten von Unterrichtsbesuchen, die Beurteilungsmethodik bei der Beurteilung der Unterrichtsqualität, das Gespräch im Jahresrhythmus beim Mitarbeitergespräch.
Was das Recht verlangt
Im Kanton Zürich ist der Besuch eine gesetzliche Aufgabe der Schulleitung: «Sie führt Besuche in den Klassen durch.» (§ 44 Abs. 1 VSG). In eigener Kompetenz obliegt ihr die «personelle Führung sowie Beurteilung der Lehrpersonen und der übrigen Mitarbeitenden» (§ 44 Abs. 2 VSG). Das Verfahren dahinter regelt das Lehrpersonalrecht: Die Bildungsdirektion schafft «für die Gemeinden verbindliche und einheitliche Instrumente für die periodische Beurteilung der Lehrpersonen», und die Beurteilung bezweckt insbesondere, «die fachliche und soziale Kompetenz der Lehrpersonen zu fördern» (§ 20 LPG). Lehrpersonen wie Schulleitungen «werden in der Regel jährlich beurteilt» (§ 23 Abs. 1 LPVO), und die Volksschulverordnung zählt diese Beurteilung zur Qualitätssicherung der Schule (§ 47 VSV). Der jährliche Klassenbesuch liefert der Beurteilung ihre Datengrundlage; das Instrument der Bildungsdirektion steht bei der Personalentwicklung.
Daneben gibt es einen zweiten Besucher: «Die Schulpflege führt regelmässig Schulbesuche durch.» (§ 42 Abs. 2 VSG), und diese Aufgabe kann sie nicht übertragen (§ 42 Abs. 5 VSG). Der Schulbesuch der Behörde ist Aufsicht und Präsenz der Laienbehörde, der Klassenbesuch der Schulleitung ist Führung und Beurteilung. Dubs hält die Beurteilung durch geschulte Laienbehörden für möglich, sieht aber, dass ihnen die Zeit für Schulung und Besuche fehlt; die Lehrerbeurteilung gehöre ins interne Qualitätsmanagement der Schule und damit zur Schulleitung (Dubs 2019, S. 382 f.). Wer beide Besuche auseinanderhält – im Organisationsstatut, in der Ankündigung, im Gespräch mit der Schulpflege –, erspart dem Kollegium die Frage, wer da eigentlich warum zuschaut.
Im Thurgau steht der Besuch im Qualitätsrahmen: Merkmal 8b der Personalführung verlangt auf der Elementarstufe, dass die Schulleitung Unterrichtsbesuche durchführt, auf der Zielstufe eine differenzierte Rückmeldung und dass «Die Entwicklung der individuellen Unterrichtskompetenz ist Teil der Zielvereinbarung im Mitarbeiterinnen-/Mitarbeitergespräch.», auf der Exzellenzstufe eine anonymisierte Zusammenfassung der Erkenntnisse zuhanden der Schulbehörde (Amt für Volksschule Thurgau 2024, S. 8). Es kommt nicht auf den Besuch an, sondern auf die Rückmeldung und auf das, was aus ihr folgt.
Führungsbesuch und kollegiale Hospitation
Bevor die Schulleitung den ersten Besuch ankündigt, muss klar sein, was er nicht ist. Q2E trennt Feedback und Beurteilung: «Ein Feedback ist keine qualifizierende Beurteilung», denn «Bei qualifizierenden Rückmeldungen ist das Merkmal der doppelten Subjektivität nicht gegeben» – die Beurteilung kann mit der weiteren Anstellung verbunden sein und verlangt objektivierende Verfahren (Steiner und Landwehr 2008, Heft 3, S. 10). Den Rückmeldungen der Schulleitung sprechen die Autoren ausdrücklich «eine qualifizierende Funktion im Rahmen der Personalbeurteilung» zu (Heft 3, S. 23). Daraus folgt die Regel, die jedes Kollegium kennen sollte: Ergebnisse aus kollegialen Feedbackgruppen dürfen «auf keinen Fall für qualifizierende Mitarbeitergespräche hinzugezogen werden» (Heft 3, S. 33). Die Hospitationsgruppe gehört den Lehrpersonen; Dubs sieht es gleich und nennt gegenseitige Schulbesuche eine empfehlenswerte Fördermassnahme, aber «kein eigentliches Beurteilungssystem» (Dubs 2019, S. 245).
Der Führungsbesuch ist also die eine Beobachtung, die beurteilen darf und muss. Zur Falle wird er nur ohne erklärte Absicht: Beobachtung wirkt als Aufsicht, solange unklar bleibt, wozu sie dient; angekündigte Beobachtung mit informierender Rückmeldung nicht (siehe Intrinsische Motivation). Q2E rät zur Reihenfolge: «Eine Feedbackkultur aufbauen, bevor Unterrichtsbeurteilungsinstrumente eingesetzt werden» – positive Erfahrungen mit Individualfeedback erleichtern die Akzeptanz der Fremdbeurteilung (Heft 6, S. 40; siehe Feedback-Kultur an der Schule).
Vor dem Besuch
Ankündigen. «Schulbesuche sollen angekündigt werden, damit eine Lehrperson positiv zeigen kann, welche Stärken ihren Unterricht prägen.» Die Anmeldung nimmt die Angst, man wolle jemanden erwischen. Dem Einwand, angekündigt sehe man keinen Alltag, hält Dubs entgegen: «nur ganz wenige Lehrkräfte können sich länger als zehn Minuten anders präsentieren, als sie im Alltag sind» (Dubs 2019, S. 248). Unangekündigt bleibt der anlassbezogene Besuch, wenn ein konkreter Verdacht zu prüfen ist (siehe Pädagogische Grenzüberschreitungen) – und auch dann erfährt die Lehrperson danach, weshalb.
Transparent machen. Vor dem Besuch soll «die besuchende Person vor Beginn den Zweck des Besuches benennen, angeben, was beobachtet wird (Gesamtbild oder einzelne Bereiche), zeigen, wie beobachtet wird (freie Notizen, Beurteilungsbogen), und wie die Lektion anschliessend besprochen wird» (Dubs 2019, S. 248). Das ist die Antwort auf die Kontrollfrage: Wer Zweck, Fokus, Instrument und Gesprächsform vorher kennt, wird beobachtet, nicht überwacht.
Kriterien aus dem gemeinsamen Referenzrahmen. Die Beurteilung braucht Soll-Werte mit nachvollziehbarem Bezug zum Qualitätsleitbild der Schule; Q2E verlangt, «dass bei allen Lehrpersonen der Schule mit den gleichen normativen Grundlagen gearbeitet wird» (Heft 6, S. 39). Woran Qualität festgemacht wird, steht bei den Merkmalen guten Unterrichts und den Beobachtungsinstrumenten; welches Instrument die Schule nimmt, ist zweitrangig – dass sie eines nimmt und es allen bekannt ist, nicht.
Kleinigkeiten, die den Ton setzen. Klären, ob und wie die Klasse vorinformiert wird; gemeinsam mit der Lehrperson hineingehen; sich einen Platz geben lassen statt einen zu nehmen.
Während des Besuchs
«Während der Lektionsbeobachtung muss sich die beobachtende Person auf das Beobachten und Feststellen des Geschehens konzentrieren und keine Interpretationen vornehmen.» Analysieren lässt sich eine Lektion erst am Ende als Ganzes (Dubs 2019, S. 248). Notizen sind Pflicht, weil ohne sie nur das Auffällige in Erinnerung bleibt, nicht das Substanzielle (S. 249). Der Blick geht auf die Lernenden und ihre Lernprozesse, nicht nur auf die Lehrperson: Was sichtbar ist – Methode, Sozialform, Material – ist die Oberfläche; ob verstanden, geübt, unterstützt wird, ist die Tiefe, und die erschliesst sich erst durch Interpretation, die ins Gespräch gehört, nicht ins Protokoll (siehe Ebenen der Unterrichtsqualität). Wer weiss, wie leicht Halo-Effekt, Milde, Tendenz zur Mitte und erster Eindruck das Urteil färben, protokolliert umso genauer: «Je weniger systematisch und je weniger strukturiert das Verhalten von Lehrkräften beobachtet und beurteilt wird, desto mehr Urteilsfehler schleichen sich ein» (Dubs 2019, S. 251).
Und der Besuch darf nicht zu kurz sein. Schulleitungen müssen «Unterrichtsbesuche häufig durchführen und während längerer Zeit in der Klasse verweilen» (S. 207); die Forschung, die Dubs referiert, zeigt, dass gutes Coaching längerfristig wirkt, während «kurze Unterrichtsbesuche mit kurzen Nachbesprechungen sogar negative Folgen für das Lernen haben können» (Horng, Klasik et al. 2010, nach Dubs 2019, S. 207). Der Rundgang durchs Schulhaus hat seinen eigenen Wert – Präsenz, Ansprechbarkeit, eigene Eindrücke (S. 208) –, aber er ist kein Beurteilungsbesuch: «Bei den Schulbesuchen muss die Diskretion gesichert sein, und die regelmässigen Rundgänge der Schule müssen sichtbar sein, damit sie nicht in den Ruf des Spionierens geraten und damit völlig nutzlos werden.» (S. 209).
Nach dem Besuch: das Beratungsgespräch
Dubs nennt das Gespräch nach besuchtem Unterricht Beratungsgespräch und grenzt es vom Beurteilungsgespräch ab: «Beratungsgespräche werden im Anschluss an besuchten Unterricht durchgeführt und beschränken sich auf Erkenntnisse aus diesem beobachteten Unterricht.» (Dubs 2019, S. 247). Fünf Regeln tragen es:
- Zeitnah und am richtigen Ort. «die Besprechung sollte unmittelbar im Anschluss an den Besuch und möglichst nicht im Schulzimmer oder im Korridor stattfinden» (S. 208) – rasch, aber mit Zeit und in angenehmer Umgebung.
- Vorbereitet und mit Auswahl. «Das Beratungsgespräch darf erst begonnen werden, wenn es gut vorbereitet ist.» «Umfassende Besprechungen sind weniger wirksam als ein Gespräch, das sich auf vier bis acht positive und zu verbessernde Punkte beschränkt.» (S. 248).
- Die Lehrperson zuerst. Dubs’ Disposition beginnt mit der kurzen Gesamtbeurteilung durch die besuchte Lehrkraft selbst; dann folgen die globale Einschätzung des Besuchers, zwei bis vier positive Aspekte, die zu verbessernden Punkte je mit Stellungnahme der Lehrperson und Vorschlägen, das Gesamturteil und der Entscheid über Massnahmen (Abb. 9.9, S. 249). Wirksamer wird das Gespräch, wenn der Besucher Alternativen zum Gesehenen vorstellt und deren Vor- und Nachteile diskutiert werden (S. 248).
- Deskriptiv, konkret, veränderbar. Nach Sergiovanni: «Feedback soll primär deskriptiv und nicht beurteilend erfolgen.» – spezifisch statt allgemein, auf Veränderbares gerichtet statt auf Stimme und Nervosität, an den Gegebenheiten statt an eigenen Idealvorstellungen, belegbar, und «Der Feedback sollte möglichst rasch nach der Lektion erfolgen.» (S. 250).
- Respekt und methodische Freiheit. Nach Blase und Blase: «den Lehrpersonen ist mit Respekt zu begegnen und ihre Professionalität darf nicht infrage gestellt werden», und «der Besuch soll nicht formalistisch gestaltet sein und nicht den Eindruck hinterlassen, es würden nur staatliche Vorgaben überwacht» (S. 208). Die Lehrfreiheit, um die es geht, ist die methodische; Anregungen dazu dürfen nie verbindlich werden (S. 209).
Was mit den Notizen geschieht, entscheidet über das Vertrauen: Schriftliche Unterlagen aus dem Besuch machen Angst, deshalb werden sie nach dem Gespräch der Lehrperson übergeben oder vor ihren Augen vernichtet und gehören nicht ins Personaldossier – aufbewahrt werden sie erst, wenn Versetzung oder Entlassung ins Auge gefasst werden und die Schulleitung Belege braucht (S. 249). Was bleibt, sind die vereinbarten Massnahmen – Literatur, Supervision, Zusammenarbeit in einer Lehrergruppe, Weiterbildung (S. 249) –, festgehalten als Zielvereinbarung im Mitarbeitergespräch.
Wie oft, wie lange, wer
Bei Dubs soll jede Lehrkraft «jährlich einmal besucht werden» (Dubs 2019, S. 247). Ein Besuch ist aber ein Ausschnitt: Er «zeigt nur einen kleinen Ausschnitt aus dem Verhaltens- und Gestaltungsrepertoire der betreffenden Lehrperson», während Lehrpersonen ihn zugleich «oft als eine Form der Wertschätzung» empfinden (Heft 6, S. 70). Die Forschung, die Dubs referiert, ist schärfer: «Besonders verzerrende Wirkungen ergeben sich, wenn nur wenige Schulbesuche stattfinden.», und «Um zu einem einigermassen validen Urteil zu gelangen, sind etwa acht Schulbesuche nötig.» (Dubs 2019, S. 245). Die Konsequenz ist nicht, acht Besuche zu erzwingen, sondern das Urteil breiter abzustützen: Q2E schlägt vor, Datengrundlagen zu kombinieren und die Schwerpunkte zu wechseln – in einer Phase Besuche bei allen, in der nächsten systematisch erhobene Schülerdaten, dann Leistungstests (Heft 6, S. 39 und 41); das Zürcher Recht erlaubt dafür den Beizug von Fachpersonen (§ 23 Abs. 3 LPVO).
In grossen Schulen bleibt die Delegationsfrage. Dubs will die Beurteilungsgespräche bei der Schulleitung, die Beratungsgespräche nach besuchtem Unterricht so weit als möglich ebenfalls; aus Belastungsgründen werde die Schulleitung aber gezwungen sein, Unterrichtsbesuche mit Beratungsgesprächen an Abteilungsleiter, Fachvorstände oder sehr erfahrene Lehrkräfte zu delegieren – und er nennt die Skepsis der Lehrerschaft und ihre geringe Bereitschaft, diese Aufgabe zu übernehmen (Steingruber 2014, nach Dubs 2019, S. 247). Wer delegiert, muss ausbilden und die Kultur mitentwickeln, nicht nur verteilen.
Für die Schulleitung
- Den Besuch erklären, bevor der erste stattfindet. Sinn, Kriterien, Instrument, Ablauf, Datenhoheit und Umgang mit den Notizen im Kollegium offenlegen (Heft 6, S. 40) – und sie als das benennen, was sie ist: Beurteilung durch die Schulleitung, nicht Feedback unter Gleichen.
- Ankündigen, Fokus vereinbaren, Instrument zeigen. Zweck, Beobachtungsfokus, Notizform und Gesprächsform vor jedem Besuch nennen; den Bogen der Schule, nicht den eigenen Geschmack.
- Beobachten, dann urteilen; das Gespräch führen, nicht die Liste. Im Zimmer protokollieren, nicht interpretieren; zeitnah, vorbereitet, vier bis acht Punkte, die Lehrperson zuerst, Massnahmen vereinbaren; Notizen übergeben oder vernichten.
- Das Urteil breiter abstützen als auf einen Besuch. Jährlich besuchen, Datengrundlagen kombinieren, Fachpersonen beiziehen, in grossen Schulen die Delegation als Kulturaufgabe angehen.
Stolpersteine
- Der Kurzbesuch mit Kurzgespräch. Zehn Minuten hinten sitzen, zwei Sätze im Korridor – nach der Forschung, die Dubs referiert, schlimmer als kein Besuch.
- Feedbackgruppen als Datenquelle der Beurteilung. Was in der kollegialen Hospitation gesagt wurde, gehört den Lehrpersonen; wer es ins Mitarbeitergespräch zieht, zerstört beides.
- Zwei Besucher ohne Rollenklärung. Schulpflege und Schulleitung besuchen beide; wer nicht sagt, wer weshalb kommt, erzeugt die Kontrollvermutung selbst.
Verbindungen
- Arten von Unterrichtsbesuchen – die sechs Besuchsformen, von denen dieses Verfahren den Führungsbesuch beschreibt
- Beurteilung der Unterrichtsqualität beim Unterrichtsbesuch – die Methodik des Urteils: Beobachtung gegen Interpretation, Wahrnehmungsverzerrungen
- Unterrichtsbeobachtungs-Instrumente – die Bögen, die den Fokus vorgeben und Feedback vergleichbar machen
- Ebenen der Unterrichtsqualität – weshalb das Protokoll die Oberfläche festhält und die Tiefe ins Gespräch gehört
- Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument – Dubs’ Trennung von Beratungs- und Beurteilungsgespräch und die Regeln zu den schriftlichen Unterlagen
- Feedback-Kultur an der Schule – die Voraussetzung, die Q2E vor die Einführung der Unterrichtsbeurteilung stellt
- Instructional Leadership – der Führungsansatz, zu dessen Merkmalen bei Dubs das regelmässige Überwachen des Unterrichts gehört
- Intrinsische Motivation – weshalb Beobachtung als Aufsicht wirkt, solange ihre Absicht unklar ist
- Personalentwicklung – die Mitarbeiterbeurteilung der Bildungsdirektion und die Unterschiede zwischen Zürich, Thurgau und St. Gallen
- Unterrichtsentwicklung – Unterrichtsbesuch und kollegiale Hospitation als Instrumente mit getrennten Rollen
- Qualitätsbereich Führung (Thurgau) – Merkmal 8b mit seinen Stufen von der Durchführung bis zur Zusammenfassung zuhanden der Schulbehörde
- Volksschulgesetz (VSG) – § 44 als Grundlage des Klassenbesuchs, § 42 für den Schulbesuch der Schulpflege
- Lehrpersonalverordnung (LPVO) – § 23 mit Jahresrhythmus und Beizug von Fachpersonen
- Lehrpersonalgesetz (LPG) – § 20 mit den verbindlichen Instrumenten der Bildungsdirektion und dem Förderzweck
- Gemeindegesetz (GG) – die Schulpflege als Laienbehörde, deren Schulbesuche nicht übertragbar sind
- Volksschulverordnung (VSV) – § 47 lit. d: die Mitarbeiterbeurteilung als Instrument der Qualitätssicherung; §§ 49–50: die Schulbesuche der Fachstelle für Schulbeurteilung; § 44 Abs. 1, aufgehoben 2021: der frühere jährliche Schulbesuch der Schulpflege
- Unterrichtsbesuche von aussen – Schulpflege und Schulrat, Evaluationsteam und Eltern im Schulzimmer – die Besuche, die keine Beurteilung der Lehrperson sind
Literatur
- Dubs, R. (2019). Die Führung einer Schule. Leadership und Management (3. vollst. überarb. u. erw. Aufl.). Stuttgart: Steiner. – Kap. 7 Instructional Leadership (S. 206–209); Kap. 9 Personalbeurteilung (S. 245–251); Laienschulbehörden (S. 382 f.). Druckseite = PDF-Seite − 1.
- Steiner, P. & Landwehr, N. (2008). Q2E – Qualität durch Evaluation und Entwicklung (Heft 1 bis 6). Qualität durch Evaluation und Entwicklung. Konzepte, Verfahren und Instrumente zum Aufbau eines Qualitätsmanagements an Schulen. Bern: Hep. – Heft 3 Grundlagen zum Aufbau einer Feedbackkultur (S. 10, 23, 33); Heft 6 Steuerung des Qualitätsmanagements durch die Schulleitung (S. 39–41, 70). Druckseite = PDF-Seite.
- Volksschulgesetz (VSG) vom 07.02.2005 (LS 412.100). http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=412.100 – Volksschulgesetz (VSG), LS 412.100, Stand 1. Oktober 2024 (Nachtrag 126); § 42 Abs. 2 und 5 (S. 12 f.), § 44 Abs. 1 und 2 (S. 13)
- Lehrpersonalgesetz (LPG) vom 10.05.1999 (LS 412.31). http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=412.31 – Lehrpersonalgesetz (LPG), LS 412.31, Stand 1. Januar 2022 (Nachtrag 118); § 20 (S. 6)
- Lehrpersonalverordnung (LPVO) vom 19.07.2000 (LS 412.311). http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=412.311 – Lehrpersonalverordnung (LPVO), LS 412.311, Stand 1. April 2026 (Nachtrag 132); § 23 (S. 12)
- Volksschulverordnung (VSV) [ZH] vom 28.06.2006 (LS 412.101). http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=412.101 – Volksschulverordnung (VSV), LS 412.101, Stand 1. Oktober 2026 (Nachtrag 134); § 47 (S. 18)
- Amt für Volksschule Thurgau (2024). Qualitätsrahmen Volksschule Thurgau. Kanton Thurgau. https://av.tg.ch/public/upload/assets/99086/Qualitaetsrahmen_Volksschule_Thurgau.pdf – Qualitätsbereich Führung, Merkmal 8b (S. 8). Druckseite = PDF-Seite.
Verweise auf diese Seite
- 360°-Feedback im Q2E-Modell Zettelkasten
- Arten von Unterrichtsbesuchen: Wer den Unterricht besucht, mit welcher Absicht und mit welchen Folgen Zettelkasten
- Beurteilung der Unterrichtsqualität beim Unterrichtsbesuch: Woran sich das Urteil bemisst und wie weit es trägt Zettelkasten
- Ebenen der Unterrichtsqualität Zettelkasten
- Feedback-Kultur an der Schule Zettelkasten
- Gemeindegesetz (GG) – die Schulpflege als Behörde der Gemeinde Zettelkasten
- Instructional Leadership nach Hallinger und Hattie Zettelkasten
- Intrinsische Motivation: Was das Interesse untergräbt, und was es nährt Zettelkasten
- Lehrpersonalverordnung (LPVO) – Stellen, Lohn und Beurteilung Zettelkasten
- Merkmale guten Unterrichts Zettelkasten
- Mitarbeitergespräch als Führungsinstrument Zettelkasten
- Personalentwicklung als Teil eines attraktiven Arbeitgeberprofils Zettelkasten
- Qualitätsbereich Führung (TG) Zettelkasten
- Rolf Dubs Namen
- Unterrichtsanalyse als Methode Zettelkasten
- Unterrichtsbeobachtungs-Instrumente Zettelkasten
- Unterrichtsbesuche von aussen – Behörde, Evaluationsteam und Eltern im Schulzimmer Zettelkasten
- Unterrichtsentwicklung (UE) Zettelkasten
- Volksschulgesetz (VSG): Auftrag, Organe und Zuständigkeiten der Zürcher Volksschule Zettelkasten