Lehrpersonenmangel: Wie der Kanton Zürich ihn vier Jahre lang deklariert hat, was dagegen gewirkt hat und warum die Heilpädagogik knapp bleibt
Im Kanton Zürich ist der Lehrpersonenmangel kein Gefühl, sondern ein Rechtsakt. Das Lehrpersonalgesetz sagt: «Stellt die für das Bildungswesen zuständige Direktion fest, dass der Bedarf an Lehrpersonen nicht gedeckt werden kann, kann sie die Gemeinden ermächtigen, für längstens ein Jahr Lehrpersonen anzustellen, die nicht über die Zulassung zum Schuldienst verfügen.» (§ 7 Abs. 4 LPG). Deklariert die Bildungsdirektion den Mangel, dürfen die Gemeinden Personen ohne Lehrdiplom anstellen – im Schulfeld «Poldis» genannt –, befristet auf ein Jahr und zu reduziertem Lohn. Deklariert sie ihn nicht, dürfen sie es nicht. Vier Schuljahre lang, von 2022/23 bis 2025/26, war der Mangel auf allen Stufen deklariert; für 2026/27 ist er es für Regellehrpersonen nicht mehr. Dieser Beitrag beschreibt, was die Deklaration auslöst, was den Mangel abgebaut hat und wo er weitergeht.
Was die Deklaration auslöst
Die Ermächtigung ist das eine Ventil des § 7 LPG; das andere ist der stufenfremde Einsatz mit Einwilligung der Lehrperson, bei dem gilt: «Bei einem Einsatz von mehr als einem Jahr sorgt die Schulleitung dafür, dass die Lehrperson das entsprechende Stufendiplom oder die notwendige Unterrichtsbefähigung erwirbt.» (§ 7 Abs. 3 LPG). Den Preis der Anstellung ohne Zulassung setzt die Verordnung: Lehrpersonen ohne Lehrdiplom für die Volksschule erhalten den Lohn zu 100 Prozent, wenn sie ein Diplom für die Sekundarstufe II haben, zu 90 Prozent nach bestandenem Basisstudium als Volksschullehrperson mit positiver Eignungsbeurteilung, sonst zu 80 Prozent (§ 16 a LPVO). Beides – Befristung und Lohnabzug – ist schweizweit üblich: «Die meisten Kantone vergeben Stellen an Personen ohne Lehrdiplom nur befristet und mit Lohnabzug.», hält der Bildungsbericht 2026 fest; nur wenige Kantone knüpfen diese Anstellungen an eine «Ausbildungspflicht» (S. 51). Zürich hat diese Pflicht im Übergang eingeführt: Für 2026/27 dürfen Personen ohne Zulassung nur noch angestellt werden, wenn sie für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule eingeschrieben sind. Wie die Anstellung sonst läuft – Zuständigkeit, Zulassung, Kündigung – steht im Lehrpersonalgesetz (LPG).
Vier Jahre Mangel, dann die Entwarnung
Im März 2025 erklärte die Bildungsdirektion den Mangel für 2025/26 nochmals auf allen Stufen, kündigte aber an, dass die Ausnahmeregelung für 2026/27 voraussichtlich nicht mehr erneuert werde; die Pädagogische Hochschule Zürich bot für Personen ohne Lehrdiplom weiterhin unentgeltliche Einführungswochen und Gruppen-Coachings an, dazu ein Teilzeitstudium für jene, die bleiben wollen, und ein Aufnahmeverfahren «sur dossier» für Personen, die die Aufnahmekriterien nicht vollständig erfüllen. Im März 2026 kam die Entwarnung: «Vier Jahre in Folge musste die Bildungsdirektion für die Volksschule einen Lehrpersonenmangel auf allen Stufen deklarieren.» – für 2026/27 nicht mehr. Ende März waren 556 offene Stellen gemeldet, gegenüber 826 im Jahr 2023, 772 im Jahr 2024 und 709 im Jahr 2025. Die Gründe, die die Direktion nennt: stabile Schülerzahlen nach Jahren des Wachstums und mehr Abschlüsse an den pädagogischen Hochschulen. Die Übergangsbestimmung: «Im Sinne einer Übergangsbestimmung können Personen ohne Zulassung für das Schuljahr 2026/27 dann noch als Lehrpersonen angestellt werden, wenn sie für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule eingeschrieben sind» – geregelt in einer Weisung vom 6. November 2025.
Kurz vor dem Schulstart im August 2026 waren auf der Stellenbörse des Volksschulamts noch 96 Stellen offen, rund ein halbes Prozent von über 19'500 – mehr als die 36 im Vorjahr, weniger als die 82 von 2024, und ein Teil davon wohl deshalb, weil die Gemeinden die Poldi-Stellen neu besetzen mussten. Am 10. August waren von rund 20'000 Anstellungen 63 unbesetzt, 20 davon in der Schulischen Heilpädagogik; von 8222 Klassen standen 12 ohne Klassenlehrperson da. Die Mittel der Gemeinden für den Rest nennt die Direktion selbst: Vikariate einrichten, die Klassenbildung anpassen oder den Beschäftigungsgrad von Lehrpersonen erhöhen (siehe Klassenbildung und Urlaub und Stellvertretung).
Was gewirkt hat – und was national dahintersteht
Für 2026/27 rechnet die Direktion mit etwas mehr als 162'000 Schülerinnen und Schülern an den öffentlichen Regelschulen; damit steigt die Zahl erstmals seit 2008/09 nicht mehr, während die grossen Jahrgänge die Sekundarschule erreichen, die bis 2030/31 weiterwächst. Der Entwicklungs- und Finanzplan des Regierungsrats plant für die Leistungsgruppe Volksschule 161'764 Kinder und Jugendliche im Jahr 2027 und 155'335 im Jahr 2030. Der Bildungsbericht Schweiz 2026 ordnet das national ein: Das grosse Wachstum der Schülerzahlen ist vorbei; der Bedarf an Lehrpersonen wird zusätzlich gedämpft, weil die Pensionierungen zurückgehen – die letzten Lehrpersonen der Babyboomerjahrgänge verlassen die Schule bis 2029 – und weil die pädagogischen Hochschulen hohe Eintrittszahlen verzeichnen, mit bis zu 20 Prozent mehr Bachelorabschlüssen bis 2033; daraus folgt, «dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren deutlich entspannen wird und die Zeit des Lehrpersonenmangels vermutlich gegen Ende des Jahrzehnts zu Ende gehen wird» (S. 279). Zwei Vorbehalte stehen daneben. Erstens: «Trotz der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt aufgrund des Mangels an Lehrpersonen hat sich der mittlere Beschäftigungsgrad in den letzten Jahren nicht gross verändert.» (S. 274) – Teilzeit ist ein Grund, den Beruf zu wählen, und kein Hebel, den der Mangel von allein bewegt. Zweitens der Verbleib: Es reicht nicht, Lehrpersonen zu gewinnen; «Ebenso wichtig ist aber, dass Lehrpersonen ihren Beruf über einen längeren Zeitraum ausüben und ihn nicht nach kurzer Zeit wieder verlassen.» (S. 161). Personalgewinnung ist Personalbindung – dazu Arbeitsbelastung Lehrpersonen und Personalgewinnung.
Ausbildung und Weiterbildung als Antwort
Die Zürcher Massnahmen setzen vor allem an der Ausbildung an: Teilzeit-Studiengänge, berufsintegrierte Studiengänge und die Aufnahme «sur dossier» an der PHZH nennt die Direktion als die wichtigsten; dazu die Einführungswochen und Coachings für Personen ohne Diplom und die Übergangsregel, die aus der Aushilfe eine Ausbildung macht. Auf der Ebene des Regierungsrats stehen sie im Legislaturziel RRZ 2 als Massnahmen 2a bis 2c: genügend Lehrpersonen ausbilden, mit praxisorientierten Ausbildungen, flexibleren Zugängen und multiprofessioneller Zusammenarbeit; attraktive Anstellungsbedingungen; die Begleitung berufseinsteigender Lehrpersonen stärken (siehe Woher die Vorgaben kommen). Für die Schule heisst das: Wer eine Person ohne Diplom behalten will, plant ihr Studium mit – Pensum, Stundenplan, Begleitung –, und wer eine Lehrperson stufenfremd einsetzt, trägt nach § 7 Abs. 3 LPG die Verantwortung für den Diplomerwerb. Die Weiterbildung ist hier kein Zusatz zum Mangel, sondern die Form, in der er abgebaut wird. Wie die Ausbildung auf die Hochschulstufe kam, steht in Tertiarisierung der Lehrpersonenausbildung.
Wo der Mangel weitergeht: Schulische Heilpädagogik
Für die Schulische Heilpädagogik bleibt die Ermächtigung bestehen. Die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik hat die Ausbildungsplätze für den Kanton laufend erhöht, der wachsende Bedarf konnte trotzdem nicht gedeckt werden; von den 96 offenen Stellen im August entfielen 28 auf die Heilpädagogik, 20 waren kurz vor Schulstart unbesetzt. Der Bedarf wächst mit der Integration: Der Entwicklungs- und Finanzplan rechnet mit einer Sonderschulungsquote von 5,5 Prozent, von der 61,9 Prozent integriert geschult werden, und die Gemeinden weisen mehr Kinder der integrierten Sonderschulung zu. Ab 2027/28 kommen Förderklassen und erweiterte Lernräume dazu, die beide heilpädagogisch geführt werden sollen (siehe Konfliktlinien der Zürcher Bildungspolitik 2023–2027). Wer eine Förderklasse plant, plant zuerst die Person, die sie führt.
Für die Schulleitung
- Die Deklaration lesen, bevor man ausschreibt. Ohne Deklaration keine Anstellung ohne Zulassung im Regelunterricht; mit Übergangsregel nur mit Studienplatz. Die Stellenplanung läuft über die Weisung zur Lehrerstellenbewilligung (siehe Richtlinien und Weisungen der Bildungsdirektion) und über die Stellenbörse des Volksschulamts.
- Aus Poldis Lehrpersonen machen. Teilzeit- und berufsintegrierte Studiengänge sind die Brücke; Pensum und Stundenplan müssen sie tragen, und die Schulleitung begleitet den Weg bis zum Diplom.
- Heilpädagogik als Dauerthema führen. Nicht erst ausschreiben, wenn die Stelle frei ist: Beziehungen zur HfH, Ausbildung im Haus, Pensenbündelung (siehe Pensenplanung und Personalpool).
Stolpersteine
- «Der Mangel ist vorbei.» Für Regellehrpersonen ist die Deklaration aufgehoben; in der Heilpädagogik gilt sie weiter, die Sekundarstufe wächst bis 2030/31, und der Verbleib im Beruf entscheidet über die Zahlen von morgen.
- Die Lohnstufen ohne Diplom verwechseln. 100, 90 oder 80 Prozent, je nach Sekundarstufe-II-Diplom, Basisstudium oder übrigen Fällen (§ 16 a LPVO).
- Die Deklaration für Statistik halten. Sie ist eine Ermächtigung nach § 7 Abs. 4 LPG, befristet auf ein Jahr – und sie kann zurückkommen.
Verbindungen
- Arbeitsbelastung Lehrpersonen und Personalgewinnung – die Bindungsseite desselben Problems: Belastung, Beanspruchung, Verbleib
- Lehrpersonalgesetz (LPG) – § 7: Anstellung, Zulassung, die zwei Ventile des Mangels
- Lehrpersonalverordnung (LPVO) – § 16 a: der Lohn ohne Lehrdiplom
- Pensenplanung und Personalpool – wie Vollzeiteinheiten zu Stellen werden
- Klassenbildung – das zweite Ventil der Gemeinde: Klassen anpassen
- Urlaub und Stellvertretung – Vikariate als Überbrückung
- Richtlinien und Weisungen der Bildungsdirektion – die Weisung zur Lehrerstellenbewilligung und ihr Jahreslauf
- Tertiarisierung der Lehrpersonenausbildung – warum der Weg zum Diplom über die Hochschule führt
- Woher die Vorgaben kommen: Legislaturziele, Bildungsrat und Volksschulamt – RRZ 2a bis 2c als politischer Rahmen der Massnahmen
- Konfliktlinien der Zürcher Bildungspolitik 2023–2027 – Förderklassen und erweiterte Lernräume als neuer Bedarf an Heilpädagogik
- Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) – das Mindestangebot der Förderlehrpersonen
- Bildungsbericht Schweiz – die Quelle der nationalen Einordnung
Literatur
- Lehrpersonalgesetz (LPG) vom 10.05.1999 (LS 412.31). http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=412.31 – Lehrpersonalgesetz (LPG), LS 412.31, Stand 1. Januar 2022 (Nachtrag 118); § 7 Abs. 2–4 (S. 2)
- Lehrpersonalverordnung (LPVO) vom 19.07.2000 (LS 412.311). http://www.zhlex.zh.ch/Erlass.html?Open&Ordnr=412.311 – Lehrpersonalverordnung (LPVO), LS 412.311, Stand 1. April 2026 (Nachtrag 132); § 16 a (S. 10)
- Wolter, S. C., Albiez, J., Cattaneo, M. A., Denzler, S., Diem, A., Lüthi, S., Oggenfuss, C. & Schnorf, R. (2026). Bildungsbericht Schweiz 2026. Aarau: Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung [SKBF]. – Personen ohne Lehrdiplom (S. 51), Verbleib im Beruf (S. 161), Beschäftigungsgrad (S. 274), Bedarf an Lehrpersonen und Prognose (S. 279); Druckseite = PDF-Seite − 2
- Bildungsdirektion Kanton Zürich. (2025, März). Lehrpersonenmangel nimmt ab [Medienmitteilung]. (nicht im Zotero-Korpus)
- Bildungsdirektion Kanton Zürich. (2026, März). Genügend Lehrpersonen für die Volksschule [Medienmitteilung]. Offene Stellen Ende März 2023 bis 2026; Übergangsbestimmung nach der Weisung vom 6. November 2025. (nicht im Zotero-Korpus)
- Bildungsdirektion Kanton Zürich. (2026, August). Schulen starten mit genügend Lehrpersonen ins neue Schuljahr [Medienmitteilung]. Stand 10. August 2026; Massnahmen der PHZH; Heilpädagogik. (nicht im Zotero-Korpus)
- Keystone-SDA. (2026, August). Zürcher Schulen suchen kurz vor Ferienende wieder mehr Lehrpersonen. swissinfo.ch. 96 offene Stellen, 28 in der Heilpädagogik. (nicht im Zotero-Korpus)
- Keystone-SDA. (2026, August). 12 Schulklassen fehlt im Kanton Zürich noch eine Klassenlehrperson. Südostschweiz. (nicht im Zotero-Korpus)
- Regierungsrat des Kantons Zürich. (2026). Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030 (RRB Nr. 871/2026); Leistungsgruppe 7200, Indikatoren L6, W3, W4 (S. 228 f.). (nicht im Zotero-Korpus)
- Regierungsrat des Kantons Zürich. (2023). Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027; Legislaturziel RRZ 2, Massnahmen 2a–2c. (nicht im Zotero-Korpus)